Presserklärungen 1993
30.12 1993
Stellungnahme für "DIE WOCHE"
Bundeswehr an der Grenze?.
29.12 1993
Statistik 1992
ASYLPOLITIK IM INTERNATIONALEN VERGLEICH
Deutschland kein Weltmeister
27.12.1993
Hilfe für Flüchtlinge
ASYL-BILANZ '93
neue Aufgaben
22.12.1993
Schäuble und Bundeswehr
MILITÄR GEGEN WASSERFLUTEN EINSETZEN!
Flüchtlinge sind keine Bedrohung.
16. 12. 1993
ddp-Interview ASYL-Bilanz '93
14.12.1993
FLÜCHTLINGE OHNE WEIHNACHTSGELD
Telefonkarten verschenken!
9.12.1993
10. Dezember TAG DER MENSCHENRECHTE
BONN ZU INTIM MIT ANKARA
Menschenrechte für Kurden einfordern.
5.12.1993
Grußwort zur Benefizveranstaltung von KOMKAR
26.11 1993
Abschiebewelle gegen Kurden befürchtet
22.11.1993
neue Abschiebestopps gefordert
APPELL AN INNENMINISTERKONFERENZ
Schutz für Kurden und Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien
11.11.1993
Flughafenverfahren
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ENTSCHEIDET
Türkischer Journalist Levent YANLIK darf einreisen.
10.11 1993
Asyleinreise eines Togolesen verhindert
BUNDESGRENZSCHUTZ ALS ABSCHOTTUNGSKRAKE
Aeroflot den Transport aus Moskau untersagt
29.10 1993
Somalische Asylbewerber dürfen einreisen
INTERNIERUNG UND ABSCHIEBEHAFT BEENDET
Bundesamt entscheidet nachlässig über Tod und Leben
29.10.1993
Asylbewerberleistunasgesetz ab 1. November in Kraft
DIE ÄRA EINHEITLICHER SOZIALHILFE ZU ENDE
Flüchtlinge unter der Armutsschwelle
18.10 1993
Iranischer Geheimdienstchef
in Bonn
KRITIK AN SCHMIDBAUER
PRO ASYL-Mitglied auf Todesliste.
30.9.1993
drei Monate neues Asylrecht
AMTSSCHIMMEL SCHLÄGT JEDES RENNPFERD
Flüchtlinge fast chancenlos.
30.9 1993
Rechtsgutachten
DRITTSTAATENREGELUNG IM NEUEN ASYLRECHT
Wann ein Durchreiseland wirklich sicher ist
21.9 1993
Erneutes Rütteln am Asylrecht
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT VERFÜGT EINREISE
Anhänger der Baha'i - Religion müssen nicht nach Athen zurück
16.09 1993
Afghanische Familie vor Wiedereinreise
BAYERN LEGT BERUFUNG EIN
keine aufschiebende Wirkung
15.09 1993
Afghanische Familie kann aus Tschechien zurück
GRENZSCHUTZ MUSS EINREISE GESTATTEN
Gericht: Zurückschiebung rechtswidrig
14.09 1993
Bundesverfassungsgericht zugunsten einer Irakerin BUNDESGRENZSCHUTZ
MUSS EINREISE GESTATTEN
Griechenland kein sicheres Drittland
12.09 1993
Afghanische Familie nach Tschechien zurückgeschoben
BUNDESAMT MISSACHTET GERICHTSURTEIL
Anwalt betreibt Wiedereinreise
21.08 1993
Auch Asylbewerberin aus dem Irak vor Gericht erfolgreich
RICHTER FALLEN BUNDESGRENZSCHUTZ IN DEN ARM
Griechenland kein sicheres Drittland
20.08 1993
Asylbewerber aus dem Iran vor Gericht erfolgreich BGS DARF NICHT NACH
ATHEN ZURÜCKSCHICKEN Griechenland als sicheres Drittland fraglich.
14.08 1993
Ukrainische Asylbewerberin trotz Folter abgelehnt
BUNDESAMT FEINFÜHLIG GEGENÜBER TÄTERN&xnbsp;
hart gegenüber Opfern
10.08 1993
Solidaritätsadresse
Schiffsunterbringung von Asylbewerbern abgelehnt
06.08. 1993
Selbsttötungsversuch eines Asylbewerbers aus Afghanistan ABSCHIEBUNG
NUR "ZURÜCKWEISUNG" Der lebensbedrohliche Unterschied
2. August 1993
Rhein-Main Flughafen:
Abschiebung in letzter Minute verhindert
23. Juli 1993
Presseerklärung.
20. Juli 1993
Bundesverfassungsgericht:
Keine Grundsatzentscheidung
16. Juli 1993
Altfallregelung
Scheinlösung zur Beruhigung des schlechten Gewissens&xnbsp;
9. Juli 1993
Hungerstreik von Flüchtlingen auf Rhein-Main
ASYLFALLE AIRPORT
kein faires Asylverfahren möglich.
7. Juli 1993
Roma in der KZ-Gedenkstätte Dachau
Forderung an Kirchen und Kultusminister:
für Bleiberecht der Roms einsetzen.
30.6.1993
1.Juli: Asylgesetze in Kraft
ASYL IN DEUTSCHLAND: PLZ 0
SPD soll Normenkontrollverfahren anstrengen
16.06 1993
Schengener Übereinkommen
MAUERKRONE DER FESTUNG EUROPA
Internationaler Pakt gegen Flüchtlinge
31.5.1993
Solinger Mord- und Brandanschlag
ASYLBESCHLUSS DES BUNDESTAGES
das falsche Signal
27. Mai 1993 KNA
Pro-Asyl-Chef will das Katholische Büro nicht mehr betreten.
27.5.1993
Artikel 16a Grundgesetz
VERFASSUNGSGERICHT ANRUFEN!
PRO ASYL für Normenkontrollklage.
23.05 1993
Grundrecht auf Asyl
INTERNATIONALER ASYLSCHUTZ IN GEFAHR
Verantwortung der Bundesrepublik.
23. März 1993
Öffentliche Anhörung des Bundestages am 24.3.1993
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes vom 2.3.1993
zur NEUREGELUNG DER LEISTUNGEN AN ASYLBEWERBER.
19. März 1993
Heute morgen ab 7.00 Uhr:
Demonstration vor dem Werkstor der Waffenfirma Heckler & Koch, Oberndorf a. Neckar
Gegen Waffenexport
-Asyl für Deserteure&xnbsp;
19. März 1993
Antirassismustag 21. März
Gegen Blut- und Bodenmentalität
FUR UNVERÄUSSERLICHE MENSCHENRECHTE.
1. März 1993
Asylrecht DGB und PRO ASYL an Bundestag:
NEIN ZU ASYLGESETZEN&xnbsp;&xnbsp;
25. Februar 1993
SAARLÄNDISCHER RUNDFUNK
PRESSEMELDUNG
Untersuchung von Ausländerfeindlichkeit
18.2.1993
Anhörung zum; Asylrecht
IM STILLEN KÄMMERLEIN?
Gesellschaftliche Gruppen ausgeschlossen.
16. Februar 1993
Budapester Migrationskonferenz.
KSZE-KONTRAST-KONFERENZ
Asylrecht in Müllcontainer
9.2.1993
Kommentar für den Saarländischen Rundfunk
"Sicheres Drittland"
KEIN EHRENVOLLER STATUS FÜR POLEN.
27. 1. 1993
Karl Lamers und die Rüstungsharmonisierung Rüstungsexporte sind Fluchtursache
20.1.1993
Artikel 16a ein Krebsgeschwulst
Anhörung gefordert
15.1.1993
Bonner Asylkompromiß
PROMINENTE SAGEN:
NEIN! Aufruf an die politische Öffentlichkeit
8.1.1993
Aids-
Zwangstest für Asylbewerbe
Rassistische Vorstellungen Spranger
3. Januar1993
Infrarot-Elektronik an der Grenze
MILITARISIERUNG AN DER OSTGRENZE
Feindbild "Flüchtling" befürchtet
Die Bundeswehr hat mit dem Zusammenbruch des Kommunismus ihr Feindbild verloren. Die Politik
bietet ihr ein neues an: Den "Asylanten im Osten". Bedrohte er bisher die innere Sicherheit,
so jetzt auch die äußere! Staatsrechtler und Verteidigungsminister a.D. Rupert Scholz (CDU) begrüßt
den Einsatz der Armee an Oder und Neiße. Er spricht von einer "gewaltsamen Masseneinwanderung".
Damit werden erneut soziale Ängste auf Menschen abgelenkt, die das Gegenbild militärischer Gewalt
abgeben. Das ist Munition für potentielle Gewalttäter. Tragen sie Uniform, werden sie irgendwann
auf Kommando schießen, in Bomberjacken tun sie es auch ohne Befehl. Damit es nicht soweit kommt,
müssen Schäuble und Scholz schleunigst befriedet werden. Die Idee militärisch gestützter Grenzsicherung
stammt übrigens vom früheren BMI-Chef Rudolf Seiters. Genau vor einem Jahr, am 3. Januar 1993
hat PRO ASYL vor einer Militarisierung an der Ostgrenze gewarnt.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
"Deutschland ist vor der Einschränkung seines Asylrechts, die zum 1.Juli in Kraft trat,
beileibe kein Weltmeister in der Asylpolitik gewesen!". Das erklärte die Arbeitsgemeinschaft
für Flüchtlinge PRO ASYL zu den jetzt bekannt gewordenen Zahlen des US-amerikanischen Ffüchtlingskomittees
(USCR) für das Jahr 1992. Danach hatte die Bundesrepublik im weltweiten Vergleich weder das liberalste
Asylrecht, noch bekleckerte sie sich mit Ruhm bei der Finanzierung der internationalen Flüchtlingshilfe.
Den amerikanischen Quellen zufolge haben Kanada und Schweden zwischen 1975 und 1991 auf den Kopf
der Bevölkerung bezogen sechs- bzw. siebenmal mehr Flüchtlingen Asylschutz gewährt als die (vereinigte)
Bundesrepublik. Auch die Schweiz und Österreich waren in der Asylgewährung großzügiger. Frankreich
weist für diesen Zeitraum und je Bürger fast doppelt so viele Anerkennungen auf, noch übertroffen
von Dänemark und Norwegen. Selbst, wenn die Statistik nur auf die alte Bundesrepublik bezogen
wird, liegt Westdeutschland mit 1 asylberechtigten Flüchtling auf 371 Einwohner hinter allen genannten
Ländern zurück.
Für die Finanzierung der internationalen Flüchtlingshilfe hat die Bundesregierung nach der amerikanischen
Übersicht dem Steuerzahler 1992 mit Mühe einen halben Dollar, d.h. etwa 80 Pfennige, aus der Tasche
geklaubt. Dies steht in keinem Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Norwegen und Schweden
zweigten mit 14 Dollar pro Steuerkopf das 28fache ab. Der Schweizer war statistisch gesehen zehnmal
großzügiger als der Deutsche. Selbst Großbritannien übertraf die Bundesrepublik um mehr als das
Doppelte, wenn es um die Unterstützung der internationalen Flüchtlingshilfeorganisationen ging.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
•Schock
"Der Schock bei den Flüchtlingsinitiativen über die am 1. Juli eingetretene Änderung des
Asylrechts zur Jahresmitte sitzt tief". Dies erklärte PRO ASYL zum Jahresende in Frankfurt.
Dennoch verzeichnet die bundesweite Arbeitsgemeinschaft keinen Rückgang der Aktivitäten, sondern
einen erhöhten Bedarf an Informationen und Handreichungen. Ein Leitfaden für die Praxis trägt
diesem Bedürfnis Rechnung. Er soll juristischen Laien als Wegweiser durch den neuen Paragraphendschungel
dienen. Danach hat jeder Flüchtling das Recht, sich bei seinem Verfahren von einem Bevollmächtigten
begleiten oder vertreten zu lassen. Dieser muß kein Rechtsanwalt sein. Ohnehin registriert PRO
ASYL Klagen darüber, daß Asylbewerber durch die kurzen Fristen für ihre Anhörung und die Anrufung
der Gerichte nur noch in seltenen Fällen einen Anwalt erreichten. So wären Asylbewerber, die zu
Tausenden heimlich die deutsche Grenze überschritten hätten, oft schneller wieder draußen, als
sie hereingekommen seien.
• Kirchenasyl
Stark angestiegen sind auch die Abschiebungen von Ausländern, darunter vor allem die von abgelehnten
Asylbewerbern. Waren es im ganzen Vorjahr ca. 20000, so in den ersten neun Monaten dieses Jahres
bereits 21000. Bisher hat es immer wieder Versuche gegeben, Abschiebungen von Menschen, die bei
ihrer Rückkehr an Leib und Leben bedroht sind, für die aber kein Rechtsschutz mehr besteht, durch
das Kirchenasyl zu verhindern. Nach dem Vorbild der USA, der Schweiz und der Niederlande ist es
im September zu einer Vernetzung entsprechender Initiativen in Nordrhein-Westfalen gekommen. Ein
bundesweiter Zusammenschluß soll im Februar des kommenden Jahres erfolgen.
• Bundesverfassungsgericht
PRO ASYL geht davon aus, daß die Einstufung aller Anrainerstaaten Deutschlands als sogenannte
sichere Drittstaaten verfassungsrechtlich nicht durchzuhalten ist. Einzelne bis vor das Bundesverfassungsgericht
vorgetragene Fluchtschicksale haben gezeigt, daß die sicheren Drittstaaten nicht unbedingt sicher
sind und eine Abschiebung von dort in das Verfolgerland nicht auszuschließen ist. Mit Spannung
wird daher das ausstehende Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe erwartet.
Dieses hatte in Eilentscheidungen zugunsten zweier Bahä`i -Anhänger aus dem Iran erklärt, es müßten
die Fragen beantwortet werden, ob der Absatz 2 des neuen Artikels 16a bei fehlender Sicherheit
eines Drittstaates einschränkend ausgelegt werden könne. Auch werde der Frage nachzugehen sein,
ob nicht andere Verfassungsbestimmungen wie z.B. Artikel 1 (Würde des Menschen) und Artikel 2
(Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) die Abschiebung eines Flüchtlings in sein Heimatland
verbieten, wenn ihm dort eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Die kurzen Fristen, zu denen
das Gericht Experten zu Stellungnahmen aufgefordert hat, läßt auf eine Entscheidung am Anfang
des kommenden Jahres schließen.
• Europa
Eine wichtige Aufgabe sieht PRO ASYL im kommenden Jahr darin, die europäische Zusammenarbeit
von Flüchtlingsorganisationen zu unterstützen. Durch eine großräumige Abschottung von Gibraltar
bis zum Ural, vom Peloponnes bis zum Nordkap werde Flucht aus den Krisenregionen der Welt nach
Westeuropa immer schwieriger. So habe Polen nach bundesdeutschem Vorbild mit allen seinen östlichen
Nachbarstaaten Verträge zur Rücknahme von Flüchtlingen abgeschlossen. Auch habe der russische
Präsident Boris Jelzin nach den Wahlen Maßnahmen getroffen, um die Kontrolle der Ein- und Weiterreise
von Flüchtlingen an den Grenzen Rußlands und auf den Flughäfen erheblich zu verschärfen.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Als brandgefährlich und friedensfern betrachtet PRO ASYL Schäubles Weihnachtsbotschaft an die
CDU.
In diesem Jahr wurde das Grundrecht auf Asyl bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt und die Versorgung
von Asylbewerbern unter die Armutsschwelle gedrückt. Jetzt schürt Schäuble mit seinem Vorschlag
Militär an der Grenze gegen Flüchtlinge einzusetzen, erneut die Ängste in der Bevölkerung. Sie
könnten sich bis zur Feindseligkeit steigern.
Wirkliche Bedrohungen für unsere Gesellschaft sind aber nicht Flüchtlinge, sondern wirtschaftliche
und Umwelt-Katastrophen. Die Überflutung durch Wasser ist real, die durch Flüchtlinge ein Hirngespinst.
So wäre es allemal besser, die Bundeswehr gegen Hochwasser einzusetzen.
Es bleibt eine der großen Friedensaufgaben Deutschlands Flucht durch wirksame wirtschaftliche
und politische Maßnahmen zu verhindern. Da diese aber nur langfristig Erfolge haben könnten, müßten
Flüchtlinge als Opfer nationalistischer Verteilungskämpfe und Unterdrückung nach wie vor aufgenommen
und geschützt werden.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
ddp-Interview ASYL-Bilanz '93
zu Frage 1. (nicht aufgeführt)
A:Menschen, die nur auf dem Landweg nach Deutschland kommen können, haben grundsätzlich keine Chance mehr auf ein Asylverfahren.
Unser Land ist von einem Kranz sogenannter sicherer Drittstaaten umgeben. Der neue Artikel 16a geht einfachhin davon aus, daß solche Flüchtlinge unterwegs einen Asylantrag stellen könnten .
Asylbewerber, die an der Grenze ankommen, werden vom BGS sofort zurückgeschickt. Gelangen sie heimlich über die Grenze und werden gefaßt, blüht ihnen das gleiche Schicksal. Sind sie mit dem Flugzeug eingereist, werden sie in die nächste Maschine gebracht und zu dem Flughafen zurückgeflogen, auf dem sie zwischengelandet waren.
B: Flüchtlinge, die aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsländer in die Bundesrepublik kommen.
Das sind Staaten, von denen der Bundestag vermutet, daß es dort praktisch keine politische Verfolgung gibt.Hierzu zählen Gambia, Ghana und Senegal,in Osteuropa u.a. Bulgarien und Rumänien.
Mit ai vertritt PRO ASYL die Auffassung, daß es auch in Ländern, die als verfolgungsfrei gelten, durchaus Verfolgung gibt.
In Rumänien und Bulgarien gibt es ethnische Minderheiten, vor allem das Volk der Roma, die immer stärker unter einem wachsenden Haß der Bevölkerung leiden. Gegen Roma gibt es in Rumänien regelrechte Pogrome, bei denen der Staat seinen Schutz versagt.
Der Asylantrag von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten wird normalerweise als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Sie sollen dann innerhalb einer Woche ausreisen oder Klage erheben.
Vielen Flüchtlingen, die weder in der Bundesrepublik oder in einem Nachbarland Schutz finden, droht das, was in der Fachsprache eine Kettenabschiebung genannt wird. Sie endet im Staat der Unterdrückung, Folter und Verfolgung.
Osteuropäische Länder wie z.B. Polen haben ihrerseits mit ihren benachbarten Ländern Verträge abgeschlossen, um bei ihnen eingereiste Flüchtlinge, dorthin zurückzuschicken. PRO ASYL sieht die Gefahr, daß durch diese kontinentale Abwehr, der internationale Schutz für Flüchtlinge zusammenbricht.
zu Frage 2
Es gibt einige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zur Drittstaaten-Regelung. Diese selbst sind sehr unterschiedlich.
Von großer Bedeutung sind einige vorläufige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die eine Zurückschiebung erst einmal verhindert haben. In einem Fall ging es um eine Christin aus dem Irak, die dort als Spionin gegen Ausländer eingesetzt werden sollte. Sie war über den Flughafen Athen nach Frankfurt gekommen und sollte wieder dorthin verbracht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies gestoppt, weil Griechenland in
diesem konkreten Fall nicht als sicher eingestuft werden konnte. Ähnlich entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter zugunsten von zwei Asylbewerbern aus dem Iran. Sie gehörten der dort blutig verfolgten Religionsgemeinschaft der Bahai an und wären vermutlich von Griechenland zurückgeschickt worden.
Jetzt steht die mit Spannung erwartete Grundsatzentscheidung des höchsten Gerichtes darüber an, ob die Drittstaatenregelung, wie PRO ASYL es vertritt, nicht doch verfassungswidrig ist. Für Stellungnahmen, die das Gericht von Experten einholt, sind so erstaunlich kurze Fristen gesetzt, das mit einer Entscheidung am Anfang des kommenden Jahres gerechnet werden kann.
zu Frage 3.
Bürgerinnen und Bürger dürfen Flüchtlinge nur dann bei sich aufnehmen, wenn diese als asylberechtigt anerkannt sind.
Darüberhinaus können sie Bürgerkriegsflüchtlinge gerade aus Bosnien-Herzegowina zu sich nach Deutschland einladen.
Dabei müssen sie sich allerdings verpflichten, für alle Kosten der Versorgung und Unterbringung aufzukommen; in manchen Bundesländern bezieht sich das auch auf die Übernahme der Krankenkosten. Dies betrachtet PRO ASYL allerdings als eine absolute Überforderung, die dahin führt, daß Familien, die zur zeitweisen Aufnahme bedrohter Menschen bereit wären, hiervor verständlicherweise zurückschrecken.
Mittlerweile gibt es aber auch schon Fälle, daß Flüchtlinge, die keinen Rechtsschutz mehr haben und abgeschoben werden sollen, von Familien oder Einzelpersonen aufgenommen und nötigenfalls versteckt werden.
PRO ASYL geht davon aus, daß diese Form des persönlichen Engagements zur Sicherung von Leib und Leben eines Menschen, zahlenmäßig zunehmen wird, da der politische Druck auf die Durchsetzung von Abschiebungen erheblich zugenommen hat. Die Zahlen zwangsweiser Abschiebungen sind 1993 erheblich gestiegen.
zu Frage 4.
Es zeigt sich, daß die Umstellung der Sozialhilfe für Flüchtlinge von Geld- auf Sachleistungen nicht überall durchgeführt wird. Die Kommunen wissen, daß diese Umsetzung teurer ist als eine Auszahlung und damit nicht in das Umfeld notwendiger Sparmaßnahmen paßt.
Sachleistungen in Form von Lebensmittelpaketen oder Fertiggerichten schränken die Rechte der Persönlichkeit, über sich und sein Leben im Kernbereich der Ernährung selbst zu bestimmen, in unzumutbarer Weise ein. Es ist auch zu befürchten, daß die mangelnde Beachtung kulturell geprägter Kochgewohnheiten zu gesundheitlichen Störungen führt.
Gutscheine sind nach früheren Erfahrungen eine Form der Diskriminierung. Wenn Asylbewerber sie in Geschäften einlösen, sind sie an der Kasse für Kassiererinnen, Kunden und die Geschäftsführung als Menschen erkennbar, die von der "Stütze" leben. Da sich manche Geschäfte gegen die Annahme von Gutscheinen wehren, sind Flüchtlinge in der Auswahl günstiger Angebote sehr beschränkt.
Noch grundsätzlicher ist unsere Kritik allerdings an der Tatsache, daß das Asylbewerberleistungsgesetz die Flüchtlinge zu Menschen zweiter Klasse macht. Dies geschieht dadurch, daß sie mit einem Sondergesetz aus dem Kreis der Sozialhilfeempfänger ausgegrenzt und mit einem Sozialhilfesatz, der unter der Armutsgrenze liegt, versorgt werden.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Asylbewerber, die 1993 in die Bundesrepublik gekommen sind, erhalten erstmals kein Weihnachtsgeld.
Darauf machte jetzt die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL aufmerksam. Diese Regelung gehört
zu dem Abschreckungspaket, das Flüchtlingen auf den Gabentisch gelegt wird.
PRO ASYL fordert "alle Menschen guten Willens" auf,
- die zuständigen Sozialbehörden mit der Bitte anzuschreiben, die Weihnachtsbeihilfe als freiwillige
Leistung für alle Flüchtlinge zu zahlen.
- Sollten die Behörden hierzu nicht willens sein, empfiehlt PRO ASYL Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden
Spenden zu überweisen, die als gewisser Ausgleich an die betroffenen Flüchtlinge weiterzugeben
wären.
- Konkret schlägt PRO ASYL vor Flüchtlingen, die nur über eine drastisch gekürzte Sozialhilfe
oder ein bescheidenes Taschengeld verfügen, eine Telefonkarte zu schenken. Damit könnten die
Asylbewerber an Weihnachten oder Neujahr mit ihren Familien in der Heimat Kontakt aufnehmen.
Bisher hatten alle Flüchtlinge, auch nichtchristliche einen Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe.
Sie sollten sich ebenso wie alle anderen Empfänger von Sozialhilfe an den Festtagen mit ihren
außergewöhnlichen Konsum- und Schenkgewohnheiten nicht ausgeschlossen fühlen. Außerdem gilt Weihnachten
als das Fest, das zur Überwindung jeglicher Armut verpflichtet.
Seit dem 1.November werden Flüchtlinge mit einem verminderten Sozialhilfesatz versorgt. In vielen
Fällen erhalten sie nur Sachleistungen in Form von Lebensmittelpaketen oder vorgefertigter Nahrung.
Erwachsene erhalten darüberhinaus ein Taschengeld von monatlich 80,- DM, bei Kindern beläuft es
sich auf 40,- DM.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Zum Tag der Menschenrechte fordert PRO ASYL die Bundesregierung auf, der türkischen Auffassung
entgegenzutreten, Bonn unterstütze durch das Verbot der PKK die Unterdrückung der Kurden. Die
Umstände, die zu diesem Verbot geführt hätten, ließen leider auf ein allzu intimes Verhältnis
zwischen Bonn und Ankara schließen, so PRO ASYL.
PRO ASYL erwartet von der Bundesregierung, ihre neuerliche Leisetreterei gegenüber Staaten mit
schweren Menschenrechtsverletzungen aufzugeben. Gegenüber der Türkei bedeute dies,
- Waffenembargo,
- ein klares Vorgehen gegen die Menschenrechtsverletzungen und
- seitens der Bundesrepublik einen Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
5. 12. 1993
Sporthalle Köln
Benefizveranstaltung
von KOMKAR, Verband der Vereine aus Kurdistan e.V.
"Schweigen tötet - Frieden jetzt!"
Schirmherr
Jürgen Trittin, Niedersächsischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Grußwort
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
PRO ASYL unterstützt das kurdische Volk in seinem legitimen Bestreben nach Frieden, Freiheit,
Demokratie und Gleichheit.
PRO ASYL unterstützt KOMKAR bei der friedlichen Durchsetzung dieser Ziele. Wir fordern
- ein sofortiges Waffenembargo gegen die Türkei,
- eine diplomatische Offensive der Bundesregierung, um die Türkei zur Einhaltung der Menschenrechte
zu bewegen,
- einen bundesweiten Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge.
PRO ASYL befürchtet im Zuge des PKK-Verbotes eine Kriminalisierung aller kurdischen Gruppen
in Deutschland; das Verhalten der Bundesregierung muß von der türkischen Regierung
als Rechtfertigung der Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung angesehen werden.
Wir wollen Frieden und Gleichberechtigung für alle hier und in der Türkei!
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Im Zuge des Verbots PKK- naher Gruppen befürchtet PRO ASYL eine Abschiebewelle gegen kurdische
Flüchtlinge. Es bestehe die Gefahr, daß eine Hetze gegen und eine Kriminalisierung von kurdischen
Gruppen einsetze, und mit dem Verbot unterschiedslos kurdische Gruppen getroffen würden. Die Dringlichkeit
eines bundesweiten Abschiebestopps für Kurden gerate aus dem Blick.
PRO ASYL fordert die Innenminister auf, einen bundesweiten Abschiebestop zu erlassen. Aufgrund
des Terrors der türkischen Armee und des Gegenterrors der PKK hätten kurdische Flüchtlinge in
der Türkei keine Lebensperspektive. In den kurdischen Siedlungsgebieten zerstöre die türkische
Armee die Lebensgrundlage der Menschen, im Westen der Türkei drohe eine kurdenfeindliche Stimmung
in pogromartige Ausschreitungen umzuschlagen. Es gibt keine inländische Fluchtalternative!
PRO ASYL fordert:
- einen bundesweiten Abschiebestop,
- ein sofortiges Waffenembargo gegen die Türkei,
- eine diplomatische Offensive der Bundesregierung, um die Türkei zur
- Einhaltung der Menschenrechte zu bewegen
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Von der am Donnerstag beginnenden Innenministerkonferenz fordern PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte
in Schreiben an die einzelnen Innenminister und -senatoren weitere Abschiebestopps für Kurden
aus der Türkei und für bestimmte Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien. Bei kurdischen Flüchtlingen besteht
ein solcher Schutz nicht mehr, für Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien soll er in Kürze auslaufen
bzw. gar nicht beschlossen werden.
PRO ASYL hält es für ausgeschlossen, daß angesichts der kriegsähnlichen Eskalation der Gewalt
in den traditionellen Wohngebieten der Kurden und der systematischen Mißachtung der Menschenrechte
durch die türkischen Sicherheitskräfte Abschiebungen kurdischer Asylbewerber in ihre Heimatregion
vorgenommen werden. Unzulässig sei aber auch eine Abschiebung abgelehnter kurdischer Asylbewerber
in andere Teile der Türkei. Dort wachse eine Pogromstimmung unter der türkischen Mehrheitsbevölkerung;
außerdem drohten ihnen Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Polizei. Somit gäbe es keine
sogenannte inländische Fluchtalternative.
Einen besonderen Abschiebestopp bzw. seine Verlängerung fordern die Flüchtlingsorganisationen
vor allem für
Albanische Flüchtlinge aus dem Kosovo, weil ihnen im Falle ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit
politische Verfolgung in Form der Gruppenverfolgung droht.
- Kroatische Flüchtlinge, die ihre Heimat in besetzten, kriegsnahen, kriegsgefährdeten und
nicht vollständig befriedeten Gebieten haben, denen kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung
steht oder deren Versorgung nicht gewährleistet ist und die zwar einen kroatischen Paß haben,
aber aus Bosnien-Herzegowina stammen.
- Angehörige ethnischer Minderheiten wie Ungarn und Kroaten aus der Vojvodina und Muslime aus
dem Sandschak. Diese Menschen sind einem ganz erheblichen menschenrechtswidrigen Vertreibungsdruck
ausgesetzt oder werden von serbischer Seite in unerträglicher Form terrorisiert.
- Roma -Flüchtlinge aus dem gesamten Gebiet des ehemaligen Jugoslawien . Als immer schon diskriminierte
Minderheit sind sie dem ethnischen Vertreibungsdruck von allen Seiten ausgesetzt.
- Deserteure und Kriegsdienstverweigerer. Die Gefahr schweren Strafen, von Folter und erzwungenem
Kriegsdienst machen auch für diesen Personenkreis einen Abschiebeschutz notwendig.
- Flüchtlinge aus Makedonien. ln Makedonien besteht die Gefahr, Serbien könnte auf dem Weg zu
einem Großserbischen Reich dieses Land kriegerisch unterwerfen, sobald es hierfür den Rücken
frei hat. Für Angehörige ethnischer Minderheiten wie Türken und Albanern ist eine Einzelfallprüfung
angezeigt.
Volker Maria Hügel, 2. Sprecher von PRO ASYL
Ein weiteres Mal korrigiert das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts.
Dieses hatte dem türkischen Journalisten Levent YANLIK Identitätstäuschung vorgeworfen und den
geforderten Rechtsschutz gegenüber einer Zurückweisung durch den Bundesgrenzschutz versagt. Nun
darf Levent YANLIK für ein normales Asylverfahren einreisen. (AZ: 2 BVR 2451/93)
PRO ASYL sieht in der Tatsache, daß sowohl das Verwaltungsgericht in Frankfurt wie auch das oberste
deutsche Gericht zweimal mit der gleichen Angelegenheit befaßt werden mußten, die Kritik am sogenannten
Flughafenverfahren bestätigt. Der für alle Beteiligten unzumutbare Termindruck läßt offensichtlich
keine rechtsstaatlich einwandfreie Prozedur zu. So ist es für PRO ASYL absolut unerfindlich, wie
das Gericht aus gewissen unterschiedlichen Aussagen des Asylbewerbers eine Täuschung über die
wahre Identität herauslesen konnte, und wieso eidesstattliche Versicherungen von zwei Zeugen nicht
ausreichten, seine Identität zu untermauern. Letzteres hat auch das Verfassungsgericht zu seinem
für den Asylbewerber wahrscheinlich lebensrettenden Urteil bewogen.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Mit der Drohung gegenüber der russischen Fluglinie Aeroflot, sie müsse für die Transportkosten
aufkommen, hat der Bundesgrenzschutz in München die Flucht eines Togolesen über Moskau in die
Bundesrepublik verhindert. "Wir haben es hier mit einer krakenhaften Ausweitung der Abschottung
durch den BGS zu tun", erklärte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger zu dem jetzt bekannt
gewordenen Vorfall.
PRO ASYL verfügt über die Informationen, daß der Münchener Rechtsanwalt Hubert Heinhold vorsorglich
das Verwaltungsgericht einschaltete, um die Einreise des Flüchtlings zu erreichen. Das Gericht,
das in der Sache selbst nicht entschied, hatte vom BGS die Zusicherung erhalten, eine Entscheidung
über die Einreise des aus Cotonou/Benin über Moskau anreisenden Oppositionellen könne erst bei
seiner Ankunft erfolgen. Dennoch hatte der BGS in Reaktion auf den anwaltlichen Antrag vor Gericht
den Aeroflot-Manager in München angewiesen, den Flüchtling nicht nach München mitfliegen zu lassen.
Daraufhin informierte dieser die russischen Grenzbehörden in Moskau. Diese nahmen Herrn C.M. bei
seiner Ankunft am 5. November auf dem Moskauer Flughafen fest und schickten ihn am vergangenen
Montag nach Cotonou zurück.
Bei dem Flüchtling handelt es sich um einen Togolesen, der bereits im Juli von Lome über Brüssel
nach München gekommen war, um dort einen Asylantrag zu stellen. Wegen der für alle EG-Länder
geltenden Drittstaatenregelung war er wenige Stunden später wieder nach Brüssel zurückgewiesen
worden. Dort wurde sein Asylantrag abgelehnt und seine Rückführung nach Lome verfügt. Mit wechselnden
Aufenthaltsorten versuchte Herr M. einer Verhaftung durch die Militärpolizei zu entgehen. Diese
durchsuchte bei der Fahndung nach ihm zweimal das Haus seiner Familie und mißhandelte beim zweiten
Mal seinen Bruder und die Eltern auf brutale Weise.
Herbert Leuninger kritisierte die Handlungsweise des BGS. Er verwies darauf, daß ein ähnliches
Verhalten in einem Zivilverfahren wahrscheinlich als Prozessbetrug gewertet würde.
Durch Gerichtsurteil ( Verwaltungsgericht Frankfurt, AZ 15 G 20203/93) bzw. durch eine Entscheidung
des Bundesinnenministeriums ist die quälende Internierung von zwei somalischen Asylbewerbern auf
dem Frankfurter Flughafen und die Abschiebehaft eines weiteren seit heute beendet. Sowohl ein
über den Sudan eingereistes Ehepaar, wie der zwischen dem Jemen und der Bundesrepublik hin- und
hergeschobene Somalier dürfen nach langem juristischem Tauziehen endlich in die Bundesrepublik
"einreisen". Damit kann die endgültige Entscheidung über den Abschiebungsschutz unter
etwas besseren Bedingungen abgewartet werden.
Grundlage für die veränderte Lage sind die Weigerung der Drittstaaten, die Flüchtlinge zurückzunehmen
und zusätzliche Informationen. Sie wurden von Frankfurter Rechtsanwälten in mühsamer Kleinarbeit
über nationale und internationale Quellen beschafft und in die Verfahren eingeführt. Danach betrachtet
der Jemen somalische Flüchtlinge nur als Transitreisende, die unter unmenschlichen Bedingungen
in Lagern festgehalten werden. Der arabische Staat lehnt es ab, diese Flüchtlinge auf Dauer aufzunehmen
oder ihnen ein reguläres Asylverfahren zu ermöglichen. Flüchtlinge, die nicht dahinvegetieren
wollen, sind gezwungen, sich ein anderes Fluchtland zu suchen. Im speziellen Fall war es durch
jeweilige Zurückschiebung wieder zu einem Ping-Pong- Spiel zwischen Deutschland und dem Jemen
gekommen. Bislang hatte sich der Jemen trotz hochrangiger diplomatischer Bemühung der Bundesrepublik
geweigert, den Flüchtling zurückzunehmen.
In der Öffentlichkeit Aufsehen erregt hatte die schwangere Somalierin, die mit ihrem Mann nach
längerem Aufenthalt im Sudan auf Rhein-Main gelandet war und dort festgehalten wurde. Selbst als
sie wegen einer Fehlgeburt im Krankenhaus weilte und einen Suizid-Versuch unternommen hatte, wurde
sie in zwei verschiedenen Kliniken vom Bundesgrenzschutz bewacht. Gerade in diesem Fall wurde
die Unmenschlichkeit des Flughafenverfahrens in krasser Weise deutlich. Auch hier führte erst
die Einschaltung einer Rechtsanwältin dazu, daß neue Informationen über die für Flüchtlinge unhaltbare
Situation im Sudan beigebracht werden konnten. Auch dort ist bei einer erzwungenen Rückkehr eine
zumutbare Existenz nicht mehr möglich. Diese Informationen und der öffentliche Druck bis hin zu
einer Anfrage im Deutschen Bundestag veranlaßten wohl den Bundesinnenminister die Internierung
auf Rhein-Main für das Ehepaar zu beenden. Die Frau hatte inzwischen einen zweiten Selbsttötungsversuch
unternommen.
PRO ASYL sieht in diesen Vorgängen den Beweis dafür, daß sich die Bundesrepublik mit den neuen
Asylgesetzen in menschlich und rechtlich unhaltbare Positionen hineinmanövriert hat. Das bezieht
sich auch auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.
Die Unzulänglichkeit des Asylverfahrens führt offenkundig dazu, daß unter dem gesetzlich vorgeschriebenen
Zeitdruck kaum sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Dem Bundesamt, das Online mit der
zentralen Datenbank in Zirndorf verbunden ist und über die umfassendsten Länderinformationen verfügt,
sind in diesem Fall Vorwürfe kaum zu ersparen. Es hat einseitig zu Lasten der Flüchtlinge und
zu Lasten des Rechtsschutzes entschieden. Damit handelte es nachlässig hinsichtlich seiner Amtsermittlungsverpflichtung.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Mit dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz, das am 1.November in Kraft tritt, geht eine bedeutsame
Ära des Sozialhilferechts zu Endel Dies erklärte die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL.
Zum ersten Mai wird eine Gruppe von Menschen aufgrund einer Eigenschaft (nämlich Flüchtlinge zu
sein) aus dem System der Sozialhilfegewährung ausgeschlossen und einem Sondergesetz unterworfen.
Ausdrückliches Ziel ist es, Asylbewerber gegenüber anderen Leistungsempfängern schlechter zu stellen.
Damit sind Tür und Tor für die Ausgliederung weiterer Personengruppen aus dem Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) geöffnet. Das neue Gesetz orientiert sich nicht mehr am Verfassungsauftrag die Würde jedes
Menschen zu wahren. Es schafft zwei Klassen von Menschen. Flüchtlinge werden künftig unterhalb
der Armutsschwelle leben müssen, die der Gesetzgeber selbst definiert hat.
PRO ASYL kritisiert u.a., daß bei Asylbewerbern , die sich im Verfahren befinden oder abgelehnt
wurden,
- die Sozialhilfe drastisch gekürzt wird;
- der Lebensunterhalt prinzipiell durch Sachleistungen gedeckt wird (Für den persönlichen Bedarf
erhalten sie ein bescheidenes Taschengeld);
- mitgebrachte Geldmittel erst restlos aufgebraucht sein müssen, bevor die Sozialhilfe einsetzt;
- die freie Arztwahl abgeschafft und die Versorgung im Krankheitsfall gesundheitsgefährdend
eingeschränkt wird;
- eine Verpflichtung zum Arbeitsdienst eingeführt wird.
PRO ASYL empfiehlt in einem besonderen Faltblatt Gruppen und Einzelpersonen,
- die den Flüchtlingen angebotene Verpflegung
- auf Qualität, Nährwert und Frischkostanteil hin zu überprüfen, notfalls sollten mit Politikern
und Medien zusammen T e s t e s s e n veranstaltet werden ,
- auf die Überschreitung von Haltbarkeitsdaten zu achten,
- das ausreichende Angebot von Diät- und Kindernahrung anzumahnen und
- auf die Möglichkeit zu drängen, daß jederzeit Säuglingsnahrung zubereitet werden kann.
- den Flüchtlingen dabei behilflich zu sein, daß sie alle notwendigen Dinge, die das Gesetz
nicht vorsieht, erhalten. Dazu zählen u.a.
- Babyausstattung,
- Schulbedarf für Kinder,
- Sonderbedarf für Kranke und Schwangere,
- Fahrtkosten zu Ärzten und Behörden,
- Kosten für die Beschaffung und Übersetzung von Dokumenten, die für das Asylverfahren
benötigt werden, schließlich auch
- ein berechtigter Bedarf an Kleidung und Schuhen, soweit er nicht durch Sachleistungen
abgedeckt wird;
- die Flüchtlinge zu ermutigen, notfalls den Klageweg zu beschreiten und dafür Rechtshilfefonds
einzurichten;
- Ärzte zu bitten, ihren Sachverstand gegen die Versagung notwendiger Behandlungen einzusetzen
und wenn nötig, auch eine kostenlose Behandlung anzubieten.
PRO ASYL geht davon aus, daß der behördliche Mehraufwand für die Fremdversorgung der Flüchtlinge
nicht zur Kostensenkung sondern zur Erhöhung der öffentlichen Ausgaben führt. Außerdem wird sich
keine Mark, die Flüchtlingen vorenthalten wird, in den Taschen anderer Bedürftiger wiederfinden.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
In einem Schreiben an den Staatsminister im Bundeskanzleramt, Bernd Schmidbauer hat PRO ASYL
dessen Gespräch mit dem für den iranischen Staatsterror verantwortlichen Minister aus Teheran,
Ali Fallahani scharf kritisiert. Gleichzeitig fordert PRO ASYL Schmidbauer dringend auf, die Öffentlichkeit
über den Inhalt der Gespräche mit der iranischen Seite aufzuklären, künftige wirtschaftliche Kontakte
mit dem Iran von dessen effektivem Abrücken von seiner Terror-Strategie abhängig zu machen, iranische
Oppositionelle besser schützen zu lassen und jeglichen Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten,
der sich auf Flüchtlinge und Mitglieder der iranischen Opposition bezieht, zu unterbinden.
Für PRO ASYL scheinen sich nach dem, was Fallahani vor der Presse über eine Zusammenarbeit des
iranischen mit den deutschen Geheimdiensten gesagt hat, die schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen.
"Wir schließen schon seit längerem nicht mehr aus, daß es einen ungesetzlichen Datenaustausch
über iranische Flüchtlinge und Oppositionelle zwischen den Diensten gibt, der eine hochgradige
Gefährdung für diese, ihre Angehörigen sowie ihre politischen Freunde in der Heimat darstellt."
Die Besorgnis von PRO ASYL habe, so heißt es in dem Schreiben weiter, einen ganz konkreten Hintergrund.
Ein Mitglied von PRO ASYL, der Iraner B.A., stehe in ausdrücklicher Opposition zum Regime in seiner
Heimat. Er sei im Sommer nach anonymen Morddrohungen gegenüber einer Zeitung von einem Beamten
des rheinlandpfälzischen Landeskriminalamtes aufgrund seiner politischen Aktivitäten gewarnt worden.
Außer einigen Verhaltensempfehlungen habe ihm der Beamte keinerlei weiteren Schutz zusagen können.
"Dieser Schutz wäre jetzt sicher nötiger denn je".
PRO ASYL verweist in dem vom PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger unterzeichneten Brief darauf,
"daß dies kein Einzelfall ist und die deutschen Behörden über die Listen der Todeskandidaten
verfügen, die iranische Mordkommandos im Auftrag der iranischen Regierung exekutieren oder doch
wenigstens durch einen gezielten Einschüchterungsterror als Opposition ausschalten sollen."
Termindruck Der durch die neuen Asylgesetze unter Termindruck geratene Amtsschimmel schlägt derzeit jedes
Rennpferd um Längen. Auf der Strecke bleiben Humanität und Rechtsstaatlichkeit. Unter der Oberfläche
hektischen Funktionierens stehen entscheidende verfassungsrechtliche Fragen an. Dabei ist u.a.
zu klären: Ist der einem Schnellverfahren unterworfene, desinformierte und abgeschirmte Flüchtling
noch das Rechtssubjekt, das in unserem Staat voll zu respektieren ist?
Tipps und Tricks
Wo ungewöhnliche Schnelligkeit noch nicht ausreicht, werden Tricks angewendet und Tipps gegeben,
wie ein Schreiben des Thüringer Innenministeriums vom 20.9 1993 belegt. Damit ein Flüchtling,
der in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden soll, vor seiner Abschiebung nichts davon
erfährt, wird ihm die Zustellung des ablehnenden Bescheids und der Abschiebungsandrohung vorenthalten.
Ausländerbehörde und Zentrale Abschiebestelle werden vorher informiert. Der Flüchtling erfährt
von seiner Ablehnung in dem Moment, wo er abgeschoben wird.
Einen Beschleunigungstipp gibt der Präsident des Verwaltungsgerichtes Weimar, Herr Dr. Schwan.
Er regt an, daß bei der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung eine Beschleunigung eingebaut
wird. Die Zustellung eines Urteils ergehe grundsätzlich an die Parteien, also an den Asylbewerber
bzw. seinen Rechtsanwalt und die jeweilige Außenstelle des Bundesamtes. Zum Zeitpunkt der Zustellung
der Entscheidung solle die Außenstelle die Zentrale Abschiebestelle unverzüglich per Fax informieren,
damit bereits vorbereitende Maßnahmen für die Abschiebung getroffen werden könnten. Das nennt
man dann strikte Gewaltenteilung!
Beratung
Bei der programmierten Schnelligkeit der Verfahren erweist sich eine sofortige rechtliche Beratung
als unverzichtbar. Es bleibt mehr oder weniger dem Zufall überlassen, ob eine solche Beratung
erfolgen kann. Die meisten Flüchtlinge sind ohne jede Orientierung und Sprachkenntnisse auf sich
selbst gestellt. Bei Flüchtlingen, die heimlich über ein sicheres Drittland eingereist sind und
bei Beratungsstellen ankommen, tritt eine prekäre Situation ein. Entweder müßte der Flüchtling
den Rat erhalten, seinen Reiseweg zu verschweigen oder aber er hätte praktisch keine Chance auf
ein Asylverfahren. Ein Abschiebungsschutz wegen Gefahr für Leib und Leben wird von den Ausländerbehörden
nicht mehr geprüft. Dafür ist im Rahmen des Asylverfahrens das Bundesamt zuständig.
PRO ASYL begrüßt die Initiative der Rheinischen Kirche und ihres Diakonischen Werkes, die in
Trier, Saarbrücken, Wetzlar, Köln, Düren, Krefeld und Duisburg eine Verfahrensberatung eingerichtet
und hierfür 17 Stellen geschaffen haben. PRO ASYL fordert eine solche Verfahrensberatung flächendeckend.
Abschiebung
Für die vielen Asylinitiativen ist der Einsatz für Flüchtlinge wesentlich schwieriger geworden.
Neue Kontakte sind bei der zentralisierten Unterbringung und der beschleunigten Abwicklung der
Verfahren inklusive der Abschiebung nur schwer zu knüpfen. Derzeit konzentriert sich der Einsatz
darauf, möglichst schnell Verbindungen zu Rechtsanwälten zu schaffen und Flüchtlinge, die bereits
länger in der Bundesrepublik sind, vor einer Abschiebung in ihr krisen- oder kriegsgeschütteltes
Heimatland zu bewahren. Hier sind die rechtlichen Schutzmöglichkeiten so stark eingeschränkt,
daß ein Verstecken oder das Kirchenasyl als letzter Ausweg erscheinen. PRO ASYL stellt trotz dieser
fast aussichtslosen Lage fest, daß die Zahl der für Flüchtlinge engagierten Menschen nicht ab-,
sondern zunimmt.
Rückgang der Zahlen
Im starken Rückgang der Asylbewerberzahlen sieht PRO ASYL vor allem die Auswirkung der Drittstaatenregelung
und der intensiveren Grenzüberwachung gerade auch mit elektronischen Geräten. Dazu kommt eine
großräumige Abschottung der Bundesrepublik mit Hilfe der Nachbarländer. Die Rücknahmeabkommen,
die z.B. Polen mit Rumänien, Bulgarien, der slowakischen, der tschechischen Republik, Österreich
und der Ukraine geschlossen hat, verhindern offensichtlich, daß Flüchtlinge auf dem Landweg ein
sicheres Zufluchtsland finden können. Mittelfristig rechnen wir damit, daß die offiziellen Zahlen
noch weiter zurückgehen und dafür die Zahl der Menschen, die dennoch in die Bundesrepublik flüchten,
aber keinen legalen Status erhalten, wächst.
Das Bundesverfassungsgericht sieht sich bei den noch anstehenden Verfassungsbeschwerden zur Drittstaatenregelung
schwierigen, verfassungsrechtlichen Fragen gegenüber. So sei, wie es in den vorläufigen Entscheidungen
zugunsten zweier Bahä´i Anhänger aus dem Iran erklärte, die Frage zu beantworten, ob der Absatz
2 des neuen Artikels 16a bei fehlender Sicherheit eines Drittstaates einschränkend ausgelegt werden
könne. Auch werde der Frage nachzugehen sein, ob nicht andere Verfassungsbestimmungen wie z.B.
Artikel 1 (Würde des Menschen) und Artikel 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
die Abschiebung eines Flüchtlings in sein Heimatland verbieten, wenn ihm dort eine menschenrechtswidrige
Behandlung droht. Flüchtlinge, die über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreisen, haben
nach dem neuen Asylrecht keinen Anspruch auf ein Asylverfahren.
Zu den vom BVG aufgeworfenen Fragen nimmt das 100-Seiten-Gutachten von Reinhard Marx, das PRO
ASYL in Auftrag gegeben hat, und das in ähnlicher Form den Verfassungsrichtern in Karlsruhe vorliegt,
Stellung.
Einige der Thesen:
- Das immer noch bestehende Grundrecht auf Asyl gewährt politisch Verfolgten einen wirksamen
Schutz gegen Zugriffsmöglichkeiten des Verfolgerstaates.
- Hieraus ergibt sich in Verbindung mit dem geltenden Völkerrecht als Kernbestand des Asylrechts
das Verbot einer Kettenabschiebung.
- Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet Flüchtlinge an der Grenze in den Verfolgerstaat
zurückzuweisen (Refoulementverbot). Das läßt die Verweisung des Flüchtlings an einen Drittstaat
nur zu, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Behauptet ein Flüchtling, daß er im Drittstaat keinen Zugang zum Asylverfahren hat und ihm
dort und im Herkunftsstaat Menschenrechtsverletzungen drohen, ist dem von Amts wegen nachzugehen.
Das Grundrecht auf Asyl legt der Bundesrepublik die Pflicht auf, sich aller Maßnahmen zu enthalten,
die auf irgendeine Weise dazu beitragen könnten, einen Flüchtling dem Zugriff seines Verfolgerstaates
auszusetzen.
- Nur dann, wenn die Schutzbedürftigkeit entfällt, kann sich der Flüchtling nicht auf das Asylrecht
berufen. Dies ist dann der Fall, wenn ihm im Drittland ein hinreichender Verfolgungsschutz gewährt
wird.
- Bei elementaren Grundrechten gilt die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 uneingeschränkt.
Da beim Asylrecht der Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit sowie persönlicher Freiheit
im Vordergrund stehen, darf der verfassungsändernde Gesetzgeber den hier gebotenen Rechtsschutz
nicht entziehen.
- Somit ist der ausnahmslose Ausschluß eines einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes durch
§ 34 a II Asylverfahrensgesetz verfassungswidrig und diese Norm als nichtig anzusehen.
Herbert Leuninger, Sprecher
Zwei Asylbewerber aus dem Iran, die länger als einen Monat im Transit des Frankfurter Flughafens
festgehalten werden, dürfen nicht nach Athen zurückgeschoben werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht,
wie gestern bekannt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung verfügt. Die beiden Flüchtlinge,
die sich zu der im Iran verfolgten Bahä'i-Religion bekennen, dürfen jetzt in die Bundesrepublik
einreisen und erhalten ein reguläres Asylverfahren. Ausschlaggebend für die Karlsruher Entscheidung
war ähnlich wie im Falle einer christlichen Asylbewerberin aus dem Irak, daß das EG-Mitglied Griechenland
auch für Bahä'i-Anhänger nicht als sicheres Drittland angesehen werden kann (AZ; 2 BvR 1953 und
1954/93).
Die beiden Asylbewerber waren vor mehr als vier Wochen nach einer Flucht über die Türkei und
Griechenland auf dem Frankfurter Flughafen gelandet, sollten aber bei nächster Gelegenheit nach
Athen zurückgeschoben werden. Dies konnte ein Frankfurter Anwalt durch eine gerichtliche Eilentscheidung
verhindern. Er verwies darauf, daß Bahä'i-Mitglieder in Griechenland bisher noch nie als Flüchtlinge
anerkannt worden seien. Auch erhielten abgelehnte Flüchtlinge keine Aufenthaltsgenehmigung und
würden aufgefordert das Land zu verlassen.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnte gleichwohl die Asylantrage
ab und stellte fest, daß den Antragstellern aufgrund ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat
kein Asylrecht zustehe. Der Bundesgrenzschutz verweigerte daraufhin zum zweiten Mal die Einreise.
Das Frankfurter Verwaltungsgerecht hatte sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Daraufhin
legte der Anwalt Victor Pfaff Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Sein Kollege Reinhard Marx
hatte dessen Begründung mit einer mehr als 50seitigen Expertise ergänzt.
Das Bundesverfassungsgericht betonte bei seiner Begründung, daß die noch ausstehende Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerden schwierige, nur im Hauptverfahren zu klärende verfassungsrechtliche
Fragen aufwerfe. So sei die Frage zu beantworten, ob der Absatz 2 des neuen Artikels 16a bei fehlender
Sicherheit eines Drittstaates einschränkend ausgelegt werden könne. Auch werde der Frage nachzugehen
sein, ob nicht andere Verfassungsbestimmungen wie z.B. Artikel 1 (Würde des Menschen) und Artikel
2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) die Abschiebung eines Flüchtlings in sein Heimatland
verbieten, wenn ihm dort eine menschenrechtswidrige Behandlung droht.
PRO ASYL bewertet die neue BVG-Entscheidung als Ausdruck dafür, daß das letzte Wort über die
Verfassungsgemäßheit des neuen Asylrechts noch lange nicht gesprochen ist und sich möglicherweise
gravierende Folgen für die Verfahrensvorschriften ergeben. Aktuell jedenfalls lasse sich die maßgeblich
vom Bundesinnenministerium vertretene Rechtsauffassung nicht halten, sichere Drittländer seien
prinzipiell sicher und Gerichte könnten nicht über deren etwaige Unsicherheit in ganz konkreten
Fällen befinden.
Herbert Leuninger, Sprecher
16.09.93
Afghanische Familie vor Wiedereinreise
BAYERN LEGT BERUFUNG EIN
keine aufschiebende Wirkung
Eine Stunde, nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg die bayerischen Behörden verpflichtet
hat, die kürzlich in die Tschechische Republik zurückgeschobene afghanische Familie
wieder einreisen zu lassen, hat die Landesanwaltschaft als Vertreter des Freistaats Bayern beim
Verwaltungsgerichtshof Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Da diese Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, geht der Anwalt der Familie davon aus, daß
seine Mandantin mit ihren drei Kindern heute Vormittag ohne Schwierigkeiten die Grenze zur Bundesrepublik
passieren kann. Das Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei hat dem Anwalt gegenüber
erklärt, daß die Wiedereinreise möglich ist.
Die geflüchtete Familie wird nach dem Grenzübertritt zur Durchführung eines Asylverfahrens
zur Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber nach Deggendorf gebracht. Von dort war sie vor
einigen Tagen trotz eines Urteils auf vorläufigen Verbleib nach Tschechien zurückgeschoben
worden. Die Begründung lautete, die Einreise sei aus einem sicheren Drittstaat erfolgt,
somit bestehe kein Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland.
PRO ASYL sieht in der Möglichkeit der Wiedereinreise angesichts der rigiden Philosophie
der Abschottung ein Nadelöhr verbliebener Rechtsstaatlichkeit.
Herbert Leuninger, Sprecher
In einem weiteren Urteil zugunsten einer afghanischen Familie hat heute das Verwaltungsgericht
Regensburg entschieden, daß die in die Tschechische Republik zurückgeschobenen Flüchtlinge wieder
in die Bundesrepublik einreisen dürfen. Hier müsse ihnen die Möglichkeit zu einem regulären Asylverfahren
gegeben werden (AZ: RN 7E 93.31767). Die Bayerische Grenzpolizei hat dem Anwalt gegenüber zum
Ausdruck gebracht, daß sie die Familie einreisen läßt.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte trotz eines gegenteiligen Gerichtsurteils
entschieden, daß den Flüchtlingen aufgrund ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat kein Asylrecht
zusteht und die sofort vollziehbare Abschiebung in die Tschechische Republik angeordnet. Die Familie,
die einige Tage zuvor heimlich nach Bayern eingereist war, wurde daraufhin wieder nach Tschechien
zurückgeschoben. Daß sich das Bundesamt einfach hin über den Gerichtsbeschluß hinweggesetzt hat,
lag - so ein Zwischenurteil des Verwaltungsgerichts - "außerhalb des Erwartungshorizonts
des Gerichts" (AZ: RN 7 E 93 31781 vom 8.9.1993). In seiner Bewertung war das Gericht zu
der Auffassung gelangt, daß die Tschechische Republik für diese Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat
im Sinne des Grundgesetzes sei.
PRO ASYL sieht in diesen Urteilen und der einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichtes
vom Montag eine rechtspolitische Schlappe für das Bundesinnenministerium. Dieses vertrat bisher
die Rechtsauffassung, daß Urteile über die fehlende Sicherheit von Drittstaaten rechtswidrig seien.
Die Karlsruher Verfassungsschützer hatten den Bundesgrenzschutz in dem Fall einer irakischen Asylbewerberin
verpflichtet, von einer Zurückschiebung in den für diese Frau nicht "sicheren Drittstaat"
Griechenland abzusehen. "Jetzt steht die Drittstaatenregelung mit ihrer Annahme von Sicherheit
auf dem Prüfstand der Verfassung", erklärte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger.
- Die afghanische Frau war am 29. August d.J. zusammen mit ihren drei minderjährigen Söhnen
bei Philippsreut heimlich über die Grenze gelangt und vom Grenzschutz festgenommen worden. Als
man der Frau eröffnete, sie würde wieder zurückgeschoben, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch
und wurde auf Veranlassung des Notarztes in das Kreiskrankenhaus Freyung eingeliefert. Ihre
drei Kinder wurden in einem Kinderheim untergebracht.
- Daraufhin war der Münchener Anwalt der Familie vor Gericht gegangen, um die Durchführung eines
Asylverfahrens in Deutschland zu erreichen. Die Familie sei auf dem Luftweg von Pakistan in
die Tschechische Republik eingereist. Da sie dort nicht wie erforderlich innerhalb von 48 Stunden
einen Asylantrag gestellt hätte, könne dies nicht mehr nach geholt werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 13.9 1993 dem Grenzschutzamt am Flughafen Frankfurt
untersagt seine vom 24.8. datierte Einreiseverweigerung gegenüber einer asylbegehrenden Irakerin
zu vollziehen. Damit ist der Antragstellerin die Einreise zu gestatten. Nach dem gegenwärtigen
Erkenntnisstand sei nicht auszuschließen, daß der Frau im Falle der Rückkehr politische bzw. menschenrechtswidrige
Behandlung drohen würde. Das höchste Gericht schließt auch nicht aus, daß die Irakerin im Falle
einer Zurückweisung nach Griechenland von dort aus in den Irak weitergeschoben würde(AZ: 2 BvR
1938/93).
Der Bundesgrenzschutz hatte ihr die Einreise verweigert und die Zurückweisung nach Athen verfügt.
Grundlage dieser Entscheidung ist das neue Asylverfahrensgesetz. Danach können Asylbewerber, die
über ein sogenanntes sicheres Drittland eingereist sind, sofort zurückgewiesen werden. Diese Zurückweisung
darf nach Meinung der Bundesregierung vom Gericht nicht ausgesetzt werden. Ein Asylantrag wurde
nicht entgegengenommen.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Roman Fränkel, der die Asylbewerberin vor dem Verwaltungsgericht
vertrat und die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt hatte, verwies auf zuverlässige Informationen
aus der griechischen Einwanderungsbehörde. Danach würde die Irakerin nach Ankunft auf dem Athener
Flughafen sofort in die Türkei weitergeschoben. Ihr wäre in dem EG-Land keine Möglichkeit für
ein Asylverfahren eingeräumt worden. Dies entspräche mehrfacher Praxis gegenüber irakischen Staatsangehörigen.
Für PRO ASYL hat das Urteil weitreichende Bedeutung. So gerät die Regelung, die die Einreise
über Drittstaaten betrifft, gehörig ins Wanken. Es muß demnach künftig bei der Einreise geprüft
werden, ob der sogenannte sichere Drittstaat für den betreffenden Asylbewerber wirklich ein solcher
ist: vor allem muß der Asylbewerber Zugang zu anwaltlicher Beratung und auch zu Gerichten erhalten.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Die eklatante Missachtung eines Gerichtsurteils sieht die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
PRO ASYL in der Zurückschiebung einer afghanischen Mutter mit drei Kindern in die Tschechische
Republik. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte das Grenzschutzamt Schwandorf verpflichtet,
die heimlich über die Grenze gelangte Familie in das Aufnahmelager Deggendorf weiterzuleiten und
von einer Zurückschiebung bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung über die Asylanträge abzusehen
( AZ: RN 7 E 93 31704 vom 2.9.1993). In seiner Bewertung war das Gericht zu der Auffassung gelangt,
daß die Tschechische Republik für diese Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat im Sinne des Grundgesetzes
sei.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte trotz des Gerichtsurteils entschieden,
daß den Flüchtlingen aufgrund ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat kein Asylrecht zusteht
und die sofort vollziehbare Abschiebung in die Tschechische Republik angeordnet. Die Familie wurde
daraufhin noch am gleichen Tag um 19.00 am Grenzübergang Philippsreut nach Tschechien zurückgeschoben.
Daß sich das Bundesamt einfach hin über den Gerichtsbeschluss hinweggesetzt hat, lag - so ein
neueres Urteil des Verwaltungsgerichts - "außerhalb des Erwartungshorizonts des Gerichts"
(AZ: RN 7 E 93 31781 vom 8.9.1993).
PRO ASYL betrachtet es als rechtspolitisch einmalig, daß das Bundesamt die Gerichtsentscheidung
übergangen hat. PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger verfügt über Informationen, wonach das Bundesinnenministerium
dem Vorgehen weisungsungebundener Entscheider Rückendeckung gibt. Und zwar vertrete das BMI die
Rechtsauffassung, daß Urteile über die fehlende Sicherheit von Drittstaaten rechtswidrig seien.
"Offensichtlich herrscht im BMI die panische Angst, daß das Kernstück des neuen Asylrechts,
die Festlegung sogenannter sicherer Drittstaaten, in Frage gestellt wird", erklärte Leuninger
.
Die afghanische Frau war zusammen mit ihren drei minderjährigen Söhnen bei Philippsreut über
die Grenze gelangt und vom Grenzschutz festgenommen worden. Als man der Frau eröffnete, sie würde
wieder zurückgeschoben, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch und wurde auf Veranlassung des Notarztes
in das Kreiskrankenhaus Freyung eingeliefert. Ihre drei Kinder wurden in einem Kinderheim untergebracht.
Daraufhin war der Münchener Anwalt der Familie vor Gericht gegangen, um die Durchführung eines
Asylverfahrens in Deutschland zu erreichen. Die Familie sei auf dem Luftweg von Pakistan in die
Tschechische Republik eingereist. Da sie dort nicht wie erforderlich innerhalb von 48 Stunden
einen Asylantrag gestellt hätte, könne dies nicht mehr nach geholt werden. Aufgrund der gerichtlichen
Auflage war die Familie in die Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber nach Deggendorf gebracht worden.
Jetzt betreibt der Rechtsbeistand die Wiedereinreise der Familie. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
hierzu steht unmittelbar bevor.
Wie zwei iranische Staatsangehörige hat auch eine Asylbewerberin aus dem Irak erfolgreich gegen
die Zurückweisung durch den Bundesgrenzschutz auf dem Rhein-Main-Flughafen geklagt. Der Bundesgrenzschutz
hatte ihr die Einreise verweigert und die Zurückweisung nach Athen verfügt. Grundlage dieser Entscheidung
ist das neue Asylverfahrensgesetz. Danach können Asylbewerber, die über ein sogenanntes sicheres
Drittland eingereist sind, sofort zurückgewiesen werden. Diese Zurückweisung darf nach Meinung
der Bundesregierung vom Gericht nicht ausgesetzt werden. Ein Asylantrag wurde nicht entgegengenommen.
Die christliche Irakerin, die gezwungen werden sollte, Ausländer aus europäischen Ländern zu
bespitzeln, war in den Norden des Landes und von dort auf dem Landweg in die Türkei und weiter
nach Griechenland geflüchtet. Sie landete am Freitag auf Rhein-Main.
Am späten Freitagnachmittag hat die 2.Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt auch in diesem Fall
der Bundesregierung aufgegeben, den Antragstellerin unverzüglich Gelegenheit zur Stellung eines
Asylantrages und zur Durchführung des Asylverfahrens bei der Außenstelle des Bundesamtes Frankfurt-Flughafen
zu geben und bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung von einer Zurückschiebung abzusehen (
Gesch. Nr. 2 G 12334/93.A).
Der Frankfurter Rechtsanwalt Roman Fränkel, der die Asylbewerberin vor dem Verwaltungsgericht
vertrat, verwies auf zuverlässige Informationen aus der griechischen Einwanderungsbehörde. Danach
würde die Irakerin nach Ankunft auf dem Athener Flughafen sofort in die Türkei weitergeschoben.
Ihr wäre in dem EG-Land keine Möglichkeit für ein Asylverfahren eingeräumt worden. Dies entspräche
mehrfacher Praxis gegenüber irakischen Staatsangehörigen. Damit ist Griechenland kein sicheres
Drittland und zwar weder für Flüchtlinge aus dem Iran noch aus dem Irak.
PRO ASYL bewertet die Urteile als wichtiges Signal dafür, daß die Asylgesetze in wesentlichen
Punkten nicht mit der Verfassung übereinstimmen. Das dürfte vor allem für die sogenannte Drittstaatenregelung
gelten.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Zwei iranische Staatsangehörige haben heute über ihren Rechtsanwalt erfolgreich gegen die Zurückweisung
durch den Bundesgrenzschutz auf dem Rhein-Main-Flughafen geklagt. Der Bundesgrenzschutz hatte
ihnen die Einreise verweigert und die Zurückweisung nach Athen für 19.00 Uhr verfügt. Grundlage
dieser Entscheidung ist das neue Asylverfahrensgesetz. Danach können Asylbewerber, die über ein
sicheres Drittland eingereist sind, sofort zurückgewiesen werden. Diese Zurückweisung darf nach
Meinung der Bundesregierung vom Gericht nicht ausgesetzt werden.
Am späten Nachmittag hat die 2.Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt die Bundesregierung verpflichtet,
den Antragstellern unverzüglich Gelegenheit zur Stellung eines Asylantrages und zur Durchführung
des Asylverfahrens bei der Außenstelle des Bundesamtes Frankfurt-Flughafen zu geben und bis zu
einer unanfechtbaren Entscheidung von einer Zurückschiebung abzusehen.
Beide Asylbewerber sind infolge ihrer politischen Verfolgung als Mitglieder der Bahä'i Religion
illegal aus dem Iran und über die Türkei und Griechenland heute in die Bundesrepublik gekommen.
Nach von Rechtsanwalt Victor Pfaff getroffenen Feststellungen ist Griechenland kein sicheres
Drittland. Nach telefonischer Auskunft des Nationalen Geistigen Rates der Bahä'i in Griechenland
sind Mitglieder dieser Religionsgemeinschaft in Griechenland bis heute noch nie aufgrund ihrer
Zugehörigkeit zur Bahä 'i Religion als Flüchtlinge anerkannt worden. Abgelehnte Flüchtlinge erhalten
keine Aufenthaltsgenehmigung und werden aufgefordert, Griechenland zu verlassen. Bisher hat sich
der Nationale Geistige Rat der Bahä ' i vergeblich um die Anerkennung als Religionsgemeinschaft
bemüht.
Pfaff hält mit gewichtigen Rechtsexperten den Ausschluß des vorläufigen Rechtsschutzes u.a. deswegen
für verfassungswidrig, weil seinen Mandanten in Griechenland eine Weiterabschiebung droht.
Für PRO ASYL hat das Urteil weitreichende Bedeutung. Es bringt einen Teil des neuen Asylrechts
zu Fall. So müsse nach Auffassung des Gerichts trotz der Drittstaatsklausel im neuen Artikel 16a
Grundgesetz in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Asylbewerber, der aus einem für sicher
erklärten Drittstaat einreist, dort wirklich sicher vor Verfolgung oder vor mittelbarer Rückschickung
in den Verfolgerstaat ist.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Besondere Härte bei der Ablehnung eines Asylantrages und unverständliche Feinfühligkeit gegenüber
gewalttätiger Miliz kennzeichnen einen Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge. Der Antrag einer ukrainischen Asylbewerberin, die im Mai in die Bundesrepublik geflüchtet
war und der bei einem der Verhöre in der Heimat von der Miliz ein Arm gebrochen wurde, wurde als
offensichtlich unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen des seit dem 1.Juli
geltenden Asylverfahrensgesetzes.
In der Begründung der Außenstelle des Bundesamtes in Bielefeld heißt es wörtlich: "Soweit
die Antragstellerin ausführt, ihr sei durch einen Milizangehörigen der Arm gebrochen worden, ist
hierin keine gewollte gravierende körperliche Mißhandlung zu sehen. Dies ergibt sich schon aus
der Aussage der Antragstellerin, der Milizangehörige habe sofort losgelassen, als sie aufgeschrieen
habe. Offensichtlich wurde ihr die Verletzung ungewollt zugefügt." (Gesch.-Z. G 1714194-166)
Bei einer politischen Verfolgung müßten - so der Bescheid - dem Einzelnen gezielt Rechtsverletzungen
zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen
Einheit ausgrenzen.
Nachdem das Bundesamt mit weiteren Textbausteinen die politische Verfolgung im strengen Sinn
verneint hat, hält es auch die Ausweisung der Frau in ihre Heimat für rechtens. Ein Ausländer
dürfe gemäß §53 nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm u.a. Folter oder menschenrechtswidrige
Behandlung drohe. Da die Antragstellerin aber ein entsprechendes Abschiebungshindernis nicht glaubhaft
gemacht habe, stehe das Ausländergesetz einer Abschiebung nicht entgegen.
PRO ASYL sieht in dem Bescheid einen weiteren Beweis dafür, daß Deutschlands Abschottung nach
außen einer ebenso rigorosen nach innen entspricht. "Die geringe Anerkennungsquote ist in
erster Linie Ausdruck einer geschwundenen Anerkennungsbereitschaft".
Der Detmolder Rechtsbeistand der abgewiesenen Asylbewerberin, die innerhalb einer Woche bei
Androhung der Ausweisung ausreisen sollte, hat gegen diesen Bescheid Rechtsmittel eingelegt.
PRO ASYL unterstützt die Forderung der Bewohner der Flüchtlingsunterkunft Peenemünder Straße
in Bremen, nicht auf ein Wohnschiff verlegt zu werden.
Es ist eine unzumutbare Härte, wenn Flüchtlingen nach zum Teil bereits längerem Aufenthalt in
Bremen zugemutet wird, Möbel und anderes Eigentum zurückzulassen und auf die Möglichkeit der Selbstverpflegung
zu verzichten. Außerdem sind die neuen Wohnbedingungen und die geplanten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen
abzulehnen. Letztere dürften kaum durch Recht und Gesetz gedeckt sein.
PRO ASYL wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den Trend, die Unterbringung von Asylbewerbern
haftähnlichen Bedingungen anzunähern.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Weil ein afghanischer Asylbewerber auf dem Frankfurter Flughafen abgelehnt wurde und nicht als
eingereist gilt, droht ihm die zwangsweise Rückführung. Eine juristische Haarspalterei macht den
Frankfurter Flughafen einmal mehr zu einer Asylfalle für Flüchtlinge, erklärte Herbert Leuninger,
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL. Mit bürokratischem
Zynismus vertritt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf dem Flughafen
Frankfurt die Auffassung, es brauche bei einem Asylantrag, der von einem auf dem Flughafen internierten
Asylbewerber gestellt wurde, nicht zu prüfen, ob allgemeine Abschiebehindernisse wie etwa Bürgerkrieg
vorliegen.
Normalerweise muß in jedem Asylverfahren nicht nur geprüft werden, ob politische Verfolgung vorliegt,
sondern auch, ob Abschiebehindernisse bestehen. Letzteres gelte - so das Bundesamt - aber nur
für Flüchtlinge, die tatsächlich eingereist sind. Dem afghanischen Flüchtling, der inzwischen
einen Selbsttötungsversuch unternommen hatte, wurde aber vom Bundesgrenzschutz die Einreise verweigert;
er wurde im angeblich exterritorialen Bereich untergebracht. Daher könne er nach Afghanistan zurückgebracht
werden, obwohl ihm wie jedem anderen abgelehnten afghanischen Flüchtling in dem dortigen Bürgerkrieg
Gefahr für Leib und Leben droht.
Nach Auffassung von PRO ASYL ist dieser Fall nicht nur ein Beweis für die menschenunwürdige Prozedur
im Niemandsland des Rhein-Main-Flughafens, sondern auch für die Verfassungswidrigkeit des neuen
Asylpakets. PRO ASYL fordert die nachträgliche Prüfung etwa bestehender Abschiebehindernisse bei
allen auf den Flughäfen festgehaltenen Asylbewerbern und die Anwendung des Abschiebeschutzes auf
diese. Außerdem müsse die Flughafenregelung insgesamt aufgehoben werden.
Erst in letzter Minute konnte am 30. Juli 1993 um 13.00 Uhr auf dem Rollfeld des Rhein – Main
- Flughafens die rechtswidrige Abschiebung einer armenischen Familie verhindert werden. Auf Grund
von Behördenfehlern saß sie bereits hilflos im startbereiten Flugzeug nach Moskau. Zuvor hatte
der BGS das gesamte Bargeld der Familie beschlagnahmt, so daß die Familie in Moskau mittel- und
obdachlos festgesessen hätte.
Landsleute hatten gegen 11.30 Uhr in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gelnhausen beobachtet,
wie die Betroffenen in Fahrzeuge verfrachtet wurden und offensichtlich zum Flughafen gefahren
werden sollten. Die verzweifelten Armenier riefen ihnen zu, sie hätten noch überhaupt keinen Asylbescheid
erhalten.
Das weitere Protokoll der Ereignisse:
- 12.10 Uhr: Eingeschaltete deutsche Unterstützer erreichen eine Rechtsanwältin.
- 12.25 Uhr: Die Rechtsanwältin faxt den Eilantrag und die zugehörige Klage an das Verwaltungsgericht
und versucht trotz Mittagspause, einen Richter zu erreichen.
- 12.30 Uhr: Ein Verwaltungsrichter wird erreicht. Während er die Unterlagen einsieht, ruft die
Rechtsanwältin die Ausländerbehörde des Main – Kinzig -Kreises (zuständig für Gelnhausen) an und
erhält die Bestätigung, daß der Asylbescheid nicht korrekt zugestellt worden war, sondern auf
Grund eines Behördenfehlers wahrscheinlich als "unbekannt verzogen" zurückgekommen war.
Die Rechtsanwältin bittet die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde, sofort beim Bundesgrenzschutz
anzurufen, um die Abschiebung zu stoppen, und erhält von ihr die Antwort, sie habe hierfür keine
Befugnis und Vorgesetzte seien nicht zu erreichen. Die Rechtsanwältin ruft den Verwaltungsrichter
an und teilt mit, daß die Behörde festgestellt habe, der Bescheid sei fehlerhaft zugestellt worden.
Der Richter sagt zu, die Abschiebung vorläufig zu stoppen, wenn die Ausländerbehörde dies so bestätige.
- 12.55 Uhr: Der Richter ruft den BGS an und bestätigt anschließend der Rechtsanwältin, daß der
BGS die Auskunft gegeben habe, es seien lediglich noch drei Minuten bis zum Start der Maschine.
Trotzdem werde versucht, die Abschiebung noch zu stoppen.
- 13.00 Uhr: Der BGS erreicht die startbereite Maschine und holt die armenische Familie heraus.
Allein die Tatsache, daß die Maschine gegenüber ihrer regulären Abflugzeit (13.00 Uhr) einige
Minuten Verspätung hatte, machte diese Intervention noch möglich.
Nach Feststellungen von PRO ASYL häufen sich in letzter Zeit fehlerhafte Mitteilungen des Bundesamtes
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge an die Ausländerbehörden über angeblich bereits
abgeschlossene Asylverfahren, verbunden mit der Aufforderung abzuschieben, wobei die Betroffenen
nicht die Möglichkeit erhalten, den Sachverhalt aufzuklären.
Angesichts des geschilderten Beispiels weist PRO ASYL darauf hin, daß die deutschen Behörden
vor dem Hintergrund der asylrechtlichen Neuregelungen zunehmend "chaotisch und unkoordiniert"
handeln. Rückfragen, die eine Korrektur von Fehlern ermöglichen, sind kaum noch üblich.
Rainer M. Hofmann,
Stellvertretender Sprecher von PRO ASYL
Als Reaktion auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts fordert PRO ASYL die Aussetzung des
Flughafenverfahrens. Zumindest müsse eine dem Standard der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechende
Verfahrensberatung sichergestellt werden. Dies sei derzeit nicht der Fall.
Das Land Hessen wolle nicht die politische Verantwortung für die skandalösen Zustände am Frankfurter
Flughafen übernehmen. Deshalb zögere es, ausreichende Finanzmittel für die Erstaufnahme und die
Verfahrensberatung am Flughafen bereitzustellen. Die Kirchen seien nicht in der Lage, kurzfristig
die nötigen Mittel für die Verfahrensberatung am Flughafen entscheidend zu erhöhen. PRO ASYL bittet
deshalb die Öffentlichkeit um Unterstützung und hat eine Spendenkampagne hierfür gestartet.
Rechtsanwalt Rainer Hofmann (stellvertretender Sprecher)
Als "Beginn einer längeren juristischen Auseinandersetzung" bewertet PRO ASYL den Beschluß
des Bundesverfassungsgerichts. PRO ASYL verweist ausdrücklich auf die Vorläufigkeit der Entscheidung.
Es gebe keinen Anlaß, das neue Asylrecht nach dem Ghana-Beschluß insgesamt als verfassungskonform
zu bejubeln. Das Verfassungsgericht habe in einem Einzelfall entschieden, die Grundsatzfragen
seien jedoch nicht geklärt worden. Nach wie vor sei offen, ob die Konzeption der sicheren Herkunftsländer
verfassungskonform ist. Die Mehrheit der Flüchtlinge werde jedoch nicht aufgrund dieser Vorschrift,
sondern wegen der Einreise über ein angebliches sicheres Drittland zurückgewiesen. Hiergegen seien
die Klagen noch in Vorbereitung und noch nicht in Karlsruhe anhängig.
Im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1993 heißt es: "Bundesamt und Verwaltungsgericht
wären mithin im Fall des Antragstellers auch dann zu keinem anderen Ergebnis bei der Beurteilung
des Asylantrags gekommen, wenn Ghana nicht in der Liste" der sicheren Herkunftsländer "aufgenommen
worden wäre". Das Gericht führt weiter aus, daß sich im Hinblick auf diese Vorschriften "die
Verfassungsbeschwerde nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist". Der
Antragsteller habe hierzu eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen aufgeworfen, "die sich
im Eilverfahren nicht eindeutig beantworten lassen".
Als "weltfremd" kritisiert PRO ASYL allerdings die Auffassung, daß der abgelehnte Flüchtling
von seinem Heimatland aus klagen solle. Ein faires und rechtstaatliches Verfahren sei so nicht
möglich. PRO ASYL verweist auf die Forderung des UNHCR, daß ordentliche und sorgfältige Überprüfungsverfahren
im Aufnahmeland gewährleistet sein müssen.
PRO ASYL fordert das Internierungslager am Flughafen aufzuheben. Die haftähnliche Situation ist
verfassungswidrig. Menschen, die vor Gefahren für Leib und Leben fliehen, haben Anspruch auf ein
faires und rechtstaatlich einwandfreies Verfahren. Dies ist bei der "Hau-Ruck"-Praxis
am Frankfurter Flughafen nicht gewährleistet.
PRO ASYL fordert das Bundesverfassungsgericht auf, die Situation am Frankfurter Flughafen nicht
vom Schreibtisch aus zu beurteilen, sondern sich bei einem Ortstermin von den skandalösen und
rechtstaatswidrigen Zuständen zu überzeugen.
Günter Burkhardt Geschäftsführer von PRO ASYL
Als "Scheinlösung zur Beruhigung des schlechten Gewissens nach der faktischen Abschaffung
des Asylgrundrechts" bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL die sogenannte Altfallregelung.
Ausgeschlossen würden Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, wie zum Beispiel Kurden aus
der Türkei oder Tamilen aus Sri Lanka. Vielen von ihnen drohe in den nächsten Monaten die Abschiebung.
PRO ASYL kritisiert die unzureichende Regelung und fordert den Bundesinnenminister und die Innenminister
der Länder auf, einen generellen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten
zu erlassen.
Die Altfallregelung, nach der Asylbewerber aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von mehr als
30% und einer Aufenthaltsdauer von mehr als 2,5 Jahren eine zweijährige Aufenthaltsbefugnis erhalten
können, greife zu kurz. Obwohl etwa jeder vierte tamilische und jeder zehnte türkische Asylantragsteller
bereits beim Bundesamt anerkannt werde, blieben diese Länder bei der Altfallregelung unberücksichtigt.
Beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gebe es zur Zeit mehr als eine halbe
Million unbearbeitete Asylanträge. Maximal 10% der Asylantragsteller könnten theoretisch von der
Altfallregelung begünstigt sein. Die Altfallregelung werde aber so restriktiv gehandhabt, daß
nicht einmal die potentiell Berechtigten die Chance der Altfallregelung wahrnehmen könnten. Die
Frist für die Antragstellung läuft vom 1. Juni bis 31. August 1993. Diese Frist sei extrem kurz,
zumal die Erlasse erst jetzt, lange nach Fristbeginn, bekannt würden. Bereits am 13. oder 14.
Mai 1993 müsse die Innenministerkonferenz die Altfallregelung beschlossen haben. Offensichtlich
sei versäumt worden, die Beschlüsse zur Altfallregelung rechtzeitig zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sei es nicht zu vertreten, daß einige Bundesländer, darunter Bayern, die
Inanspruchnahme der Altfallregelung auch noch davon abhängig machen, daß zum Fristablauf am 31.
August 1993 ein Rechtskraftbescheid des Bundesamtes vorliegen müsse. Die notwendigen bürokratischen
Schritte seien in der Hauptferienzeit für Rechtsanwälte und das Bundesamt kaum zu schaffen.
Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL
Der Flughafen Frankfurt ist für Flüchtlinge zu einer "Asylfalle" geworden. Dies erklärte
Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL nach einem Besuch
der 36 Flüchtlinge, die im Gebäude C 183 in einen Hungerstreik getreten sind.
Diese Menschen lebten in einem unvorstellbaren Psychostreß mit der ständigen Angst, in ihr Verfolgerland
abgeschoben zu werden. Die hermetische Abriegelung des Gebäudes durch den Bundesgrenzschutz, die
Begleitung von Rechtsanwälten und ihren Mandanten durch BGS-Beamte, der ganze Wagenpark gepanzerter
und sonstiger Mannschaftswagen vor dem Gebäude die Hektik des Verfahrens und die mehr als unfreundliche
Behandlung belasteten die Flüchtlinge in unerträglicher Weise. 'Wegen der subjektiven Bedrohungslage
ist ein rechtsstaatlich faires Verfahren auf dem Flughafen nicht mehr gewährleistet', erklärte
Herbert Leuninger. Panische Ängste und eine damit verbundene Desorientierung machten eine normale
Befragung im Rahmen der Anhörung unmöglich. PRO ASYL fordert daher eine sofortige Unterbringung
der Flüchtlinge außerhalb des Flughafenbereiches.
Es folgt der Wortlaut der 2.Solidaritätsadresse, die PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger an die
Flüchtlinge auf dem Flughafen gerichtet hat:
"Sie haben mit Ihrem Hungerstreik bereits ein wichtiges Ziel erreicht. Die deutsche Öffentlichkeit
ist auf Ihr Schicksal aufmerksam geworden. Viele Menschen sind mit Ihnen solidarisch und wünschen
lhnen den notwendigen Erfolg: nämlich ein Asylverfahren ohne Internierung, in dem Sie die Möglichkeit
haben, sich in Ruhe mit einem Rechtsanwalt auf Ihr Interview vorzubereiten. Beim Interview sollten
Sie Ihre Gründe ausführlich darlegen können, warum Sie geflüchtet sind. Auch sollten Sie erklären
können, weiche Gefahr für Leib und Leben droht, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückgeschickt werden
sollten."
Ein Hungerstreik ist das letzte politische Mittel, das Ihnen zur Verfügung steht. Sie sollten
es so einsetzen, daß nicht Ihr Tod, sondern Ihre Rettung am Ende steht. Daher bitten wir Sie als
Freunde darum, unbedingt Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Auch sollten Sie sich täglich ärztlich
gründlich untersuchen lassen. Treffen Sie überdies keine Entscheidung über Ihr Asylverfahren, ohne sich vorher beraten zu lassen! Die Gerichte brauchen Zeit und wir alle brauchen Geduld und Hoffnung!"
In einem Schreiben hat sich PRO ASYL an die Bayerischen Kirchen und das Kultusministerium in
München gewandt. Sie sollten ihre gemeinsame Forderung an die in die KZ-Gedenkstätte Dachau geflüchteten
Roma, ihren Zufluchtsort zu verlassen, zurückziehen und sich beim Bayerischen Innenminister und
beim Bundesinnenministerium für ein Bleiberecht für Roma aus Südosteuropa einsetzen.
Das Schreiben, das an Kardinal Friedrich Wetter, den Evangelischen Landeskirchenrat und an Kultusminister
Hans Zehetmair gerichtet ist, verweist auf die derzeitige und noch absehbare Lage auf dem krisen-
und kriegsgeschüttelten Balkan. Es sei nicht zu verantworten, Angehörige der in diesen Ländern
besonders diskriminierten Minderheit durch Ausweisung einem existenzbedrohenden Schicksal zu überantworten,
"Das barbarische Konzept der sogenannten ethnischen Säuberung bringt das Volk der Roma nach
Hitler wieder vor den Abgrund. Dem müssen wir uns mit allen Kräften, vor allem auch durch eine
Schutzgewährung widersetzen", heißt es in dem von PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger unterzeichneten
Brief.
Der sicher als Hilfe gedachte Vorschlag der Kirchen, jeden Fall einzeln überprüfen zu lassen,
könne nicht als eine Lösung angesehen werden. Es gehe vielmehr um eine politische und humanitäre
Gruppenentscheidung.
"Asyl in Deutschland: Postleitzahl 0". Mit diesem bitteren Slogan verweist die Arbeitsgemeinschaft
PRO ASYL auf die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, die mit dem 1. Juli in Kraft
tritt. Die Bürgerrechtsbewegung für Flüchtlinge sieht sich nach der jetzt geltenden Rechtslage
vor neue und schwere Aufgaben gestellt. "Wir müssen uns künftig dafür einsetzen, daß der
durch die Verfassung, die Genfer Flüchtlingskonvention und die Internationalen Menschenrechtskonventionen
verbliebene Schutz für Flüchtlinge auf juristisch bisher ungewohnte Weise ausgeschöpft wird",
erklärte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger.
- So will PRO ASYL in Kürze ein Rechtsgutachten vorlegen, das feststellt, inwieweit das Grundgesetz
in Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) und Artikel 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit)
auch ohne den bisherigen Artikel 16 eine Basis für den Schutz von Flüchtlingen ist.
- In einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der SPD Hans-Ulrich Klose fordert PRO ASYL
die sozialdemokratische Bundestagsfraktion auf, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
Normenkontrollverfahren gegen Paragraph 34a des neuen Asylverfahrensgesetzes anhängig zu machen.
Dieses Vorgehen ergäbe sich zwingend aus dem Abstimmungsverhalten der Fraktion, die mehrheitlich
das Begleitgesetz wegen seiner Verfassungswidrigkeit abgelehnt habe. Dies sei vor allem auf
die rechtliche Einschätzung von Hans-Jochen Vogel zurückzuführen, der die Beschränkung des Rechtsweges
für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Drittstaaten als Eingriff in die Rechtswegegarantie
des Grundgesetzes bewertet habe.
- Eine besondere Aufgabe sieht PRO ASYL darin, "Initiativen zu ermutigen, die rechtlos
gestellte Flüchtlinge, die bei einer Ausweisung Gefahr für Leib und Leben oder schwere Menschenrechtsverletzungen
befürchten müssen, durch das Kirchenasyl oder andere Formen persönlicher Asylgewährung doch
noch zu ihrem Recht zu verhelfen suchen". Dies beziehe sich u.a. auf Kurden aus der Türkei
und auf Roma, die als Minderheit in Südosteuropa durch wachsenden Nationalismus und Rassismus
bedroht seien. Ihnen müsse auf nationaler Ebene ein Bleiberecht eingeräumt werden. In Europa
seien für das Volk der Roma auf der Grundlage internationaler Abkommen spezifische Minderheitenrechte,
u.a.das Recht auf Freizügigkeit durchzusetzen. Die Bundesrepublik habe durch die Ausrottungspolitik
Hitlers gegenüber Sinti und Roma eine unaufgebbare Verpflichtung gegenüber dieser Minderheit,
heißt es in der Erklärung von PRO ASYL.
Schengener Übereinkommen
MAUERKRONE DER FESTUNG EUROPA
Internationaler Pakt gegen Flüchtlinge
Gegen eine Ratifizierung des Schengener Abkommens durch den Bundestag sprach sich die Flüchtlingsorganisation
PRO ASYL aus. "Schengen ist die Mauerkrone der Festung Europa und der erste bedeutende Pakt
der Nachkriegszeit, der nicht zum Schutz von sondern vor Flüchtlingen abgeschlossen wurde",
erklärte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger.
Wesentlicher Kritikpunkte sind:
- die Einführung des Visazwangs für über hundert Länder, darunter gerade auch solche Staaten,
in denen Menschenrechtsverletzungen, Folter und Unterdrückung an der Tagesordnung sind. Visa
würden künftig nur noch erteilt, wenn dadurch die "nationale Sicherheit und die öffentliche
Ordnung" nicht gestört würden.
- Die Bestrafung von Fluggesellschaften und Transportunternehmen, die Flüchtlinge ohne ausreichende
Reise-Dokumente befördern. Dabei sei es für Flüchtlinge so gut wie unmöglich, die erforderlichen
Pässe oder Visa zu erhalten.
- Künftig solle auch nur ein Staat, und zwar normalerweise derjenige der Einreise für das Asylverfahren
zuständig sein. Bei den unterschiedlichen Anerkennungsquoten und Verfahrensregeln in den einzelnen
Ländern führe dies zu einem lebensgefährlichen Risiko für Asylbewerber. So hätten zum Beispiel
Flüchtlinge aus Bulgarien, Nigeria, Zaire, aber auch aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Türkei
und Afghanistan in Frankreich eine deutlich größere Chance auf eine Anerkennung als in der Bundesrepublik.
"Die Flammen von Solingen beleuchten gespenstisch eine gescheiterte Ausländer- und Asylpolitik!"
Dies erklärten Heiko Kauffmann, Inlandsreferent des Kinderhilfswerks terre des hommes und PRO
ASYL - Sprecher Herbert Leuninger in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Solinger Mord- und Brandanschlag.
„ Es war zu befürchten, daß der jüngste Asylbeschluß des Bundestages in der rechten Szene als
Signal für eine 'ethnische Säuberung' Deutschlands verstanden wurde", heißt es weiter.
terre des hommes und PRO ASYL fordern eine radikale Umkehr in der Ausländer- und Asylpolitik.
"Keine Buhlen um rechts! Das führt in die Katastrophe!" Erforderlich sei eine größere
Sicherheit für alle Menschen anderer nationaler Herkunft. Mehr Sicherheit bedeute in erster Linie
mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit für alle Ausländer, die in der Bundesrepublik ansässig
geworden sind und den vollen Rechtsschutz für Flüchtlinge.
Die Barbarei des Rassismus ließe sich nur stoppen durch ein aktives und unzweideutiges Engagement
für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gegen jede Form eines völkischen Nationalismus, betonten
Kauffmann und Leuninger.
Bonn. 27.5 1993 (KNA) Aus Protest gegen die Haltung der katholischen Kirche zum Asylrecht will
der Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl , Pfarrer Herbert Leuninger, nicht
mehr das Kommissariat der deutschen Bischöfe In Bonn betreten. Die Kirche habe Mitschuld am Beschluß
des Bundestags vom Mittwoch, durch den das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft worden sei;
jetzt drohe ein Zusammenbruch des internationalen Rechtsschutzes für Flüchtlinge, sagte Leuninger
am Donnerstag in Bonn. Eine ursprünglich im Katholischen Büro geplante Sitzung von "Pro Asyl"
wurde in Bundestagsräumen der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen abgehalten.
Der Leiter das Kommissariates, Prälat Paul Bocklet, äußerte sein Bedauern über den Schritt Leuningers,
nannte dessen Vorwürfe zugleich aber auch "nicht berechtigt". Bocklet unterstrich, das
Katholische Büro habe immer die Linie vertreten, die in der gemeinsamen Erklärung der Deutschen
Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche zum Thema Asyl vorgegeben worden sei.
Bocklet: Leuninger widerspricht der Wirklichkeit Leuninger kritisierte einen Brief Bocklets und
des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prälat Hartmut Löwe, an
den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU--Bundestagsfraktion, Jürgen Rüttgers, von vergangenen
Freitag. Die beiden Prälaten hatten in ihrem Schreiben unter anderem Kritik von kirchlichen Gegnern
an der Asylrechtsänderung als "unseriös und agitatorisch" bezeichnet.
Damit hätten die Kirchen aufgehört, Anwalt der Flüchtlinge zu sein, so Leuninger. Das Katholische
Büro, in denn er 2O Jahre lang an Konferenzen zu Ausländer- und Flüchtlingsfragen teilgenommen
habe, sei eher "ein Vorhof der Macht als eine Stätte des Asyls“. Bocklet sagte dazu, diese
Aussage widerspreche der Wirklichkeit. Das Katholische Büro werde sich nach wie vor für Aussiedler.
Ausländer und Asylbewerber einsetzen. Dar Prälat nannte auch die Äußerung Leuningers unseriös,
daß am Mittwoch im Bundestag das Asylrecht abgeschafft worden sei. Zugleich würdigte Bocklet
den Einsatz Leuningers für Asylbewerber und äußerte die Hoffnung, daß der Pro-Asyl-Sprecher seinen
Schritt überdenken werde, das Katholische Büro nicht mehr zu betreten.
"Reichen Sie gemeinsam eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein!".
Diese Bitte ist in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL enthalten,
das an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet ist, die mit ihrem Nein gegen Artikel
16a für den Erhalt des Menschenrechts auf Asyl gestimmt haben.
PRO ASYL wertet den neuen Artikel 16a als in weiten Teilen verfassungswidrig. "Der Gesetzgeber
hat mit ihm ein verfassungswidriges Verfassungsrecht geschaffen." Flüchtlinge würden an der
Grenze zurückgewiesen, ohne daß ihnen die Möglichkeit bliebe, Verwaltungshandeln durch Gerichte
überprüfen zu lassen. Für viele von ihnen gehe es um Tod und Leben, wenn der sogenannte sichere
Drittstaat sie nicht aufnehme, sondern weiter zurückschicke. Auch würde das Recht der Justiz beschnitten,
Verwaltungshandeln zu kontrollieren. Einspruchsfristen würden so verkürzt, daß kein effektiver
Rechtsschutz mehr möglich sei.
PRO ASYL dankt den Abgeordneten, die gegen die Mehrheit ihrer Fraktion bzw. Partei votiert hätten.
"Es ist ermutigend", so heißt es in dem Schreiben, " daß Sie das Recht auf Leben,
auf körperliche Unversehrtheit und die Würde der Flüchtlinge so werten und unsere Vergangenheit
nicht vergessen haben!"
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
"Ein Eingriff in das Grundrecht auf Asyl bringt der Bundesrepublik keine Entlastung in der
Flüchtlingsfrage", dies erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für
Flüchtlinge PRO ASYL. Es führe nur dazu, daß schutzsuchende Menschen rechtloser gestellt würden.
Auch sei zu befürchten, daß der internationale Schutz für Flüchtlinge, wie er in der Genfer Flüchtlingskonvention
festgeschrieben sei, zusammenbreche. Länder wie Polen und Tschechien seien bereits dabei, ihrerseits
Abkommen mit Anrainerstaaten abzuschließen, um diesen aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge
zu überstellen. Eine großräumige Abschottung Europas wäre die Folge. "Die Bundesrepublik
würde hierfür die Haupt-Verantwortung tragen!", so Leuninger.
Dabei dürften die Flüchtlingsprobleme künftig in Osteuropa selbst anwachsen. Wenn es in den ehemaligen
Staatshandelsländern zu keiner entscheidenden wirtschaftlichen Verbesserung komme, sei bei den
anstehenden Verteilungskämpfen mit ethnischen Konflikten wie im ehemaligen Jugoslawien zu rechnen.
"Alle Minderheiten sind dann in ihrer Existenz und in ihren Menschenrechten bedroht. Dies
gilt vor allem für Millionen Roma in Südosteuropa", sagte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger.
Daher unterstützt PRO ASYL auch die aktuellen Forderungen der verschiedenen Roma-Verbände, das
Volk der Roma als ethnische und kulturelle Minderheit anzuerkennen, Roma-Flüchtlingen entsprechend
der Genfer Konvention Flüchtlingspässe auszustellen und die Deportationen von Roma nach Rumänien,
dem ehemaligen Jugoslawien und anderen osteuropäischen Ländern einzustellen.
Das BUNDESSOZIALHILFEGESETZ von 1961 ist der Versuch den verfassungsrechtlichen Vorgaben des
Grundgesetzes zu entsprechen, nach denen
- die Bundesrepublik ein sozialer Rechtsstaat ist (Art. 20,1, Art. 28,1 GG), in dem
- die Würde des Menschen unantastbar ist (Art 1,1 GG),
- jeder ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sowie auf Leben, körperliche
Unversehrtheit und Freiheit hat (Art. 2 GG).
Das BUNDESSOZIALHILFEGESETZ ist geschaffen worden, um allen Menschen, die in der Bundesrepublik
leben, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Die Dynamik der wohlfahrtsstaatlichen Sicherung, wie sie sich seit dem 19. Jahrhundert in den
westeuropäischen und nordamerikanischen Industriegesellschaften durchsetzte, war von der Inklusion
gekennzeichnet, d.h. von dem Bemühen, durch Armut bedingte Ausgrenzung zu überwinden und die Gleichheitsrechte
aller Menschen materiell abzusichern. Dabei sollte das Individuum als Rechtssubjekt gegenüber
einer bloßen Armutsverwaltung gestärkt werden.
Im Nationalsozialismus wurde der gerade auch in der Weimarer Demokratie universalistisch verstandene
Sozialbürger durch den Volksgenossen ersetzt. Ihm entsprach eine Umpolung des Leistungssystems
vom Bürger zum "Volksgenossen". Diesem stand der "Gemeinschaftsfremde" gegenüber,
der aus den sozialen Leistungen ausgegrenzt wurde. Hierbei ging es um die Dehumanisierung im Rahmen
von Anstalts- und Lagerunterbringung, Versorgung an der Hungergrenze, minimale medizinische Betreuung
und Zwangsarbeit und schließlich die physische Vernichtung. Insgesamt wurden die Individualrechte
durch eine stärkere staatliche Zuteilung von Lebenschancen eingeschränkt.
Die Bundesrepublik hat sich mit ihrer Verfassung und Sozialgesetzgebung von diesen Tendenzen
eindeutig abgesetzt und an die bedeutsame sozialpolitische Entwicklung vor Hitler angeknüpft.
Das jetzige Asylbewerberleistungsgesetz verläßt diesen Weg, indem es eine Gruppe aus der allgemeinen
sozialrechtlichen Versorgung ausgrenzt und zwar zum Zwecke der Abschreckung und der Kostenersparnis:
- Der Individualisierungsgrundsatz wird zugunsten pauschaler Regelungen aufgegeben.
- Die Leistungen werden unter die in der Bundesrepublik geltende Armutsgrenze abgesenkt.
- Die Entfaltung der Persönlichkeit wird durch das Sachleistungsprinzip erheblich beschränkt.
- Die medizinische Minimalversorgung gefährdet das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
- Die im bisherigen Asylverfahrensgesetz vorhandenen Regelungen einer restriktiven Lagerunterbringung
werden durch Arbeitszwang ergänzt.
Dies ist vom Ansatz her die Dehumanisierung einer Gruppe von Menschen, die sich überwiegend in
existentieller Not befindet. Alle Asylbewerber, und zwar unabhängig davon, ob ein begründeter
oder unbegründeter Asylantrag gestellt wurde, haben einen Anspruch darauf gemäß ihrer menschlichen
Würde behandelt zu werden. Dieses Recht ist unteilbar. Seine Mißachtung hat gravierende Auswirkungen
auf Leben und Gesundheit der Asylbewerber und auch auf die weitere Entwicklung unseres sozialen
Rechtsstaates.
hier: DIE MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Gegenüber der bisherigen Versorgung der Asylbewerber, generell auf der Grundlage des BUNDESSOZIALHILFEGESETZES
(BSHG), tritt mit dem neuen Asylbewerberleistungsgesetz (Paragraph 3) eine deutliche Verschlechterung
der Leistungen ein.
Demnach besteht für einen Großteil der Asylbewerber künftig kein Leistungsanspruch mehr auf Diagnostik
und Therapie bei allen nicht akuten Erkrankungen, d.h. bei fast allen Erkrankungen, die Flüchtlinge
vor ihrem Eintreffen in die Bundesrepublik erlitten haben und die nicht zu Schmerzzuständen führen.
Das wären z.B.
- noch nicht schmerzhafte Karzinome, Infektionskrankheiten, die nicht dem Bundesseuchengesetz
unterliegen.
- Viele Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen, die Mehrzahl
aller Hör- und Sehschäden, Allergien und parasitologische Krankheiten.
- Chronische Ernährungsschäden - vor allem bei Kindern, Verletzungen am Knochen-,
- Weichteil- und Bandapparat, z.B. als Folge von Kriegseinwirkungen.
- Fast alle körperlichen Folterschäden, Schäden durch Giftgas und radioaktive Strahlung.
- Alle psychischen Erkrankungen als Folge von Flucht, Trennung, Folter, Vergewaltigung, Krieg
und der besonderen Lebenssituation in der Bundesrepublik.
Die bei weitem größere Anzahl nicht akuter, jedoch die Lebensqualität stark einschränkender Erkrankungen
bleibt damit unversorgt. Dadurch wird es zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und
zu einer Erhöhung der Sterblichkeit bei Asylbewerbern kommen.
Ärzte werden per Gesetz in Konflikt gebracht, ihr Wissen und Können selektiv einzusetzen und
ihrem Gelöbnis untreu zu werden, bei der Ausübung ihres Berufes keinen Unterschied zu machen,
weder nach Religion, Nationalität, Rasse, noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Dadurch, daß die medizinische Versorgung behördlich gesichert werden soll, wird erstmals außer
bei Inhaftierten bei einer bestimmten Personengruppe die freie Arztwahl abgeschafft und damit
die freie Berufsausübung eingeschränkt.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Um 7.00 Uhr begann heute morgen vor dem Werkstor der Oberndorfer &xnbsp;Waffenfabrik Heckler &
Koch eine Demonstration gegen den Waffenexport nach Jugoslawien und für ein europaweites Asylrecht
für Flüchtlinge und Deserteure.
Diese Aktion des Hamburger "Büros für notwendige Einmischungen" wird mitgetragen vom
Bundesvorstand der Grünen und der Jusos, von medico international, von PRO ASYL und verschiedenen
Friedensorganisationen.
Bei einer Pressekonferenz am Werkstor wird der Deserteur G. über seine Erfahrungen mit dem Krieg
in seiner Heimat berichten. Um 12 Uhr soll eine Resolution an Mitglieder des Europäischen Parlamentes
übergeben werden. In ihr wird eine Verursacherhaftung für Rüstungsfirmen bei Kriegen und ein sicherer
Rechtsstatus für Flüchtlinge und Deserteure gefordert.
Auch wird öffentlich die Bitte an das Nobelpreiskomitee gerichtet, den Friedensnobelpreis 1993
allen Deserteuren aus den Armeen Im ehemaligen Jugosliawien zu verleihen.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
"Rassismus wird nicht nur auf der Straße und in Schulzimmern überwunden, sondern auch durch
bessere Gesetze". Das erklärte Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL zum Antirassismustag
der Vereinten Nationen.&xnbsp; Überall, wo per Gesetz Menschen wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft
oder Abstammung Menschenrechte vorenthalten würden, herrsche ein struktureller Rassismus.
Leuninger, der seine Erklärung auf einer asylpolitischen Tagung der Katholischen Akademie Wiesbaden
abgab, erinnerte daran, daß der verheerendste Rassismus von deutschem Boden ausgegangen sei und
keineswegs als überwunden gelten dürfe. lm Gegenteil steige der Rassismus in Deutschland und Europa
an.
PRO ASYL befürchtet, daß durch den neuen Artikel 16a &xnbsp;der Rassismus in der Bundesrepublik gefördert
wird. Er setze praktisch das Menschenrecht auf Asyl außer Kraft. Damit kassiere der Gesetzgeber
ein Recht, das bewußt als Ausdruck eines überwundenen Rassismus in die deutsche Verfassung aufgenommen
worden sei. Außerdem werde ein Leistungsgesetz für Asylbewerber beraten, das diesen u.a. einen
geringeren kulturellen Bedarf unterstellt. "Hiermit drohen rassistische Gedanken in unsere
Gesetzgebung einzudringen", sagte der PRO ASYL-Sprecher vor den 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
der Tagung.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
"Sagen Sie Nein zu den neuen Asylgesetzen!" mit diesem eindringlichen Appell wenden
sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und PRO ASYL an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
In einem von DGB-Bundesvorstandsmitglied Jochen Richert und PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger
unterzeichneten Schreiben wird der geplante Artikel 16a Grundgesetz als Versuch bezeichnet, die
Bundesrepublik flüchtlingsfrei &xnbsp;zu machen. &xnbsp;Zwar würde das Grundrecht noch gewährt, nur wenige
der Schutzsuchenden könnten es jedoch künftig noch in Anspruch nehmen. Auch werde die Rechtsweggarantie
von Artikel 19 des Grundgesetzes ausgehebelt. "Wir halten die geplante Grundgesetzänderung
in weiten Teilen für verfassungswidrig". Außerdem verstoße sie gegen internationales Flüchtlingsrecht.
"Danach darf Asyl nicht allein aus dem Grund verweigert werden, dass der Flüchtling in einem
anderen Staat hätte Asyl beantragen können". Doch genau dies sei vorgesehen.
DGB und PRO ASYL wenden sich auch mit aller Entschiedenheit dagegen, dass Flüchtlinge durch ein
eigenes Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Bundessozialhilfegesetz ausgegliedert und die Leistungen
für sie erheblich reduziert werden. Dies bedeute:"Die Würde des Menschen ist teilbar. Ein
Flüchtling ist weniger wert". Ein solches Gesetz fördere Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.
Das Gemeinsame Schreiben warnt die Bundestagsabgeordneten auch vor einer möglichen, imperialen
Wende in der Außenpolitik. "Die ärmeren Länder Osteuropas werden vor die Wahl gestellt: Entweder
nehmen sie die Flüchtlinge auf, die Deutschland ihnen aufbürdet oder sie bauen einen neuen eisernen
Vorhang zur Abwehr von Flüchtlingen auf".
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
PRO ASYL: Internationale Menschenrechts-Organisationen wollen ausländerfeindliche
Vorfälle in Deutschland untersuchen. Bundesrepublik soll als „gläserne Republik" auch UNO-Kommissionen
alle Untersuchungen ermöglichen.
Saarbrücken.- Die ausländerfeindlichen Vorfälle in der Bundesrepublik werden aller Voraussicht
nach nicht nur von der UNO-Menschenrechtskommission, sondern auch von einer Gruppe internationaler
Menschenrechtsorganisationen untersucht werden. Das hat der Sprecher der Flüchtlingsorganisation
PRO ASYL, Herbert Leuninger, am Donnerstag in einem interview des Saarländischen Rundfunks angekündigt.
Eine Konferenz internationaler Menschenrechtler plane die Zusammensstellung einer "Kommission
mit hochrangigen Persönlichkeiten um die Vorfälle in der Bundesrepublik auch politisch zu untersuchen".
Wenn der Sonderberichterstatter&xnbsp; der UNO-Menschenrechtskommission nach seiner Einsetzung am Freitag
eine Untersuchung in der Bundesrepublik durchführen werde, werde dies also "nicht die letzte"
sein, meinte Leuninger .
Die Bundesrepublik stehe international zweifellos "am Pranger" und müsse alles tun,
um dort wegzukommen, forderte Leuninger. "Das könnte auch bedeuten, dass sie sich als gläserne
Republik darbietet und jeder internationalen &xnbsp;Kommission alle Möglichkeiten gewähre, das zu untersuchen,
was sie untersuchen möchte." Wenn die Bundesrepublik überall in der Welt auf die Einhaltung
der Menschenrechte dränge, muß sie auch bereit sein, das, was &xnbsp;an Gewalttätigkeiten und Verletzungen
der Menschenrechte in diesem Land passiert, untersuchen zu lassen." Deutschland müsse sich
dieser Diskussion stellen, um auf Dauer in der Frage der Verfolgung der Menschenrechte glaubwürdig
zu bleiben.
Der Türkei warf Leuninger vor, mit ihrem Drängen auf Untersuchung der Vorgänge in der Bundesrepublik
durch die UNO von ihren eigenen Menschenrechtsverletzungen ablenken zu wollen. Es sei zwar "völkerrechtlich
korrekt", wenn sich die Türkei um das Schicksal ihrer türkischen Landsleute in Deutschland
sorge, sagte Leuninger. "Aber illegitim ist es, wenn sie dies vor dem Hintergrund tut, von
ihren schweren Menschenrechtsverletzungen &xnbsp;abzulenken. Das darf nicht der Preis dafür sein, daß
hier in der Bundesrepublik eine solche Untersuchung stattfinden wird ."
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Bei der Anhörung des Deutschen Bundestags zur Änderung des Asylrechts sollten alle wichtigen
gesellschaftlichen Gruppen eingeladen werden. Dies fordert Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
PRO ASYL.&xnbsp;Ein Hearing in stillen Kämmerlein wird der einschneidenden Bedeutung der geplanten
Verfassungsänderung nicht gerecht“.&xnbsp;Leuninger kritisiert, daß der Innen-, Verfassungs- und Rechtsausschuß
des Bundestages nur ein kleine, nach dem Parteienpropors ausgesuchte Gruppe von Verfassungsjuristen
anhören will.
Wenn weder Gewerkschaften und Kirchen, noch Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen
offiziell zu Gehör kämen, würden wesentliche Aspekte der Grundgesetzänderung nicht vorgebracht,
sagte Leuninger. Es gäbe aber nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Artikel
16a, sondern ebenso ethische, menschenrechtliche und gesellschaftspolitische. Sie bei der Anhörung
außen vor zu lassen, offenbare ein bestürzendes Verfassungs- und Staatsverständnis. Es reduziere
Grundfragen unserer Republik auf die Interessen der Parteipolitik. Leuninger wörtlich: "Vermutlich
haben die Verfasser von Artikel 16a die Sorge, die fundamentale und durch die Anhörung gebündelte
Kritik könnte das Gewissen weiterer Abgeordneter beunruhigen und die notwendige Zweidrittelmehrheit
gefährden."
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Als KSZE-Kontrast-Konferenz (KKK) bezeichnete Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
PRO ASYL die Budapester Tagung der 33 Innen- und Justizminister zur Bekämpfung sogenannter illegaler
Wanderungen. "Während die vergleichbaren Folgetreffen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa dem Bemühen gegolten haben, den Korb drei mit Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechte
zu füllen, steht in Budapest ein internationaler Müllcontainer bereit, um das Menschenrecht auf
Asyl als Makulatur aufzunehmen".
Die von Bundesinnenminister Rudolf Seiters auf totale Abwehr und Ausweisung von Flüchtlingen
programmierte Konferenz lasse jeden humanitären Akzent vermissen. Weder spiele eine international
notwendige Abstimmung über die Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina eine Rolle
noch der Schutz und die Rechte der Minderheiten in den Krisen-Ländern Osteuropas.
Für Zuwanderung und Flucht nach Westeuropa seien neben dem Vertreibungsdruck gegenüber Minderheiten
auch Teile der deutschen Wirtschaft verantwortlich. Ganze Wirtschaftsbranchen würden lahmgelegt,
wenn es keine illegale Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitgeberseite mehr gäbe. So habe jetzt
erst die Gewerkschaft Bau-Steine-Erden festgestellt, daß neben 1,4 Millionen regulär Beschäftigten
500.000 Arbeiter ungesetzlich auf Baustellen eingesetzt würden.
PRO ASYL verlangt eine veränderte Optik von Seiters und Kollegen. "Das Menschenrecht auf
Asyl muß ebenso gewahrt werden, wie der Schutz der Minderheiten z.B. der Roma", so Leuninger.
Wichtiger als der Kampf gegen dubiose Fluchthilfeorganisationen sei die konsequente Bestrafung
von Arbeitgebern, die mit ihren illegalen Praktiken die eigentlichen Sklavenhalter Europas seien.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Der Bonner Asylkompromiß hat Polen ungefragt einen neuen Status verliehen: den eines sicheren
Drittlandes. Mit einer imperialen Geste weist die Bundesrepublik dem Nachbarstaat damit alle Flüchtlinge
zu, die irgendwie polnischen Boden betreten haben, auch wenn sie diesen Staat selbst nur zur Durchreise
benutzen wollen.
Die SPD verbindet mit dem Status des sicheren Drittlandes die Vorstellung von rechtsstaatlich
korrekten Asylverfahren nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Bundesregierung denkt eher
daran, Polen dabei zu helfen, seine eigenen Grenzen für Flüchtlinge unüberwindlich zu machen und
Massen-Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu organisieren.
Die Überlegungen kreisen längst nicht mehr um die Frage, wie können Flüchtlinge geschützt werden,
sondern nur noch darum, wie kann die Bundesrepublik möglichst flüchtlingsfrei bleiben. Dabei wird
der Asylbewerber zu einem feindlichen Wesen, das alles daran setzt, Grenzen illegal zu überwinden,
ins Hinterland einzusickern, die innere Sicherheit zu bedrohen, vielleicht sogar noch Kriminalität
und Seuchen zu importieren.
Bei diesem Feindbild geht es auch nicht mehr um die Wahrung der Menschenwürde oder die Garantie
irgendwelcher Schutzrechte. Die Aggressivität, die dem Flüchtlinge unterstellt wird, rechtfertigt
seine Rechtlosigkeit. Flucht als solche wird illegal.
Dies alles ist ein Rückfall hinter die Genfer Flüchtlingskonvention und unser Grundgesetz. Eine
demokratische, auf den Menschenrechten aufbauende Kultur wird in Frage gestellt. Polen hat den
Status eines Satelliten Moskaus als erstes osteuropäisches Land abgeschüttelt, um eine moderne
Demokratie zu werden. Nun droht es in Sachen Asyl Satellit einer Großmacht zu werden, die das
Menschenrecht auf Asyl zur Farce macht. Ob Polens Führung, ob Polens Intellektuelle, seine Gewerkschaft,
die Kirche das nicht merken? Es wäre zu hoffen, daß sich dort ein grundsätzlicher und nicht nur
ein taktisch bedingter Widerstand regt. Die Bundesrepublik bräuchte an dieser Stelle die Partnerschaft
eines guten Nachbarn.
Um des Menschenrechts auf Asyl willen sollte sich Polen dem Bonner Diktat verweigern.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Karl Lamers und die Rüstungsharmonisierung Rüstungsexporte sind Fluchtursache
PRO ASYL unterstützt die Initiativen aus der Frieden- und Solidaritätsbewegung sowie aus den Gewerkschaften , die heute in Bonn an die Öffentlichkeit gehen, um gegen die Erleichterung von Rüstungsexporten zu protestieren .
Rüstungsexporte in Krisengebiete und Flucht von dort stehen in einem inneren Zusammenhang. Wer Fluchtursachen ernsthaft bekämpfen will, darf Kriegstreibern keine Waffen liefern.
Durch einen ungezügelten und unkontrollierten Waffenexport trägt die Bundesrepublik Mitverantwortung für die weltweiten Fluchtbewegungen.
"Es ist ein Ausdruck politischer Perversion, Waffenexporte zu erleichtern und gleichzeitig
den Einsatz der Bundeswehr gegen Flüchtlinge innerhalb Deutschlands und an seinen Grenzen
vorzusehen," so Herbert Leuninger, PRO ASYL-Sprecher.
Artikel 16a ein Krebsgeschwulst
Anhörung gefordert
EDIENKONFERENZ
zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein
PRO ASYL fordert eine öffentliche Anhörung des Bundestages zum Artikel 16a und seinen Begleitgesetzen.
Jedes Mitglied des Bundestagstages, das über die Verfassungsänderung abstimmt, soll volle Klarheit
über die rechtlichen und politischen Konsequenzen haben. Auch muß die gesamte, vor allem die juristische
Fachwelt durch eine Anhörung in die Pflicht genommen werden und zu den geplanten Veränderungen
der Rechtskultur eindeutig Position beziehen.
PRO ASYL sieht durch Artikel 16a Grundgesetz das Menschenrecht auf Asyl für Flüchtlinge, die
auf dem Landweg einreisen, faktisch abgeschafft. Ein effektiver Rechtsschutz für Asylbewerber
ist nicht mehr gewährleistet, vor allem dann nicht, wenn Flüchtlinge ihren Rechtsschutz aus dem
Ausland betreiben sollen.
Artikel 16a ist in wesentlichen Punkten nicht mehr mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar.
So darf nach dem verbindlichen Beschluß des Exekutivkomitees des UNHCR von 1979 Asyl nicht lediglich
aus dem Grund verweigert werden, daß in einem anderen Staat darum ersucht werden könnte. Ein Flüchtling
bleibt solange schutzbedürftig, wie er keinen dem Standard der Rechte der Genfer Flüchtlingskonvention
entsprechenden Schutz gefunden hat. Solange aber ein Flüchtling schutzbedürftig ist, hat er Anspruch
auf Zugang zum Staatsgebiet, zu einem Verfahren und zu einem vorläufigen Bleiberecht im Aufenthaltsstaat.
Damit bestehen in der Bundesrepublik alle Individualansprüche auf Rechtsschutz nach Art. 19 IV.
Die Genfer Flüchtlingskonvention kann durch eine Grundgesetzänderung nicht eingeschränkt werden.
Ein besonderer Kritikpunkt von PRO ASYL ist die Festlegung einer Positivliste sogenannter verfolgungsfreier
Länder. Sollte es solche heutzutage überhaupt geben, sind es nicht die derzeit vom Bundesinnenminister
genannten.
Artikel 16a ist aus der Sicht von PRO ASYL ein Krebsgeschwulst unserer Verfassung, das Metastasen
in anderen Kernbereichen des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention bildet. Es zerfrißt
die nationale und internationale Rechtskultur.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Mit einem klaren NEIN zum Bonner Asylkompromiß haben sich prominente Persönlichkeiten an die
Öffentlichkeit gewandt. In dem von PRO ASYL herausgegebenen Aufruf warnen die Unterzeichner davor,
der Gewalt von rechts Grundwerte der Verfassung zu opfern. "Das Asylrecht ist ein Menschenrecht!".
Die Kritik des Appells, der mit den Initiatoren des "Frankfurter Aufrufs" und des
"Berliner Aufrufs« abgestimmt wurde, wendet sich gegen die Absicht, Flüchtlinge, die über
ein Nachbarland in die Bundesrepublik einreisen, sofort wieder zurückzuschicken. Nur, wer mit
einem Direktflug in der Bundesrepublik lande, habe noch die Chance auf ein Asylverfahren, heißt
es weiter.
Unser Land müsse sich auf die weitere Aufnahme von Asylsuchenden, Ausländern und Aussiedlern
vorbereiten. Asylverfahren mimten zügig, aber rechtsstaatlich einwandfrei durchgeführt und Bürgerkriegs-
und Kriegsflüchtlinge europaweit aufgenommen werden.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Mitglieder des Bundesrates werden in dem,
Appell aufgefordert, Artikel 16 des GsunadgesetseB "in vollen Umfang zu erhalten".
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Zu den Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichnern
gehören u. a.:
Heinrich Albertz, Franz Alt, Bärbel Bohley, Dorothee
Sölle, Bernt Engelmann, Ossip Flechtheim, Götz George, Günter Grass, Herbert Grönemeier, Peter
Härtling, Lew Kopelew, Dieter Oberndörfer, Klaus Staeck, Klaus Vack, Gerhard Zwerenz und Tilman
Zülch. Vom DGB Bundesvorstand Jochen Richert, vom IG-Metall Hauptvorstand Erwin Vitt und Yilmaz
Karahasan.
Als "rassistisch" bezeichnete Herbert Leuninger, Sprecher Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL
den Vorschlag von Entwicklungsminister Carl-Dieter Spranger Asylbewerber aus Ländern Afrikas oder
Asiens "mit hohem Durchseuchungsgrad" einem Aids-Zwangstest zu unterwerfen. Die Aids-Gefährdung
für die Bevölkerung komme nicht von Flüchtlingen, sondern sei längst ein soziales Problem jeder
Gesellschaft, sagte Leuninger. So dürfe auch der Schutz vor Aids nicht zur Abwehr von Flüchtlingen
mißbraucht werden.
Würde Sprangers Vorstoß ernstgenommen, &xnbsp;müßte der Zwangstest in einer absurden Konsequenz auf
alle Wirtschaftsmanager, Politiker, Kulturschaffenden und Sportler ausgedehnt werden, die aus
den verschiedenen Kontinenten in die Bundesrepublik einreisen . Daran sei wohl im Ernst nicht
gedacht. "Somit handelt es sich bei dem Vorschlag Sprangers um eine CSU-typische Herabsetzung
von Asylbewerbern", erklärte Leuninger. "Die Durchseuchungsvokabel Sprangers liegt auf
dem gleichen Niveau wie Stoibers Ausdruck von der durchrassten Gesellschaft". Entwicklungspolitisch
mache die Idee Sprangers keinerlei Sinn
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
Vor einer Militarisierung an der Ostgrenze warnt die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO
ASYL. Nach der Ankündigung von Bundesinnenminister Rudolf Seiters, die Bundeswehr zum Abfangen
von Flüchtlingen einzusetzen, drohe nun auch die Verwendung militärischer "Wärmebildtechnik"
an der deutschen Ostgrenze. Entsprechende Geräte seien für den Kriegsfall entwickelt worden, um
die Hitzeentwicklung bei Panzern, 'I'ruppenansammlungen und mobilen Raketenstellungen militärisch
zu nutzen. So könnten mit Hilfe solcher Sichtgeräte auch nachts feindliche Ziele sicher ausgemacht
werden.
"Wer flüchtende Menschen ins Visier von Infrarot-Geräten nimmt, schafft ein neues Feindbild.",
erklärte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger. "Es läßt sich am Anfang des Jahres 1993 kein
größerer Gegensatz denken als den zwischen millionenfachem Kerzenschein zum Schutz der Fremden
und einer Wärmebildüberwachung von Flüchtlingen an Oder und Neiße"
Statt "elektronische Fluchtabwehrkanonen" zu installieren, erwartet PRO ASYL von der
Bundesregierung, daß sie bei künftigen Wirtschafts- und Handelsverträgen mit Osteuropa den unbedingten
Schutz von Minderheiten einfordert.
Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL
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