Presserklärungen 1990
20.12.1990
FLÜCHTLINGE AUF DER FLUCHT VON SACHSEN ANHALT NACH HESSEN
18.12.1990 Gründungsinitiative Arbeitskreis Flüchtlinge in Sachsen konstituiert
14.12.1990
HERBERGSSUCHE 2000
24.11.1990
Apartheidsmodell „Reines Wohngebiet"
Schandurteilen die Rechtsgrundlage entziehen
12.11.1990
Werden Flüchtlingswohnheime Arbeitslager?
10.11.1990
Roma – Ausweisungen
Hirnblockaden der Politik
29.10.1990
Für Katholische Nachrichtenagentur Kinderflüchtlinge
Perfekte Abschottung der Bundesrepublik angestrebt
12.10.1900
WER ZU SPÄTH KOMMT;
DEN BESTRAFT DAS LEBEN !
10.10.1990
Medieninformation
Die Katze ist aus dem Sack
26.9.1990
Tag des Flüchtlings 28.9.1990
Flugblatt zur Asyldiskussion
Neue Asyl- und Zuwanderungspolitik
25.9.1990
Bundesregierung
Flüchtlingskonzeption:
Nicht Worte sondern Taten gefragt
15.9.1990
Bundeskabinett:
Flüchtlingskonzeption:
Fluchtursachen bekämpfen!?
26.8.1990
Warnung an Frankfurter CDU:
Asylbewerber keine Wahlkampfgeiseln
22.8.1990
Artikel 116 und 16 des Grundgesetzes kein Tauschobjekt
22.8.90
Medienkonferenz
Statt Kampf gegen Flüchtlinge
Bekämpfung der Fluchtursachen
z.B. NATO-Mitglied T Ü R K E I
14.8.1990
Naturalversorgung von Asylbewerbern
Rückfall in zentralistische Planwirtschaft
5.8.1990
Grosse Koalition gegen Flüchtlinge
Appell an Eichel
2.8.1990
Historische Schuld gegenüber Roma
29.7.1990
Wahlkämpfer Lafontaine auf Späths und Streibls Spuren
12.7.1990
Schäbiger Wahlkampfauftakt
29.6.1990
Die unsichtbare Mauer
27.6.1990
Bleiberecht für Roma
Appell an Innenministerkonferenz
17.6.1990
Schengen –
Erster internationaler Vertrag gegen Flüchtlinge
7.6.1990
Generalprobe für Ausländergesetz in der DDR
20.3.1990
Internationaler Anti-Rassismus Tag
DER RASSISMUS IST NICHT TOT
16.3.1990
BAYERN SINGT FALSCH
13.2.1990
Medien-Konferenz in Bonn
Das Neue Ausländergesetz:
Ein ungenießbares Nationalgericht
22.1.1990
An die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
ROMA – ÄHNLICHES BLEIBERECHT WIE AUS- und ÜBERSIEDLER
In Privatquartieren und in Räumen der Eschborner Christ-Königsgemeinde übernachteten
von Mittwoch auf Donnerstag 105 Asylbewerber, die nach Halberstadt bei Magdeburg verteilt worden
waren und dort in einer Kaserne untergebracht werden sollten.
Wie Prof. Aravena vom Arbeitskreis „Hilfe und Beratung für Asylbewerber", Eschborn
mitteilte, waren die Flüchtlinge wegen nach ihrer Aussage unhaltbaren Zuständen, u.a. mangelnder
Heizung, zur Hessischen Gemeinschaftsunterkunft Schwalbach zurückgekehrt mit der Bitte, dort untergebracht
zu werden. Trotz Aufforderung der Leitung der HGU weigerten sie sich nach Halberstadt zurückzukehren.
Herbert Leuninger, der Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL und
Prof. Patricio Aravena forderten die Hessische Landesregierung auf, die Flüchtlinge vorerst in
Hessen unterzubringen, bis eine angemessene Unterbringung und Versorgung in Halberstadt gesichert
sei.
Leuninger von PRO ASYL: „Bevor Asylbewerber in eines der fünf neuen Bundesländer
verteilt werden, muß eine menschenwürdige Unterbringung garantiert sein. Hiervon sollte sich das
Bundesinnenministerium durch zuständige Beamte vergewissern und notfalls die finanziellen Voraussetzungen
für die Renovierung heruntergekommener und primitiv ausgestatteter Kasernen schaffen."
ARBEITSKREIS „HILFE UND BERATUNG FÜR ASYLBEWERBER" ESCHBORN
Kontakt: Prof. Patricio Aravena Tel.: 06196 43462
Achtung: Pressegespräch 13.00 Uhr in der HGU Schwalbach mit Prof. Aravena und Pfr.
Leuninger
Bei einem gemeinsamen Seminar der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL des Arbeitskreises
Asyl in Baden-Württemberg und der Ausländerbeauftragten von Dresden, das vom 14.-16. Dezember
in Dresden stattfand, hat sich die „Gründungsinitiative Arbeitskreis Flüchtlinge in Sachsen"
konstituiert.
Damit ist nun der erste landesweite Asylarbeitskreis in einem neuen Bundesland in
Vorbereitung. Mehr als 60 Menschen aus dem Land Sachsen wollen örtliche Asylarbeitskreise bilden,
um Flüchtlingen zur Seite zu stehen. Diese erste gemeinsame Tagung von Initiativen aus alten und
neuen Bundesländern stieß somit auf ein unerwartet großes Interesse.
Mit großer Sorge sieht PRO ASYL die Situation in den neuen Bundesländern. Sachkundige
Rechtsanwälte sowie eine funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es noch nicht. PRO ASYL
sieht die Gefahr, dass Flüchtlinge in einen „faktisch rechtsfreien Raum" verschickt werden.
Die Bevölkerung in den neuen Bundesländern ist auf das Zusammenleben mit Flüchtlingen nicht vorbereitet.
Wenn verstärkte fremdenfeindliche und rassistische Stimmungen gegen Flüchtlinge verhindert werden
sollen, ist ein eigenständiges und großzügiges Flüchtlingsprogramm zu entwickeln. Dazu gehört
auch die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme und eine umfassende Information über die Fluchtursachen.
Ein Aufrechterhalten des Arbeitsverbotes würde gerade im früheren DDR-Gebiet pogromartige Stimmungen
hervorrufen.
Herbert Leuninger kritisiert, dass Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble nach jüngsten Aussagen
keine speziellen Maßnahmen plant, um die Bevölkerung in der ehemaligen DDR auf ein Zusammenleben
mit Flüchtlingen vorzubereiten.
Zu einer Herbergssuche mit umgekehrten Vorzeichen ruft die Arbeitsgemeinschaft für
Flüchtlinge PRO ASYL zu Weihnachten auf. Wer dieses Fest besonders sinnvoll begehen möchte und
keine Angst vor freundlichen Menschen habe, solle in seiner nächsten Umgebung die "Herberge"
aufsuchen, in der neuangekommene Asylbewerber untergebracht und Kinder ausgetragen würden.
Oft handele es sich um heruntergekommene Pensionen oder Hotels, um Schiffe, Bunker
und Container. Bisweilen seien es auch alte Schulen oder Kasernen, so PRO ASYL.
"Wem bei den Kontakten mit Menschen, die vor dem Terror Herodes ihres Landes
bei uns Zuflucht gesucht haben, ein Licht aufgeht über die abweisende Behandlung von Asylbewerbern
bei uns, hat die besten Voraussetzungen, ein besinnliches Weihnachtsfest zu begehen", erklärte
Pfr. Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL. Eine solche "Herbergssuche" wäre der
erste Schritt zu christlicher oder humaner Solidarität, könnte Freundschaften begründen und ein
Umdenken einleiten. Dies entspräche dem Geist des Festes und garantiere jedem, der den Mut hierzu
aufbringe, echte Weihnachtsfreude.
PRO ASYL weist darauf hin, dass die Adressen von Wohnheimen und Unterkünften für
Asylbewerber bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfragt werden können.
„Das Apartheidsmodell `reines Wohngebiet`, das formalrechtlich das Mitwohnen von
kranken, alten und asylsuchenden Menschen ausschließt, Papageien, Hunden und Hamstern aber nach
wie vor privilegiertes Wohnrecht belässt, muss wegen seiner menschenverachtenden Konsequenzen
endlich aufgegeben werden."
Dies forderte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL nach
dem Urteil der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, mit dem die Belegung einer Schule
in Wuppertal mit Asylbewerbern untersagt wurde (Az.: 13 L 586/90). Die wegen ähnlicher Urteile
im vergangenen Jahr von der Bundesregierung in Aussicht genommene Änderung der Baunutzungsverordnung
sei überfällig.
Wenn das Gericht, wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Samstagsausgabe berichtete,
die Unterbringung von Menschen, die per Gesetz in einem unsicheren Status lebten, als Nichtwohnen
bezeichne und Nachbarn ein Abwehrrecht gegen Immissionen einräume, die von Asylunterkünften ausgingen,
erinnere dies fatal an die Untermenschenkampagnen der Nazizeit, erklärte Herbert Leuninger in
einer Stellungnahme zu dem Urteil.
Wohnheime für Asylbewerber könnten zu Arbeitslagern umfunktioniert werden, befürchtet
die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL, wenn der Vorschlag des bayerischen Umweltministers Peter Gauweiler
realisiert würde, Asylbewerber zur Beseitigung des Mülles in Wäldern und an Ufern zu zwingen.
Wenn Gauweiler an dem Arbeitsverbot für Asylbewerber festhalte, sie aber gleichzeitig
zu sogenannter gemeinnütziger Arbeit abkommandieren wolle, mache er sie praktisch zu Zwangsarbeitern.
Statt Asylbewerber in einer sie herabwürdigenden Weise zur Beseitigung des deutschen Wohlstandsdrecks
zu verpflichten, sei es überfällig, das fünfjährige Arbeitsverbot für Flüchtlinge aufzuheben.
„Es ist ein erschreckendes Zeichen für die Hirnblockade der Politik, wenn Roma gerade
am Gedenktag der Reichspogromnacht mit spektakulären Aktionen gegen ihre Ausweisung demonstrieren
müssen", sagte Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL zu der Blockade der Autobahn Karlsruhe-Basel
am Grenzübergang zur Schweiz durch Roma.
„Was nützen alle Gedenkstunden gegen Hitlers Unrechtsstaat", wenn nicht mehr
ausgeschlossen werden kann, dass die in ihren Herkunftsländern unterdrückten und verachteten Roma
zwangsweise nach Jugoslawien und Rumänien deportiert werden sollen?, fragt Herbert Leuninger,
der selbst im Frühjahr am Bettelmarsch der Roma in Düsseldorf teilgenommen hatte, bei dem über
1000 Roma ein Bleiberecht gefordert hatten.
PRO ASYL unterstützt die Forderungen der Roma, als Staatenlose anerkannt zu werden,
einen entsprechenden Ausweis als Staatenlose und ein Niederlassungsrecht in allen europäischen
Staaten zu erhalten.
„Der Vertreibungsdruck und die pogromartige Stimmung gegenüber dieser Minderheit
müssen endlich einer Bereitschaft weichen, auch in diesem Falle die geschichtliche Verantwortung
dafür zu übernehmen, dass Hunderttausende Sinti und Roma durch Hitler ums Leben gebracht wurden",
so Herbert Leuninger.
Als Mauer gegen Flüchtlingskinder verurteilt die bundesweite Arbeitsgemeinschaft
PRO ASYL die Einführung der Visumspflicht für Kinder bis 16 Jahren, die mit dem neuen Ausländergesetz
am 1.1.1991 in kraft tritt. Dem verzweifelten Schritt vieler Eltern, ihre Kinder vor Verfolgung,
Folter, Verwundung und Tod zu retten, werde in kalter Berechnung ein Riegel vorgeschoben. Tausende
Kinder seien in den Krisengebieten der Welt Opfer von Folter, von staatlichen Übergriffen und
Menschenrechtsverletzungen. Zehntausende würden willkürlich verhaftet, in Gefängnisse gesperrt,
verschleppt, ermordet und hingerichtet. Kinder müssten die Folterungen ihrer Eltern mit ansehen
oder werden ihren Eltern, um sie zu erpressen, weggenommen.
Nach Angabe des Hohen Flüchtlingskommissars seien über sechs Millionen Kinder auf
der Flucht. „Nur einen Bruchteil von ihnen ist es bisher gelungen, in die Bundesrepublik zu gelangen.
Dies soll nun rigoros verhindert werden", kritisiert Herbert Leuninger von PRO ASYL.
„Allerdings wirken bereits jetzt eine Reihe abwehrender Maßnahmen, bevor die eigentliche
Gesetzesregelung in kraft tritt", ergänzt Leuninger. Landeten nämlich 1989 noch 2460 alleinflüchtende
Kinder auf dem Frankfurter Flughafen, so seien die Zahlen 1990 drastisch gesunken.
Das Frankfurter Jugendamt rechne in 1990 nur mehr mit der Hälfte, ohne offiziell
eine Erklärung für diesen Rückgang zu haben. Eine Ursache hierfür sind nach Herbert Leuninger
die Kontrollen des Bundesgrenzschutzes, die dieser in Uniformen der Lufthansa auf den wichtigsten
Flughäfen u.a. der Türkei, Sri Lankas und dem Sudan durchführe. Hier erfolgten bereits Zurückweisungen
gerade von Kindern wegen fehlender oder gefälschter Reisedokumente.
„Während die Bundesregierung in feierlicher Form die Konvention der Vereinten Nationen
zum Schutz der Kinder unterschrieben und sich Bundespräsident Richard von Weizsäcker auf dem jüngsten
Kindergipfel in New York für die Lebensrechte aller Kinder eingesetzt habe, sei der Bundesregierung
fast jedes Mittel recht, um die Zuflucht von Kindern aus Kriegs- und Krisengebieten in die Bundesrepublik
zu verhindern. Dies werde zwar mit der Angleichung der Rechtslage an die übrigen Staaten der Europäischen
Gemeinschaft begründet, verfolge aber vornehmlich den Zweck, sich der besonderen sozialen und
pädagogischen Verantwortung gegenüber Kinderflüchtlingen zu entziehen.
Kinder, die allein in die Bundesrepublik gelangen, haben nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz
einen gleichrangigen Anspruch auf Erziehung und Ausbildung. "Dies ist Bund und Ländern schlichtweg
zu teuer!", weiß Herbert Leuninger aus internen politischen Diskussionen zu berichten. Dabei
gibt es viele Familien, die bereit sind, Flüchtlingskinder aufzunehmen oder sogar zu adoptieren.
Entsprechende Appelle und gezielte Aktionen könnten die öffentliche Hand in großem Umfang entlasten.
„Wer zu Späth kommt, den bestraft das Leben!" Mit diesem abgewandelten Gorbatschow-Spruch
warnt die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die SPD vor noch weitergehender Annäherung
an die Asylpolitik des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth. Die im Zusammenhang
mit der heutigen Asyldebatte im Bundesrat vorgebrachten Abgrenzungen von der CDU/CSU reichten
bei weitem nicht aus, um die gerade auch von vielen SPD-Mitgliedern getragene Solidaritätsbewegung
mit Flüchtlingen zu beruhigen und die durch die bisherige Asyldebatte ramponierte Glaubwürdigkeit
der SPD wiederherzustellen.
„Es steht mittlerweile sogar mehr auf dem Spiel als die verfassungswidrige Einschränkung
des Grundrechts auf Asyl in Art. 16 und die Rechtsweggarantie in Art. 19", so PRO ASYL-Sprecher
Herbert Leuninger. Die auch von der SPD in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mitgetragenen
oder geforderten Maßnahmen, die den Flüchtlingen das Leben in der Bundesrepublik zur Hölle machen
sollten, seien geeignet, den Art.1 des Grundgesetzes, der die Wahrung der Menschenwürde verlangt,
außer kraft zu setzen.
So sei der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Johannes Rau (SPD) mit seinem
Maßnahmenkatalog vom August nur noch in einem Punkt von Späth zu unterscheiden gewesen, wo es
nämlich um die von diesem im Bundesrat eingebrachte Gesetzesvorlage zur drastischen Kürzung der
Sozialhilfe für Asylbewerber geht. Nachdem Nordrhein-Westfalen die Versorgung der Asylbewerber
mit Naturalien statt mit Bargeld beschlossen habe, sei es nur noch ein Schritt bis zur Kürzung
der Sozialhilfe. Damit werde das Fundament des Bundessozialhilfegesetzes untergraben, das jedem
Empfänger der Sozialhilfe die Führung eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, ermöglichen
soll.
„Gekürzte Sozialhilfe aber ist eine Deklassierung von Menschen unter das Niveau,
das in der Bundesrepublik als zur Wahrung der Menschenwürde notwendig angesehen wird", sagte
Herbert Leuninger von PRO ASYL.
Die Katze aus dem Sack gelassen haben die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg
und Bayern mit ihrer erneuten Forderung nach Änderung von Artikel 16 Grundgesetz und der Abweisung
von Zufluchtsuchenden an den Grenzen. Späth und Streibl nehmen damit billigend in Kauf, dass z.B.
Menschen aus Sri Lanka und Libanon, die vor Krieg, Bürgerkrieg und Menschenrechtsverletzungen
fliehen, in Gefahren für Leib und Leben zurückgeschickt werden. Die Gründe dieser Flüchtlinge
fallen zwar nicht unter die restriktive Auslegung von Artikel 16 Grundgesetz, gleichwohl genießen
sie bisher einen Abschiebeschutz aufgrund der Verpflichtung unserer Verfassung, Leib und Leben
zu schützen und die Menschenrechte zu achten. Der erneute Vorstoß rüttelt damit nicht nur am Asylrecht.
Er stellt in der Perspektive die Frage, ob die Grundrechte unserer Verfassung, z.B. die Verpflichtung,
die Menschenwürde zu achten (Art. 1 GG) und die Rechtswegegarantie (Art. 19,4 GG), nur noch für
Deutsche und nicht mehr für Flüchtlinge gelten.
Der Vorschlag, Länder festzulegen, in denen keine politische Verfolgung stattfindet,
übergeht die Tatsache, dass es in Ländern, in denen es keine generelle Unterdrückungspolitik gibt,
sehr wohl zur Verfolgung Einzelner kommen kann. Dies wird an einem Beispiel deutlich:
Es wird gesagt, dass es in Jugoslawien keine politische Verfolgung mehr gebe. Deshalb
könnten jugoslawische Asylbewerber direkt an der Grenze zurückgewiesen werden. Diese Einschätzung
verkennt aber die tatsächliche Menschenrechtssituation in Jugoslawien. Besonders im Kosovo kommt
es nach wie vor zu Verhaftungen von Albanern, die sich für die Rechte ihrer Volksgruppe auf friedlichem
Wege einsetzen. Nach dem Vorschlag zur Grundgesetzänderung würden diese politisch Verfolgten dann
an der Grenze sofort zurückgewiesen. Für diese einzelnen politisch Verfolgten ist das Grundrecht
auf Asyl abgeschafft.
Die Diskussion um Artikel 16 Grundgesetz ist eine Augenwischerei. Politiker täuschen
damit die Öffentlichkeit. Selbst die Abschaffung von Artikel 16 Grundgesetz kann die Zuwanderung
von Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland nicht aufhalten. Bisherige Erfahrungen haben
gezeigt, dass Flüchtlinge in ihrer Not immer wieder Wege zur Einreise finden. Die Bundesrepublik
und die Staaten Europas erleben einen grundlegenden Wandel. Wenn Grenzen fallen, haben unterdrückte
und in ihren Menschenrechten verletzte Personen neue Möglichkeiten zu flüchten. Dies ist eine
Folge der von uns gewünschten Öffnung in Osteuropa. Wer unser Land von Flüchtlingen frei halten
will, muss eine Mauer um Deutschland ziehen und sie mit Wachposten besetzen. Wer das will, soll
es der Bevölkerung offen sagen.
Günter Burkhardt
Nicht nur eine neue Asyl- sondern auch eine neue Zuwanderungspolitik fordert PRO
ASYL in einem Flugblatt zum Tag des Flüchtlings am 28. September. Das Flugblatt, das über die
nach Hunderten zählende Asyl-Initiativen in der Bundesrepublik verteilt wird, betrachtet die Diskussion
um das Grundrecht auf Asyl als Augenwischerei. „Selbst die Abschaffung von Artikel 16 Grundgesetz
kann die Zuwanderung von Flüchtlingen in die Bundesrepublik nicht aufhalten", heißt es in
dem Argumentationspapier. Wer unser Land von Flüchtlingen frei halten wolle, müsse eine Mauer
um Deutschland ziehen und sie mit Wachposten besetzen.
Die Zuwanderung und Zuflucht - vor allem auch aus Ländern Osteuropas - werde so
lange anhalten, wie dort Menschenrechte verletzt würden, Bürgerkriege stattfänden und die Verelendung
nicht aufgehalten werden könne. Alle administrativen Maßnahmen würden – wie bisher – gegenüber
diesen Fluchtbewegungen erfolglos bleiben. Auch das neue Ausländergesetz, das am 1.1.1991 in Kraft
trete, versage angesichts dieser Herausforderung. Die Zuwanderung aus Ost-Europa hält PRO ASYL
nur für den Vorboten einer neuen Völkerwanderung von Süd nach Nord.
„Statt einem menschenverachtenden Wahlkampf gegen das Asylrecht und die Flüchtlinge
wäre eine ehrliche und offene Diskussion über eine neue Zuwanderungspolitik nötig", heißt
es weiter. Die Kosten gehörten in den Rahmen der internationalen Verantwortung, die die Bundesrepublik
Deutschland auch für das Entstehen von Flucht habe.
Im einzelnen hält PRO ASYL es für erforderlich, Art. 16 des Grundgesetzes unverändert
zu lassen, das Asylrecht insgesamt in humaner Weise zu verbessern und den Flüchtlingsbegriff den
Realitäten anzupassen. Eine Zuwanderung aus Ländern wie z.B. Polen könnte durch eine kontingentierte
Einwanderungspolitik außerhalb des Asylrechts geregelt werden. „Offene Grenzen haben ihren Preis".
„Die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL sieht sich in der Forderung nicht Flüchtlinge
sondern Fluchtursachen zu bekämpfen durch die heute vorgestellte Flüchtlingskonzeption der Bundesregierung
grundsätzlich bestätigt", heißt es in einer Presseerklärung der Organisation.
Wie ernst es der Bundesregierung aber damit sei, könne sie sofort dadurch unter
Beweis stellen, dass sie mit Europarat und EG zusammen das Nato-Mitglied Türkei zur Einhaltung
der Menschenrechte und zur Gewährung von Minderheitenrechten an die Kurden, Christen und Yeziden
dränge. Hier müsse die diplomatische Leisetreterei endlich aufhören. Wenn die Türkei beim Europarat
die Aussetzung bestimmter Menschenrechte angekündigt habe, sei dies für PRO ASYL die Bestätigung
dafür, dass die Türkei die Menschenrechte bisher in unerhörtem Ausmaß verletzt habe. „Statt Staatspräsident
Turgut Özal in der Golfkrise als Musterknaben der Nato zu hätscheln, muss ihm endlich auf die
Finger geklopft werden!", so Herbert Leuninger, Sprecher von PRO ASYL. Schließlich sei im
letzten Jahr die zweitstärkste Gruppe von Asylbewerbern aus der Türkei gekommen.
PRO ASYL erwartet auch, „dass die Bundesrepublik endlich aufhört, die mittlerweile
für den Rechtsstaat Bundesrepublik absurde Anerkennungsquote von 3% als Beweis für die Tatsache
zu nehmen, dass die 97% abgelehnten Asylbewerber einfach als Wirtschaftsflüchtlinge abgetan werden
könnten." Immerhin enthalte das Konzept die Einschätzung, dass nahezu 55% der asylsuchenden
Ausländer aus nichteuropäischen Ländern entweder Konventions- oder „Gewaltflüchtlinge" seien,
die nach dem Ausländergesetz nicht in ihre Heimat abgeschoben werden dürften. Daher seien auch
die aufrecht erhaltenen Abschreckungsmassnahmen verfehlt.
„Die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL sieht sich in der Forderung nicht Flüchtlinge
sondern Fluchtursachen zu bekämpfen durch die Bundesregierung grundsätzlich bestätigt", heißt
es in einer Presseerklärung der Organisation zur „Flüchtlingskonzeption", die das Bundeskabinett
am Mittwoch verabschieden will. Nach einem PRO ASYL vorliegenden Entwurf des Bundesinnenministers
vom 20.8. würden zwar immer noch die unrealistischen, rechtlich und humanitäre problematischen
Forderungen wie weitere Verkürzung der Asylverfahren und verstärkte Abschiebung von abgelehnten
Asylbewerbern erhoben. Vielleicht werde aber auf`s Ganze hin die politische Aufmerksamkeit und
Aktivität stärker als bisher auf die Fluchtursachen und ihre Bekämpfung gelenkt.
Wie ernst es der Bundesregierung aber damit sei, könne sie sofort dadurch unter
Beweis stellen, dass sie mit Europarat und EG zusammen das Nato-Mitglied Türkei zur Einhaltung
der Menschenrechte und zur Gewährung von Minderheitenrechten dränge. Hier müsse die diplomatische
Leisetreterei, vor allem die Versorgung mit Waffen und Technik, die auch zur Unterdrückung der
Kurden und anderer Minderheiten diene, endlich aufhören. Im letzten Jahr kam die zweitstärkste
Gruppe von Asylbewerbern aus der Türkei.
PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger schließt allerdings nicht aus, dass Schäuble,
ähnlich wie im Vorjahr mit der Vorstellung des neuen Ausländergesetzes jetzt mit der Terminierung
der Verabschiedung dieses Konzepts am 19. September einen Coup landen will, um der Kritik an der
Asylpolitik, die zum Tag des Flüchtlings am 28.9. von allen Seiten erhoben werden dürfte, den
Wind auch den Segeln zu nehmen. Auch sei die Gefahr, dass trotz guter regierungsamtlicher Gedanken
der gnadenlose Kampf gegen Flüchtlinge weitergehe, nicht gebannt.
Vor allem solle die Bundesregierung endlich aufhören, die mittlerweile für den Rechtsstaat
Bundesrepublik absurde Anerkennungsquote von 3% als Beweis für die Tatsache zu nehmen, dass die
97% abgelehnten Asylbewerber einfach als Wirtschaftsflüchtlinge abgetan werden könnten. Immerhin
erhalte das Konzept die Einschätzung, dass nahezu 55% der asylsuchenden Ausländer aus nichteuropäischen
Ländern entweder Konventions- oder „Gewaltflüchtlinge" seien, die nach dem Ausländergesetz
nicht in ihre Heimat abgeschoben werden dürften.
Als kleine Saddam Husseins bezeichneten Prof. Patricio Aravena und Pfr. Herbert
Leuninger vom Eschborner Arbeitskreis Asyl die beiden Frankfurter CDU-Bundestagskandidaten Erika
Steinbach-Hermann und Joachim Gros wegen ihrer Absicht, das Asylrecht zum Wahlkampfthema zu machen.
„Damit nehmen Sie, um Stimmen zu fangen, wehrlose Asylbewerber als Geiseln!".
Wer um progromartige Stimmung in einigen Gemeinden und Städten der Bundesrepublik
wisse, die sich vor allem gegen Asylbewerber richte, handele verantwortungslos und menschenverachtend,
er mache eine Minderheit zur Zielscheibe öffentlicher Aggression.
Leuninger (auf Bundesebene Sprecher von PRO Asyl) und Aravena hoffen, dass die Kirchen
diesmal gemeinsam und geschlossen den beiden sozialen Brandstiftern das Handwerk legen und alle
anderen Politiker davon abhalten, mit ähnlichen Vorgaben in den Wahlkampf zu ziehen.
Wir haben immer die großzügige Auslegung und Handhabung des Artikels 116 GG begrüßt,
die den deutschstämmigen Menschen aus Osteuropa ein Zuwanderungsrecht eingeräumt hat.
Die mit Artikel 16 GG geschaffene Aufnahmeverpflichtung für Flüchtlinge hätte nach
unserer Auffassung mindestens ebenso großzügig erfolgen müssen.
Mit der rechtlichen Würdigung der beiden Artikel weisen wir darauf hin, dass Artikel
116 zu den Übergangs- und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes gehört, während Artikel 16 ausdrücklich
in den zeitlich und inhaltlich nicht begrenzten Grundrechtsteil aufgenommen wurde.
Wir lehnen den von Späth vorgeschlagenen Tauschhandel zwischen Art. 116 und Artikel
16 ab, der sowohl gegen Aussiedler wie Flüchtlinge gerichtet ist.
In der durch den Bundestagswahlkampf angeheizten Republik ist eine gnadenlose Abwehrschlacht
gegen Asylbewerber entbrannt. Sie erreicht Ihren vorläufigen Höhepunkt in der großen Koalition,
die in die Substanz des Grundrechts auf Asyl eingreifen und das Leben von Asylbewerbern in der
Bundesrepublik durch weitere Einschränkungen unerträglich machen will.
Die ebenso inhumanen wie für die Verhinderung von Flucht erfolglosen Abschreckungsmaßnahmen
steigern die Fremdenfeindlichkeit und verschleudern Milliardenbeträge an Steuergeldern. (Dies
ergibt sich bereits jetzt aus der gesetzlich festgelegten Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnlagern
und das fünfjährige Arbeitsverbot. Nach Erfahrungen in Bayern würde die im Augenblick diskutierte
Gewährung der Sozialhilfe statt in Geld als Gemeinschaftsverpflegung oder Naturalleistung die
Kosten um 10% und damit um weitere Hunderte Millionen DM erhöhen.)
PRO ASYL fordert eine Wende in der Asylpolitik: Statt des Kampfes gegen Flüchtlinge
ist der politische Kampf gegen die Länder, die durch massive und systematische Verletzung der
Menschenrechte für das Entstehen von Fluchtbewegungen verantwortlich sind, zu führen. Hierzu zählt
u.a. das Nato-Land Türkei. Die zweitstärkste Gruppe von Flüchtlingen kam 1989 mit 20.020 Personen
aus der Türkei, bis Ende Juli 1990 waren es 14.530.
Zum Tag des Flüchtlings am 28. September verbreitet PRO ASYL ein Flugblatt für Multiplikatoren
mit der Aufforderung, sich für eine exemplarische Politik der Fluchtverhinderung in der Türkei
einzusetzen.
Übereinstimmende Beurteilung der Lage
Die in dem Flugblatt enthaltene Einschätzung der Lage in der Südosttürkei deckt
sich im Wesentlichen mit der der Bundesregierung, wie sie sich in einer Lagebeschreibung des Auswärtigen
Amtes vom 26. Juli 1990 niederschlägt.
- Darin ist die Rede von der wirtschaftlichen Rückständigkeit der Kurdenregion , der halbfeudalen
Sozialstruktur und kulturellen Verdrängungsmechanismen.
- Es fehle an zukunftsträchtigen Initiativen zur Lösung des Kurdenproblems, der Gebrauch der
kurdischen Sprache in Medien, Erziehung und Verwaltung sei nicht gestattet. Ansätze von Autonomiebestrebungen
und seien es auch nur kulturelle, würden aber bekämpft. Die politische Strategie der türkischen
Regierung stütze sich auf hart durchgreifende militärisch-polizeiliche Gegenmaßnahmen. Sie
hielten internationalem Menschenrechtsstandard „nicht immer" stand. Erfolg wäre diesen
Maßnahmen bisher versagt geblieben. Die für die große passive Mehrheit der türkischen Kurden
wichtige Frage der kulturellen Eigenständigkeit sowie einer Bodenreform würden bisher von
den türkischen Behörden vernachlässigt.
- Die Lage habe aktuell durch die stete Eskalation, das Ausbleiben von Erfolgen in der Bekämpfung
der PKK und zunehmende Entfremdung der lokalen Bevölkerung eine neue Dimension erhalten.
- Mit den Beschlüssen vom 9.4.1990 habe die türkische Regierung eine erhebliche Verschärfung
des bisher schon geltenden Ausnahmezustands eingeführt. Wesentliche Elemente seien:
- Die Einschränkung der Presseberichterstattung
- Die Möglichkeit der Ausweisung unliebsamer Persönlichkeiten aus dem Krisengebiet.
- Eine Verschärfung einschlägiger Strafandrohungen
- Der Rechtsmittelausschluss bei den getroffenen Maßnahmen
Politische Leisetreterei
Die vom Auswärtigen Amt auf der Basis dieser Einschätzung eingenommene Haltung spricht
nach Auffassung von PRO ASYL allerdings jeder grundsätzlichen und völkerrechtlichen Interventionsverpflichtung
der Bundesrepublik Hohn:
- „Wir nehmen in unserer Politik auf die Empfindlichkeiten unseres Nato-Partners, soweit dies
möglich ist, Rücksicht".
- „Wir unterstützen keine Bestrebungen, die gegen die Integrität des türkischen Staates gerichtet
sind.
- „Gegenüber Förderungswünschen kurdischer Gruppen im kulturellen Bereich verhalten wir uns
zurückhaltend."
- „Wir leisten Verteidigungshilfe und Rüstungssonderhilfe an die Türkei, die nur über eine
unzureichend entwickelte Verteidigungsindustrie verfügt. Leistungen, die bei unseren Bündnispartnern
hohe Anerkennung finden."
Das Genscher-Ministerium stellt allerdings keinerlei Zusammenhang her zwischen der
katastrophalen Menschenrechtslage in der Osttürkei und der hohen Zahl der Asylbewerber in der
Bundesrepublik. Für Schäuble gibt es keine politische Flucht aus der Türkei!
Die Bundesrepublik hat – so das PRO ASYL – Flugblatt - Seit 1964 4,3 Milliarden
DM an die Türkei gezahlt, davon allein 1988 insgesamt 680 Millionen DM für Panzer. Jetzt sollen
120 ausgemusterte Panzer des Typs Leopard I geliefert werden. Die bundesdeutsche Rüstungsindustrie
– geübt in der Waffenversorgung von Krisenregionen – beliefert die Türkei in einem schwunghaften
Handel. Darüber hinaus leistet die Bundesrepublik Ausbildungshilfe für Polizei und Militär, nicht
zuletzt zum Einsatz bei „Inneren Unruhen".
- Wir fordern von der Bundesrepublik ein Waffen-Embargo gegen die Türkei, solange
dort die Menschenrechte systematisch verletzt und Minderheiten rigoros unterdrückt werden. Wir
verweisen auf die Österreichische Regierung, die im Mai die Ausfuhrgenehmigung für Munition mit
der Begründung, in der Türkei würden die Menschenrechte missachtet, verweigert hat.
- Wir fordern, dass die Bundesregierung im Rahmen des Europarates, dessen Mitglied die Türkei
ist, die rechtlichen und politischen Möglichkeiten offensiv ausschöpft gegen die Menschenrechtsverletzungen
in der Türkei vorzugehen. Durch die bisherige Leisetreterei sind wir mitschuldig an den Verbrechen
und an der Flucht Abertausender Menschen.
- Wir wenden uns gegen Abschiebungen insbesondere von Kurden, Christen oder Yeziden in die
Türkei und fordern einen bundeseinheitlichen Abschiebestopp.
Alle Pläne, Asylbewerbern künftig die Sozialhilfe nur noch in Sachleistungen und
Naturalien statt in Geld zu gewähren, betrachtet die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL
als entwürdigend und als einen Rückfall in zentralistische Planwirtschaft.
Es verstoße gegen §1 (2) des Bundessozialhilfegesetzes, das der Sozialhilfe die
Aufgabe stellt, jedem Menschen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen
entspricht. Auch dürfte die geplante Straf- und Abschreckungsmaßnahme kaum mit Artikel 2 des Grundgesetzes
vereinbar sein, wonach jeder Mensch ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.
„Dazu", so PRO ASYL – Sprecher Herbert Leuninger, „gehört nicht zuletzt die Möglichkeit in
einer freien Marktwirtschaft entscheiden zu können, was ich mir und meiner Familie auf den Tisch
stelle." Die Wahrung der Menschenwürde verlange im übrigen auch den Respekt vor dem kulturellen
Hintergrund der Flüchtlinge, wie er sich in der Art und Weise zu kochen, niederschlage. „Wer verfassungstreu
sein wolle, sollte nicht nur Artikel 16 sondern auch alle anderen Grundrechtsartikel des Grundgesetzes
verteidigen", sagte Leuninger.
Einen dringenden Appell an den Oberbürgermeister von Kassel Hans Eichel, sich als
hessischer SPD-Chef einer Einschränkung des Grundrechts auf Asyl zu widersetzen, hat PRO ASYL
– Sprecher Herbert Leuninger am Wochenende auf einem Treffen von 2.000 eritreischen Flüchtlingen
in Kassel gerichtet.
Leuninger verwies auf die Zustimmung, die Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine der CDU
entgegen der Beschlusslage in der SPD gegeben habe, Artikel 16 des Grundgesetzes mit einem Gesetzesvorbehalt
zu versehen. „Das ist die große Koalition gegen Flüchtlinge", so Herbert Leuninger in Kassel.
Lafontaine denke hierbei zwar in erster Linie daran, polnische Einwanderer an der Asylantragstellung
zu hindern; worum es aber wirklich gehe, werde in den Äußerungen des Bayrischen Innenministers
Edmund Stoiber deutlich, der das Kommen von Flüchtlingen aus bestimmten Krisenländern, u.a. gerade
auch aus Äthiopien, woher die 15.000 Eritreer in der Bundesrepublik stammten, gesetzlich ausschließen
möchte.
Leuninger erinnerte Eichel an dessen jüngste Aussagen, dass Verfassungsänderungen
nicht mit Wahlkämpfen verbunden werden sollten. Auch habe es die Bundes-SPD bisher abgelehnt,
den Schutz der Umwelt mit einem Gesetzesvorbehalt in das Grundgesetz aufzunehmen. Dann nämlich
sei für die SPD der Umweltschutz verfassungsrechtlich nicht wirklich gesichert. Dies, so Leuninger,
gelte erst recht vom Grundrecht auf Asyl, das durch einen Gesetzesvorbehalt in seiner Substanz
getroffen würde.
Kaum, dass sich Engpässe in der Unterbringung und Versorgung von Roma-Familien wie
jetzt im saarländischen Aufnahmelager Lebach zeigen, brechen bei Behörden, Politikern und in der
Bevölkerung alle Vorurteile und feindlichen Gefühle wieder auf, die seit Jahrhunderten diese Menschen
zu Außenseitern der Gesellschaft gemacht haben.
Diese Abwehrhaltung gegenüber den Roma ist ein Zeichen der immer noch nicht bewältigten
Vergangenheit. PRO ASYL fordert die menschenwürdige Unterbringung und Behandlung der Roma mit
dem Hinweis darauf, dass Deutschland auch dieser von Hitler verfolgten und mit völliger Vernichtung
bedrohten Minderheit gegenüber eine historische Schuld abzutragen hat.
Auf Späths und Streibls Spuren wandeln sieht die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL SPD-Kanzlerkandidaten
Lafontaine, wenn er das Grundrecht auf Asyl einzuschränken gedenkt.
Nicht anders sei seine Zustimmung der CDU/CSU gegenüber zu bewerten, durch einen
Gesetzesvorbehalt dem Artikel 16 Grundgesetz seine bedingungslose Geltung zu nehmen. „Damit ist
die Substanz dieses Grundrechts getroffen", so PRO ASYL –Sprecher Herbert Leuninger.
Ein Gesetzesvorbehalt ("Das Nähere regelt ein Gesetz") gestatte es einfachen
Mehrheiten im Bundestag, je nach politischer Stimmungslage Menschen nicht nur aus Polen, wo sicher
keine politische Verfolgung mehr herrsche, sondern gerade aus Kriegs- und Krisenländern an der
Stellung eines Asylantrages zu hindern und sie einfach an der Grenze zurückzuschicken. Die Zuwanderung
von Polen müsse als eine delikate politische Aufgabe gewertet werden, die nicht durch die Änderung
des Grundgesetzes sondern evt. durch Einwanderungskontingente zu lösen wäre. Außerdem biete das
Asylverfahrensgesetz die Möglichkeit, unbegründete Asylanträge wirkungsvoll zurückzuweisen.
Artikel 16 unseres Grundgesetzes, den die Verfassungseltern ohne irgendeine Bedingung
in den Grundrechtsteil übernommen hätten, gehöre zum besten, was die Bundesrepublik gesetzgeberisch
nach 1945 hervorgebracht habe. Sie habe damit sogar einen Standard in Sachen Menschenrecht gesetzt,
der von der internationalen Staatengemeinschaft erst noch einzuholen sei. „Unsere Geschichte und
die gemeinsame Zukunft Deutschlands verlangen, dass dieser Pfeiler der Verfassung nicht zum Einsturz
gebracht wird", so PRO ASYL.
Sollte die SPD tatsächlich im Bundesrat und im Bundestag einem Gesetzesvorbehalt
zustimmen, wäre dies nicht nur ein Umfallen gegenüber der bisher eindeutig durchgehaltenen Position
sondern geradezu ein Verrat an unserer historischen Verantwortung gegenüber Flüchtlingen.
Leuninger macht Lafontaine auf den offensichtlichen Widerspruch aufmerksam, der
darin besteht, dass er für Art. 16 Grundgesetz einen Gesetzesvorbehalt akzeptiere, während es
die SPD derzeit vehement ablehne, die Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz mit einem
solchen Vorbehalt zu versehen. Damit würde nach der SPD nämlich der Schutz der Umwelt verfassungsrechtlich
nicht wirklich gesichert.
Als schäbigen Wahlkampfauftakt auf dem Rücken von Stimmlosen betrachtet die Arbeitsgemeinschaft
PRO ASYL den Angriff des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Lothar Späth, auf das Grundrecht
auf Asyl.
PRO ASYL erinnert daran, dass bereits 1986 zum Auftakt des damaligen Bundestagswahlkampfes
Teile der Union eine bis dahin beispiellose Kampagne gegen Flüchtlinge entfachten. Asylsuchende
dürfen nicht zum Sündenbock gemacht werden, um soziale Ängste vor der deutsch-deutschen Einigung
zu kanalisieren.
Wer nicht Menschenjagden wie in der DDR auf Fremde wolle, müsse um Verständnis werben
und nicht soziale Ängste schüren.
Grotesk und widersprüchlich sei die Forderung nach Änderung des Grundgesetzes zum
gegenwärtigen Zeitpunkt. Im Zuge der deutsch-deutschen Einigung sperre dich die CDU gegen die
Ausarbeitung einer neuen Verfassung und betone die Vorzüge des Grundgesetzes. Nun wolle man ein
Herzstück unserer Verfassung schleifen.
Wolfgang Grenz, PRO ASYL
„Ab 1. Juli haben wir eine neue Form der Selektion zwischen Deutschen und Ausländern",
mit diesen Worten reagierte der PRO ASYL- Sprecher auf die Nachricht aus Ost-Berlin, dass die innerdeutsche Grenze für Nicht-Europäer
geschlossen bleibt.
Auch hier habe sich wieder der Druck aus Bonn ausgewirkt, der sich vor allem gegen
die in der DDR lebenden und arbeitenden Menschen aus Vietnam und Kuba richte.
„Diese Maßnahme ist eine schwere Hypothek für die Überwindung der Fremdenfeindlichkeit
in beiden deutschen Staaten", so Herbert Leuninger: „Die Mauer in Berlin ist gefallen, eine
unsichtbare Mauer quer durch Deutschland bleibt".
Ein Bleiberecht für Roma fordert Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
für Flüchtlinge PRO ASYL von der am 29.6. zusammentretenden Innenministerkonferenz. In getrennten
Schreiben an Bundesinnenminister Schäuble und die einzelnen Länderinnenminister hat sich PRO ASYL
hinter den Appell der ROM und SINTI Union gestellt, endlich den Teufelskreis der Vertreibung,
der Nomadisierung und der Diskriminierung zu durchbrechen und dieser zahlenmäßig begrenzten Personengruppe
eine aufenthaltsrechtliche Sicherheit zu gewähren.
„Aufgrund der nationalsozialistischen Vernichtungs- und Vertreibungsstrategie, der
Hunderttausende Sinti und Roma zum Opfer gefallen sind, haben die Bundesrepublik und ein künftig
vereinigtes Deutschland diesen Menschen gegenüber eine ähnliche Verantwortung wie gegenüber den
Aussiedlern aus Osteuropa", heißt es weiter in dem PRO ASYL- Schreiben.
Gleichzeitig fordert PRO ASYL die Bundesregierung, den Bundestag und Bundesrat auf,
nachhaltig und wirksam auf die überfällige rechtliche und politische Lösung auf der Ebene des
Europa-Rates und der Europäischen Gemeinschaft hinzuarbeiten.
„Wenn die Bundesrepublik, die Benelux-Staaten und Frankreich am 19. Juni in Dublin
das Zusatzabkommen zum Schengen-Vertrag unterzeichnen, ist dies der erste internationale Vertrag,
der nicht zum Schutz sondern zur Abwehr von Flüchtlingen geschlossen wird.!" Diese Auffassung
vertritt Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL in einer
Stellungnahme.
Die Einführung einer gemeinsamen Visa -Pflicht für rund hundert Staaten
und die Bestrafung von Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne ausreichende Reisedokumente
befördern, diene der Abschottung vor Asylbewerbern. Der geplante Datenaustausch über Asylbewerber
und ihre Verfahren schließe den Zugriff fremder Geheimdienste auf Informationen nicht aus. Damit
würden Angehörige und politische Freunde in der Heimat gefährdet.
„Schengen ist ein Angriff auf das Grundgesetz", so Herbert Leuninger. Der Vertrag
entlaste die Bundesrepublik von der Verpflichtung nach Artikel 16 des Grundgesetzes jeden Asylantrag,
der gestellt wird, zu behandeln. Dies würde auf alle Asylbewerber zutreffen, die in der Bundesrepublik
einen Asylantrag stellen, nachdem ihr Asylantrag in einem der Vertragsstaaten abgelehnt wurde.
Damit würde auf kaltem Wege der von der CDU/CSU geforderte und in der DDR vorgesehene Gesetzesvorbehalt
eingeführt, der im Bundestag wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bisher nicht durchzusetzen
war.
Im vorauseilenden Gehorsam soll der DDR-Innenminister Diestel das erst mit dem 1.1.1991
in der Bundesrepublik wirksame neue Ausländergesetz auf die DDR übertragen. Damit lässt sich die
DDR von der Bundesregierung in das Abschreckungs- und Abschottungskonzept der Schengen-Gruppe
einbeziehen. Dies dürfte eine der schlimmsten Botschaften aus der DDR nach Einführung der Demokratie für alle Bürgerinnen und
Bürger sein, die nach dem Sturz der Diktatur ein Signal flüchtlingsfreundlicher Politik aus der
DDR erwartet haben.
Visa -Verweigerungen, Rückfall in verschärfte Grenzkontrollen, Bestrafung von Fluggesellschaften,
die Flüchtlinge ohne ausreichende Reisedokumente befördern, Zurückweisungen von Kindern und erwachsenen
Flüchtlingen an der Grenze, Ausweisungen in Kriegs- und Krisengebiete könnten ab 1.7. zum gängigen
Repertoire von DDR-Grenzern gehören.
Rechtlich noch bedenklicher wird die DDR-Kopie des Ausländergesetzes aber dadurch,
dass die DDR weder das Grundrecht auf Asyl kennt, noch bisher der Genfer Flüchtlingskonvention
beigetreten ist. Auch kennt sie wohl keine mit der Bundesrepublik vergleichbare Verwaltungsgerichtsbarkeit,
die gerade einen Flüchtling vor dem ungesetzlichen Zugriff des Staates und der Behörden schützen
könnte.
„Damit droht die Gefahr" so PRO ASYL –Sprecher Herbert Leuninger, „dass die
DDR das ausführt, was sich bestimmte politische Kreise in der Bundesrepublik gegenüber Flüchtlingen
immer schon gewünscht haben." „Es ist unverantwortlich von der Bundesregierung in dieser
Situation der DDR das ohnehin höchst umstrittene Ausländergesetz aufzudrängen!" PRO ASYL
erneuert seine Forderung mit der DDR zusammen ein zukunftsweisendes und humanes Ausländer- und
Asylrecht zu konzipieren.
„Die Asylgewährung ist heute der sensibelste Gradmesser für die Bereitschaft, keinen
Rassismus aufkommen zu lassen", sagt Herbert Leuninger, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft
PRO ASYL in einer Erklärung zum Anti-Rassismus Tag der Vereinten Nationen. Das geplante Ausländergesetz
lasse es aber gerade hier an der erforderlichen Sensibilität fehlen. Text wie Verteidiger des
Textes erweckten den Eindruck, es gehe bei dem neuen Gesetz im wesentlichen darum, Menschen anderer
Hautfarbe an der Flucht in die Bundesrepublik zu hindern. Daher könne es nicht als Hilfe zur Überwindung
des Rassismus unter den Deutschen verstanden werden und dürfe in dieser Form keinesfalls vom Bundestag
verabschiedet werden.
„Auch die falsche Betonung nationaler Gefühle leistet dem Rassismus Vorschub",
warnt Herbert Leuninger. Noch sei, wie bedenkliche Entwicklungen in der DDR und der Bundesrepublik
zeigen, der alte Rassismus nicht tot. Es bestehe sogar die Gefahr, dass er sich im neuen Gewand
und bei einer neuen Generation gegen Flüchtlinge aus der sogenannten Dritten Welt richte. Ihre
Anwesenheit sollte aber als Appell dafür verstanden werden, dass gerade ein geeintes Deutschland
eine Verantwortung für die Überwindung der Fluchtursachen in der Welt habe und alles versuche,
um Verachtung oder Diskriminierung von Menschen anderer Hautfarbe im eigenen Land zu verhindern.
Während die CDU gegenüber der DDR das Hohe Lied des Grundgesetzes anstimmt, sorgt
die CSU mit ihrer Forderung nach der Änderung des Grundgesetzes für einen unüberhörbaren Missklang.
„Man kann das Grundgesetz nicht preisen und gleichzeitig in seine Substanz eingreifen!",
so beurteilt Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL die Initiative des Landes
Bayern im Bundesrat zur Veränderung von Artikel 16 Grundgesetz.
Dieser Artikel, den die Eltern der Verfassung in den Grundrechtsteil übernommen
haben, gehöre zum Besten, was die Bundesrepublik nach 1945 gesetzgeberisch hervorgebracht habe.
Sie habe damit sogar einen Standard in Sachen Menschenrecht gesetzt, der von der internationalen
Staatengemeinschaft erst noch einzuholen sei. „Unsere Geschichte und die gemeinsame Zukunft Deutschlands
verlangen, dass dieser Pfeiler der Verfassung nicht ins Wanken gerät", so PRO ASYL.
Grundsubstanz
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zu einem neuen Ausländergesetz hat
gegenüber den beiden scharf kritisierten Verfassungen keine substantiellen Veränderungen erfahren.
Den wenigen Verbesserungen stehen ungleich mehr versteckte und offene Verschlechterungen gegenüber.
Der morgigen Anhörung liegt zur Beurteilung ein ungenießbares Nationalgericht vor.
Das Gesetz wird im Namen eines völlig autonomen und nur auf seine Interessen bedachten
Nationalstaates formuliert, den es überhaupt nicht mehr gibt.
Das neue Ausländerrecht stellt sich drei Aufgaben:
- Einem begrenzten Kreis der ausländischen Arbeitnehmerbevölkerung einen Daueraufenthalt zu
gewähren, um damit das Kapitel „Einwanderung über Anwerbung" endgültig abzuschließen.
- Das ökonomisch motivierte Kommen (und Gehen) zu erleichtern.
- Mit allen Mitteln die künftige Einwanderung von Ausländern aus Nicht-EG-Staaten zu verhindern.
Die dritte Aufgabe ist der Bundesregierung offensichtlich die wichtigste. Sie hat
hierfür ein Instrumentarium der Abwehr entwickelt, gegenüber dem jeder Drahtverhau wie eine Blumenrabatte
und jede Mauer wie ein Sonnensegel wirken müssen. Wer nach dem Studium aller Paragraphen der Ministerialbürokratie
noch mangelnde Kreativität vorwerfen wollte, täte ihr gröblich Unrecht. Im übrigen muss man davon
ausgehen, dass kein einziger Parlamentarier der Koalition das Gesetz in seinen bedenklichen Einzelheiten
kennt, auch Hirsch nicht. Er könnte es sonst nicht verteidigen, ohne sein liberales Ansehen völlig
auf`s Spiel zu setzen. Wer nur die Eckdaten verteidigt, verteidigt die Garnierung. Die dritte
Aufgabe bezieht sich vor allem auf die Flüchtlinge, was in der morgigen Anhörung vielleicht nicht
deutlich genug herauskommen kann.
Hier differenziert sich die Aufgabenstellung des Gesetzes:
Es geht um die
- Verhinderung des Grenzübertritts,
- Vorenthaltung von Verfahrens- und Aufenthaltsrechten,
- Verstärkung der Ausweisungsmöglichkeiten.
Kostproben
(s. Anlage)
Erforderliche Zutaten
- Die Wiedereinführung der Genfer Flüchtlingskonvention in das Anerkennungsverfahren. (Zentrale
Forderung des Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Bonn.)
- (Diese Konvention ist zwar nach wie vor innerstaatlich verpflichtend, findet jedoch seit 1982
keine Anwendung mehr. Damit wird eine bedeutende Anzahl von Flüchtlingen aus dem normalen Verfahren
ausgegrenzt.)
- Enge Familienangehörige von Asylberechtigten sollten den Konventionsstatus erhalten, ohne
ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen.
- Das langjährige Arbeitsverbot ist aufzuheben.
- De-facto-Flüchtlingen sollte ein Rechtsanspruch auf Aufenthalt eingeräumt werden.
- Keine Einführung des Kinder-Visums.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsiden!
Sehr verehrte Frau Ministerin!
Sehr geehrte Herren Minister!
Ich erlaube mir als Sprecher von PRO ASYL, Ihnen je ein Exemplar des gerade erschienenen
Buches von Eva von Hase-Nibalik und Doris Kreuzkamp „Du kriegst auch einen schönen Wohnwagen -
Zwangslager für Sinti und Roma während des Nationalsozialismus in Frankfurt a. Main" vom
Verlag direkt übersenden zu lassen. Ich empfehle es Ihrer Lektüre.
Dabei mache ich Sie vor allem auf die Seiten 89 und 98 aufmerksam. Auf Seite 89
ist der geheime Schnellbrief des Reichsführers -SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium
des Innern, Heinrich Himmler vom 24.4.1940 (es werden im April 50Jahre!) abgedruckt, in dem dieser
anordnet: „Der erste Transport von Zigeunern nach dem Generalgouvernement wird Mitte Mai in Stärke
von 2.500 Personen – in geschlossenen Sippen – in Marsch gesetzt."
Auf Seite 98 wird beschrieben, dass die mit den drei ersten großen Deportationszügen
von Hamburg, Köln und dem Hohenasperg nach Polen verschleppten 2.800 Roma und Sinti nicht das
Stückchen Land, das Pferd, das Schwein und die Kuh erwartet hätte, das man ihnen versprochen hatte.
Ein Teil der Deportierten wurde in jüdische Ghettos gebracht, andere in Konzentrationslager.
Wieder andere wurden auf offener Strecke aus dem Zug geladen und sich selbst überlassen. Über
die Hälfte dieser Verschleppten starben durch Hunger, Krankheit, Erschießen und Vergasen.
Wenn das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen von der Geschichte nicht auch im
Entferntesten in die Nähe dieser Barbarei gebracht werden soll, beenden Sie endlich den tragischen
Bettelmarsch der Roma, der sich heute in Düsseldorf wieder in Bewegung setzt und geben Sie den
betroffenen Familien in Nordrhein-Westfalen ein Bleiberecht! Schließlich handelt es sich gerade
um so viele Menschen, wie jetzt täglich aus Osteuropa eintreffen. Die Roma haben historisch gesehen
mindestens ein ähnliches Bleiberecht wie die Aus- und Übersiedler!
H. Leuninger
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