Presserklärungen 1992
21. Dezember
1992
Asyl nur noch
für Fallschirmspringer in der Heide???
9. Dezember
1992
Asylkompromiß
Abschied von
der internationalen Rechtsgemeinschaft
8. Dezember
1992
Wie kann die
katholische&xnbsp; Kirche dem AsyIkompromiß zustimmen?
7. Dezember
1992
Asylkompromiß
NIEDERLAGE
DES RECHTSSTAATES
1. November
1992
Notstandsgesetz
gegen Flüchtlinge
NOTSTAND AUF
DEM BALKAN
NICHT IN DER
BUNDESREPUBLIK
30. Oktober
1992
Bonn-Bukarester
Roma-Vertrag
Widerspruch
zu Bonner Menschenrechtspolitik
22. Oktober
1992
Abschiebung
von Kurden in die Türkei
UNGERÜHRTER
SEITERS
Verstärktes
Kirchenasyl
22. Oktober
1992
Schröders
Asyl-Kompromiß
DER EINSTIEG
ZUM AUSSTIEG
in Europa
schwere Verfahrensmängel beim Asyl
16. Oktober 1992
WIR SITZEN
ALLE IN EINEM BOOT
14. Oktober
1992
Entschließung
zum Asylrecht
MINENGÜRTEL
UM EIN GRUNDRECHT
3. Oktober
1992
ZENTRALE
DEMONSTRATION
GEGEN
RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT
IN BONN
AM 3.OKTOBER 1992
30. September
1992
Tag des
Flüchtlings
PROMINENTE
FÜR ARTIKEL 16
Unterschriftenaktion
25. September
1992
Bonn-Bukarester
Roma-Vertrag
PRO ASYL
unterstützt RNC-Aktion
Internationale
Verurteilung gefordert
21. September
1992
Auch Genfer
Konvention kein Tabu?
Seiters
allerneueste Vorschläge
16. September
1992 Abschaffung
von Artikel 16
VERFASSUNGSFEINDLICHE
UMTRIEBE
25. August 1992
ARTIKEL 16
GRUNDGESETZ ALS MENSCHENRECHT
24. August.
1992
Rostock
Metastase des
Nationalismus
19. August
1992
PROTEST
GEGEN ROMA-ABSCHIEBUNG
12. August
1992
Vietnamesische
Asylbewerber
Reintegrationsabkommen
contra Abschiebeschutz?
Verwaltungsgericht
entscheidet
12. August
1992
Formelhafte
Einsprüche des Bundesbeauftragten
8. Juni 1992
Protest gegen
Visa-Prozedur für Balkan-Flüchtlinge
22. Mai 1992
Bosnische
Flüchtlinge
KEIN
HAMMELSPRUNG AN DER GRENZE
20.5.1992
GRENZWACHT
18. April
1992
Flüchtlinge
aus Jugoslawien
Grenzen
öffnen
Abschiebestopp
verlängern
25. März 1992
Großlager für
Flüchtlinge
KASERNIERUNG
TOTAL
Betreiben
durch Wohlfahrtsverbände?
19.2.1992
Asylverfahrensgesetz
RECHTSSTAATLICHKEIT
Keiner
Fußnote wert
12. Februar
1992
Zusatzabkommen
von Schengen
VERTRAG GEGEN
FLÜCHTLINGE
Immer höhere
Barrieren
22. Januar
1992
Neuregelung
des Asylverfahrens
AP-Meldung
14.Januar1992
Abschiebung
in die Türkei
GRAUSAME
GESETZESLOGIK
Abschiebestopp
für Türkei
6.Januar.1992
Neuregelung
des Asylverfahrens
ENTWURF
MACHWERK DER ABWEHR
Anhörung
gefordert
Pressemitteilung
(auszugsweise)
PRO ASYL –
GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER –
ROBIN WOOD
- DIE GRÜNEN – DIE JUSOS
Wir möchten
Sie gemeinsam zu einer szenischen Aufführung unserer diesjährigen
„WEIHNACHTSGESCHICHTE“ einladen. Aus gegebenem, traurigen Anlaß laden wir nach
KARLSHÖFEN&xnbsp; ein – zwischen Teufelsmoor und Lüneburger Heide.
Termin:
DIENSTAG, 22. Dezember – 11.30 Uhr (!)
Anlaß?
Punkt 11.30 Uhr werden in der Nordheide die ersten drei Fallschirmasylanten
landen – auch bei schlechtem Wetter! In der freien Natur werden sie
bürokratisch&xnbsp; exakt und der weihnachtlichen Stimmung entsprechend &xnbsp;formal von zwei
Beamten der Außenstelle „Nordheide“ des Bundesamtes in Zirndorf empfangen.
Diese aufopfernden Beamten, nur durch Regenschirme gegen die Natur (gefeit)
sowie mit Stempeln gegenüber den Asylbewerbern auftretend, stellen Fragen und
stellen sich den Fragen...
(unter
Mitwirkung des Stadttheaters Lüneburg Ansprechpartner vor Ort: Frank Eyssen)
Anschließend
PRESSEKONFERENZ:
(Die
szenische Aufführung musste wegen Nebel ausfallen. Das Flugzeug konnte nicht starten,
Die Pressekonferenz fand statt unter Mitwirkung der og. Organisationen)
Der Bonner Asylkompromiß
ist der Abschied
- vom
Artikel 16 als Menschenrecht
Erstmals wurde
mit dem Artikel 16 in einer Verfassung das Menschenrecht auf Asyl deklariert.
- von der
Genfer Flüchtlingskonvention
Die
Bundesrepublik hat förmlich dem Beschluß des Exekutivkomitees des UNHCR
zugestimmt, wonach Asyl nicht allein aus dem Grund verweigert werden soll, weil
der Flüchtling in einem anderen Staat hätte Asyl beantragen können.
Auch sind
Länderlisten von Verfolger- oder Nichtverfolgerstaaten mit der Genfer
Flüchtlingskonvention nicht vereinbar.
- von der
internationalen Rechtsgemeinschaft.
Die
Verlagerung der Asylgewährung auf die Nachbarstaaten ist die Aufkündigung einer
gemeinsamen Schutzverpflichtung gegenüber Flüchtlingen. die durch Geld nicht
kompensiert werden kann.
Als mit der
Wächterfunktion der Kirche kaum mehr vereinbar wertet Herbert Leuninger von PRO
ASYL die Zustimmung der Kommissariates der Katholischen Bischöfe in Bonn zum Asylkompromiß
von CDU/CSU, SPD und FDP. Erste Analysen zeigten, daß sich die Bundesrepublik
unter formaler Wahrung des Grundrechs auf Asyl gegenüber Flüchtlingen möglichst
umfassend abzuschotten gedenkt.
PRO ASYL sieht einen tiefen Widerspruch zwischen diesem Ziel und den Forderungen der jüngsten
Erklärung aus dem Vatikan. Rom kritisiert &xnbsp;die Tendenz als besorgniserregend, daß politische Entscheidungen
getroffen werden, die darauf abzielen, die Zahl der Asylsuchenden möglichst niedrig zu halten
und Anträge auf Asyl zu erschweren. Die Katholische Weltkirche verlangt, das geltende Asylrecht
auszuweiten und die Genfer Flüchtlingskonvention auf bisher nicht geschützte Gruppen von Flüchtlingen
auszudehnen. Jede Person, so heißt es in der römischen Erklärung, die sich in Gefahr befindet,
und sich als solche an der Landesgrenze zu erkennen gibt, hat ein Recht auf Schutz. Genau dieses
würde nach den jüngsten Vorstellungen aus Bonn nicht mehr gewährleistet sein.
Kennt das
Katholische Kommissariat diese Erklärung nicht oder nimmt man in Bonn Rom nicht
mehr ganz ernst? Dies fragt Herbert Leuninger in seiner Stellungnahme.
"Der
von der Großen Koalition geplante Artikel 16a Grundgesetz ist ein Sieg der
Straße und eine Niederlage des Rechtsstaates". Dies erklärte Herbert Leuninger
für die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL in einer ersten Stellungnahme zum
Bonner Asylkompromiß.
Mit der
neuen Regelung haben praktisch nur noch die Flüchtlinge eine Chance auf ein
Asylverfahren in der Bundesrepublik, die entweder mit einem Fallschirm in der
Lüneburger Heide oder mit einem Hängegleiter im Allgäu landen. Selbst ihnen
kann aber noch ein kurzer Prozeß gemacht werden, wenn sie u.a. aus einem sogenannten
verfolgungsfreien Land kommen, nicht über die erforderlichen Identitätspapiere
verfügen oder straffällig geworden sind.
Artikel 16a
setzt das Grundrecht auf Asyl der Genfer Flüchtlingskonvention gleich. Dies ist
ein - bei aller Bedeutung dieser Konvention - großer Rückschritt. Denn Genf
gewährt im Unterschied zu Artikel 16 kein individuelles und damit einklagbares
Recht. Außerdem gibt es in der EG kein einheitliches, rechtsstaatlichen
Erfordernissen entsprechendes Verfahren. Auch fehlt eine gemeinsame Definition,
wer überhaupt als Flüchtling anzusehen ist. Die jüngste Asyl-Tagung der
EG-Innenminister in London habe überdies gezeigt, daß selbst die derzeitigen
Genfer Mindeststandards durch Listen verfolgungsfreier Staaten und sicherer
Durchreiseländer unterschritten werden sollen.
"Mit
Flüchtlingen wird künftig an den Grenzen Deutschlands und der Gemeinschaft Ping-Pong
gespielt, weil kein EG-Staat mehr bereit ist, Menschen, die flüchten, außer in
einem selbst zu bestimmenden Umfang, aufzunehmen", befürchtet Herbert
Leuninger, Sprecher
von &xnbsp;PRO ASYL.
Die auch von
PRO ASYL geforderte &xnbsp;Einführung eines eigenen Status für Kriegs- und
Bürgerkriegsflüchtlinge ist zwar in dem Parteien-Kompromiß vorgesehen. Solange
es aber keinen europäischen Verteilungsschlüssel für solche Flüchtlinge,
geschweige denn ein Zugangsrecht für sie gibt, bleiben für sie nur unzureichende
Aufnahmekontingente.
"Nicht
in der Bundesrepublik sondern auf dem Balkan herrscht der Notstand",
erklärte Herbert Leuninger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL zu der
Ankündigung von Bundeskanzler Helmut Kohl, Notstandsgesetze gegen Flüchtlinge
zu erlassen. PRO ASYL fordert gesetzliche Maßnahmen, um zu Beginn des Winters
verstärkt Flüchtlinge aus dem Balkan in Europa und in der Bundesrepublik
aufzunehmen.
"Die
Wirklichkeit wird auf den Kopf gestellt, wenn Bundeskanzler&xnbsp; Kohl angesichts
Hunderttausender Flüchtlinge in Bosnien, die vor dem Kältetod stehen,
angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen gegenüber Roma in Rumänien und
eines in der Südosttürkei gegen Kurden tobenden Krieg mit einer Notstandsgesetzgebung
die&xnbsp; Bundesrepublik vor Flüchtlingen abschotten will", sagte Leuninger.
Wenn es je
einen diesbezüglichen Notstand in Deutschland gegeben habe, dann nach dem
2.Weltkrieg, als 14 Millionen Menschen aus Ostdeutschland in das weithin
zerstörte Restdeutschland vertrieben wurden. Damals wurden diese Flüchtlinge
auf dem Land untergebracht, da die Großstädte nur noch Ruinenfelder waren. Durch
die Vertriebenen und die Bombenflüchtlinge vergrößerten sich manche Gemeinden
nach dem Krieg um 30-50% ihrer ursprünglichen Einwohnerschaft.
Dagegen
beläuft sich die Zahl aller Flüchtlinge, die seit 20 Jahren in die
Bundesrepublik gekommen und auch dort geblieben sind, auf derzeit etwa 1,4
Millionen. Erst wenn, wie derzeit in Kroatien die Zahl der Flüchtlinge auf 20%
der Bevölkerung anstiege, d.h. auf das Zehnfache der bisherigen Zahl, müßten
sicher in der Bundesrepublik außerordentliche Maßnahmen wie etwa eine
Wohnraum-bewirtschaftung ergriffen werden.
"Der
am 1. November in Kraft tretende Vertrag zwischen Bonn und Bukarest zur
leichteren Abschiebung von Roma nach Rumänien ist weder mit den Zielen der KSZE
noch mit den wiederholten Ankündigungen der Bundesregierung vereinbar, sich
überall für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen", erklärte Herbert
Leuninger für PRO ASYL. Durch den völkerrechtlich einmaligen
zwischenstaatlichen Akkord über die Rücknahme von Roma-Flüchtlingen auch ohne
Identitätspapiere würden dieser einer Regierung ausgeliefert, die die
Einhaltung der Menschenrechte nicht gewährleistet.
"Der
Vertrag berücksichtigt weder die vorliegenden Informationen über die bedenklich
Menschenrechtslage in Rumänien noch die internationale Kritik an den schweren
und ständigen Menschenrechtsverletzungen gegenüber der nach zwei Millionen
zählenden Minderheit der Roma in dem südosteuropäischen Land", sagte
Leuninger.
So liegt
PRO ASYL die Kopie eines Schreibens von 56 Abgeordneten des amerikanischen
Repräsentanten-Hauses an den derzeitigen rumänischen Präsidenten Ion Iliescu
vor. Darin wird die Aufschiebung einer Entscheidung des Kongresses über die Meistbegünstigungs-klausel
für das Land mit den mangelnden Fortschritten beim Demokratisierungsprozeß und
einer wachsenden nationalistischen Entwicklung, die gegen Juden, Ungarn und
nicht zuletzt gegen Roma gerichtet sei, begründet. Roma und Angehörige der
ungarischen Minderheit, die Opfer minderheiten-feindlicher Angriffe geworden
seien, würden gesetzlich und gerichtlich nicht ausreichend geschützt. Viele von
ihnen kämen sogar aufgrund falscher Anschuldigungen ins Gefängnis. Der Kongreß
erwartet in seinem Schreiben eine Abkehr von diesen und anderen Formen der
Unterdrückung von Minderheiten.
&xnbsp;Mit einem
verstärkten Kirchenasyl rechnet Herbert Leuninger Sprecher der
Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL, wenn es nach der jüngsten Entscheidung von
Bundesinnenminister Rudolf Seiters tatsächlich zur Massenausweisung von Kurden
in die Türkei kommen sollte.
Für PRO
ASYL ist es ein eklatanter Widerspruch, wenn am gleichen Tag, an dem
Bundesinnenminister Rudolf Seiters die Verlängerung des Abschiebestopps für
kurdische Türken ablehnt, der Botschafter der Türkei ins Bonner Außenministerium
einbestellt wird, um sich zu den
schweren Menschenrechtsverletzungen seines Staates zu erklären.
Kirchengemeinden,
an die sich verzweifelte Kurden als letzte Rettung wenden werden, geraten mit
der neuen&xnbsp; Rechtslage vor die schwere Entscheidung, wie sie bedrohte Menschen
schützen können. „In den kurdischen Siedlungsgebieten der Türkei regiere ähnlich
wie in Bosnien-Herzegowina &xnbsp;der Terror. Menschen dorthin zurückzuschicken ist
weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Ausländergesetz vereinbar." sagte
der PRO ASYL - Sprecher.
PRO ASYL
fordert von allen Bundesländern, in denen eine Abschiebung von Kurden ansteht,
die Verschärfung der Krise in der Türkei zum Anlaß zu nehmen, einen in ihrer
Kompetenz liegenden neuen&xnbsp; Abschiebestopp für ein halbes Jahr zu
erlassen.
"Als
Einstieg zum Ausstieg" bezeichnete Herbert Leuninger, Sprecher der
Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL den von Ministerpräsident Gerhard Schröder
vorgelegten Entwurf zur Neuformulierung des Grundrechts auf Asyl. Dies gelte
für den Ausschluß von Bürgerkriegsflüchtlingen, die per Gesetz ein befristetes
Aufenthaltsrecht erhalten haben, von jeglichem Asylverfahren. Veränderungen der
politischen Situation in der Heimat und andere asylrelevante Umstände, die nach
der Flucht eintreten könnten, würden bestimmte politische Flüchtlinge von einem
Grundrecht ausschließen. Ebenso bedenklich sei, so Leuninger, eine
verfassungsmäßige Verankerung der Anerkennung von Asylentscheidungen anderer
Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention.
"Solange
es in anderen europäischen Ländern keine mit dem Grundrecht auf Asyl und der
Rechtswegegarantie vergleichbare Standards gibt, besteht die Gefahr, daß bei
jeder Anerkennung einer in einem anderen Land getroffenen Asylentscheidung das
Grundrecht auf Asyl unterlaufen wird und politische Flüchtlinge ohne den
notwendigen Rechtsschutz ins Verfolgerland ausgewiesen werden," erklärte
PRO ASYL.
So gibt es
z.B. in Österreich keine unabhängige Überprüfung einer Asylentscheidung. In der
ersten Instanz entscheidet eine dem Bundesinnenministerium unterstellte
Sicherheitsdirektion. Über Rechtsmittel hingegen entscheidet dann das
Ministerium selbst. In Belgien gilt die Vermutung, daß es in einem
Herkunftsland von Asylbewerbern keine politische Verfolgung gibt, wenn von dort
mehr als 5% der Asylsuchenden kommen, aber weniger als 5% von ihnen anerkannt
werden. Die Schweiz hatte Algerien noch lange nach dem dort verhängten
Ausnahmezustand auf der Liste sogenannter "sicherer Herkunftsländer".
In Italien und in Großbritannien hätten die Grenzbeamten übermäßig große
Vollmachten darüber zu entscheiden, wer in ein Asylverfahren kommt oder nicht.
PRO ASYL
warnt die SPD vor einem Kompromiß, der nur darauf hinzielt, eine falsche
Entscheidung der Führungsspitze um Engholm für die Gesamtpartei etwas
erträglicher zu machen.
Beitrag für
NEUE WESTFÄLISCHE, Bielefeld
Ist das
Boot voll? Die Frage wird seit zehn Jahren gestellt.
Die Antwort
der Politik lautet sei zehn Jahren: Ja! Dem widerspricht die Realität. Wenn das
Boot jemals voll war, dann nach dem 2.Weltkrieg, als 14 Millionen Menschen aus
dem Osten Deutschlands vertrieben wurden und in das weithin zerstörte
Restdeutschland kamen. Da die Großstädte Ruinenfeldern glichen, wurden die
Flüchtlinge auf dem Land untergebracht. Manche Gemeinden wuchsen damals um 30-50%.
Es gab große Schwierigkeiten, aber es ging, es mußte gehen.
Und heute?
Alle Flüchtlinge, die seit 2o Jahren in die Bundesrepublik gekommen und dann
auch geblieben sind, machen nicht 14 Millionen, sondern 1,4 Millionen aus. Auf
Tausend Einwohner kommen 2 geflüchtete Menschen. Was niemand, zur Kenntnis
nimmt:Seit 1990 haben 100.000 Asylbewerber die Bundesrepublik wieder
verlassen.
Ob das Boot
voll ist? Seit zehn Jahren setzt die Politik auf Abwehr von Flüchtlingen. In
diesen Tagen gaukelt sie wider besseres Wissen der Bevölkerung vor, eine
Änderung des Grundgesetzes könnte die Fluchtbewegung nach Deutschland stoppen.
Österreich, die Schweiz und auch Schweden haben in den vergangenen Jahren - auf
ihre Bevölkerung bezogen - mehr Flüchtlinge aufgenommen als die Bundesrepublik.
Dabei kennen diese Länder kein Grundrecht auf Asyl.
Es gibt
einen großen Engpaß in der Unterbringung von Flüchtlingen, keine Frage. Die
Länder und Kommunen haben es aber in der Vergangenheit sträflich versäumt,
Vorsorge zu treffen und Unterkünfte zu schaffen. Sie haben auf
heruntergekommene Hotels, Pensionen und leerstehende Schulen gesetzt. Die sind
jetzt belegt. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist aber keine vorübergehende
sondern voraussichtlich eine Daueraufgabe. Wer dies der Bevölkerung nicht sagt
und nicht gleichzeitig um Verständnis für die Flüchtlinge wirbt, handelt unverantwortlich.
Die meisten
Flüchtlinge kommen aus Kriegs- und Krisenländer. Sie suchen
Leib und Leben zu retten. Auf dem Balkan drohen in diesem Winter hunderttausende
Flüchtlinge zu erfrieren. Dem größten Teil müßten bereits morgen heizbare
Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Auch dies wurde von Europa nicht geschafft.
Jetzt muß eine Rettungsaktion zur Aufnahme der vom Kältetod bedrohten Menschen
in den westlichen Ländern, nicht nur in Deutschland, anlaufen. Viele Kasernen
in der Bundesrepublik stehen noch leer! Die Bundesregierung verhindert, so eine
Meldung von gestern, daß sie mit Flüchtlingen belegt werden!
"Ist
das Boot voll?" Die richtige Antwort müßte lauten: "Wir sitzen alle
in einem Boot!"
"Die
Koalition hat sich in Prinzip auf die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl
geeinigt!" erklärte PRO ASYL. Dies und nicht das Dutzend
Rechtsverschlechterungen für Flüchtlinge sei Kern der Entschließung, die am
Donnerstag dem Bundestag vorliegt. Hierbei bezieht sich PRO ASYL auf die
Aussage des Kompromißpapiers, daß im Hinblick auf eine europäische Angleichung
Artikel 16 geändert werden solle.
Innereuropäisch
gelte die Genfer Flüchtlingskonvention, die Flüchtlinge zwar vor einer
Abschiebung in ihr Verfolgerland schütze, aber ein individuelles Recht auf Asyl
nicht kenne. Was im Falle einer europäischen Einigung von diesem Recht noch
übrig bleiben werde, zeige sich an den vielen Einschränkungen, die die
Entschließung der Koalition zur Abwehr von Asylanträgen in ihrem ersten Teil
enthalte. "Sie sind wie ein Minengürtel um das Grundrecht auf Asyl!",
sagte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger.
PRO ASYL
hält eine europäische Harmonisierung zwar auch für erforderlich, Maßstab müßte
aber das Menschenrecht auf Asyl sein, wie es durch das Grundgesetz erstmals in
einer nationalen Verfassung kodifiziert worden sei.
(vorgesehener, aber nicht gehaltener Redebeitrag)
Ich habe
gestern ein bewegendes Telefonat mit einem alten Sozialdemokraten geführt. Es
war Heinz Putzrath, der den Aufruf von PRO ASYL "Keine Änderung des
Grundrechts auf Asyl!" unterschreiben wollte. Er ist Vorsitzender der
ARBEITSGEMEINSCHAFT EHEMALS VERFOLGTER SOZIALDEMOKRATEN. Ich habe ihm am
Telefon den Wortlaut des Aufrufs vorgelesen, in dem es u.a. heißt: Artikel 16
wurde als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft
formuliert und sollte sicherstellen, daß politisch Verfolgte an deutschen
Grenzen nicht abgewiesen würden.
Daraufhin
hat Heinz Putzrath mich gebeten ihn als Vorsitzenden der AVS unter den Aufruf
zu setzen und dies auch der Öffentlichkeit in geeigneter Form bekannt zu geben.
Ich tue es hiermit!
Seine
Unterschrift, die von Ignatz Bubis und weiterer Menschen, die unter der
Diktatur Hitlers gelitten haben, unterstreichen, daß Artikel 16,2 Grundgesetz
ein Mahnmal in unserer Verfassung ist, ein Mahnmal gegen Rassismus, gegen
Pogrome, gegen Flüchtlingsabwehr. Lassen wir die Demontage dieses historischen
Mahnmals nicht zu!
Mit großer
Spannung verfolgen wir die Grundsatzdiskussion in der SPD. Sie rührt an die
Substanz dieser Partei, weil sie an die Substanz unserer Demokratie rührt.
Unterstützen wir alle Sozialdemokraten, die das Menschenrecht auf Asyl kompromißlos
verteidigen.
Vor dem
besonderen Parteitag der SPD wird in Bonn eine große Demonstration unter dem
Motto "Verteidigt die Freiheitsrechte des Grundgesetzes!"
stattfinden. Tragt diesen wichtigen Termin in Eure Kalender ein: Es ist
Samstag, der 14. November 12.00 Uhr. Die Koordination dieser Demo läuft über
das Büro Friedenskooperative.
Wir
brauchen bei dem drohenden Rechtsruck keine Große Koalition, die selbst nach
rechts rückt. Wir brauchen eine Große Koalition aller gesellschaftlichen Kräfte
gegen Rechts.
Ignatz
BUBIS, Günter GRASS, Franz ALT, Senta BERGER, Heinrich ALBERTZ, Dieter
OEERNDÖRFER, die Hamburger Bischöfin Maria JEPSEN und Jochen RICHERT vom
DGB-Bundesvorstand gehören zu den prominentesten Unterzeichnern des Aufrufs
"Keine Änderung des Grundrechts auf Asyl!".
Dieser
Aufruf wird von PRO ASYL und den, landesweiten Flüchtlingsräten zum
diesjährigen Tag des Flüchtlings am 2.Oktober verbreitet. Mit möglichst vielen
Unterschriften sollen die Bundestagsabgeordneten und die Ministerpräsidenten
der Länder aufgefordert werden, das Grundrecht "Politisch Verfolgte
genießen Asylrecht" in vollem Umfang zu erhalten.
Dieses
Grundrecht sei, so heißt es in dem knapp formulierten Text, als Konsequenz aus
der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft formuliert worden. Es sollte
sicherstellen, daß politisch Verfolgte an deutschen Grenzen nicht abgewiesen
würden. "Das Asylrecht ist ein Menschenrecht", ist die zentrale
Aussage des Aufrufs. Die vorgesehenen Änderungen sollten dieses Menschenrecht
beschränken. Dadurch würden politische Verfolgte schutzlos gestellt.
Die
Resolution schlägt vor: Asylverfahren schnell und rechtsstaatlich
durchzuführen, Programme zur Beseitigung von Fluchtursachen durchzuführen,
Integrationsmaßnahmen zu verstärken und generell den sozialen Wohnungsbau zu
fördern.
Weitere
prominente Erstunterzeichner des Aufrufs sind:
Prof. Willy
Heitmeyer, Prof. Konrad Reiser, Brigitte Erler (Buntes Deutschland - SOS Rassismus),
Prof. Karl-Heinz Meier-Braun, Prof. F.Steffensky, Dorothee Sölle, Volker Beck
(Schwulenverband in Deutschland), Bachman Nirumand, Klaus Vack (Komitee für
Grundrechte und Demokratie) , Almuth Berger, Friedrich Schorlemmer, Prof. Luise
Schottroff, Prof. Willy Schottroff, Aliza Fuss (Internationale Liga für
Menschenrechte), Sabine Kriechhammer-Yagmur (IAF), Karl-Heinz Koppe (Pax
Christi), Gert Heidenreich (F.E. Zentrum in der BRD), Uwe Günther
(Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein), Thomas Freitag, Prof.Erhard
Denninger, Roberto Ciulli (Theater an der.Ruhr), Hans Branscheidt (medico
international) Ulrich Vultejus (Humanistische Union), Jochen Menzel (terre des hommes).
PRO ASYL
unterstützt die Forderung des Roma National Congress (RNC) nach internationaler
Verurteilung des Bonn-Bukarester Vertrages zur Deportation von Roma aus der
Bundesrepublik und zur Verhinderung ihrer Flucht aus Rumänien. Die Forderung
des RNC ist in Schreiben an die Botschaften von Dänemark, der USA, der Schweiz
und an die Europäische Gemeinschaft enthalten.
"Dieser
Vertrag berücksichtigt nicht die internationale Kritik an den schweren und
ständigen Menschenrechtsverletzungen gegenüber der nach zwei Millionen
zählenden Minderheit der Roma in dem südosteuropäischen Land", erklärte
Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL.
So liegt
PRO ASYL die Kopie eines Schreibens von 56, Abgeordneten des amerikanischen
Repräsentanten-Hauses an den derzeitigen rumänischen Präsidenten Ion Iliescu
vor. Darin wird die Aufschiebung einer Entscheidung des Kongresses über die
Meistbegünstigungsklausel für das Land mit den mangelnden Fortschritten beim Demokratisierungsprozeß
und einer wachsenden nationalistischen Entwicklung, die gegen Juden, Ungarn und
nicht zuletzt gegen Roma gerichtet sei, begründet. Roma und Angehörige der
ungarischen Minderheit, die Opfer minderheiten-feindlicher Angriffe geworden
seien, würden gesetzlich und gerichtlich nicht ausreichend geschützt. Viele von
ihnen kämen sogar aufgrund falscher Anschuldigungen ins Gefängnis. Der Kongreß
erwartet in seinem Schreiben eine Abkehr von diesen und anderen Formen der
Unterdrückung von Minderheiten.
"Der
mit Bukarest abgeschlossene Vertrag ist weder mit den Zielen der KSZE noch mit
den wiederholten Ankündigungen der Bundesregierung vereinbar, überall die
Wahrung der Menschenrechte einzufordern", sagte Leuninger. Durch einen
unerträglichen zwischenstaatlichen Akkord über die Rücknahme von Roma-Flüchtlingen
würden diese einer Regierung ausgeliefert, die die Einhaltung der Menschenrechte
nicht gewährleistet.
"Das
Karussell des Rechtsabbaus dreht sich immer schneller!". So kommentiert
die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL die neuesten Vorstellungen zur x-ten
Veränderung des Asylverfahrens aus dem Hause Seiters.
Dabei
scheint nach dem Grundgesetz auch die Genfer Flüchtlingskonvention für
Bundesregierung und CDU kein Tabu mehr zu sein. So ist die von Seiters nach
Abschaffung des Artikels 16 massenhaft vorgesehene Zurückweisung von
Flüchtlingen im Rahmen eines dem Asylverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens
wohl kaum mit der Genfer Konvention vereinbar. Sie kennt weder Listen
verfolgungsfreier Länder noch ein Selektionsverfahren vor dem eigentlichen
Asylverfahren.
Nach den
verbindlichen Empfehlungen des Exekutivkomitees des Hohen Flüchtlingskommissars
von 1983 muß selbst einem Asylbewerber, dessen Antrag von einem dazu
qualifizierten Beamten als offensichtlich unbegründet oder mißbräuchlich eingestuft
wurde, die Möglichkeit gegeben werden, diese Ablehnung durch eine weitere
Instanz überprüfen zu lassen. Erst, wenn diese Instanz die Ablehnung bestätigt,
könnte der Flüchtlinge an des Grenze zurückgewiesen oder gewaltsam abgeschoben
werden.
PRO ASYL
fordert SPD und FDP auf, von dem sich immer schneller drehenden CDU-Karussell
abzuspringen, bevor es für unseren Rechtsstaat vielleicht zu spät ist.
Abschaffung
von Artikel 16
VERFASSUNGSFEINDLICHE
UMTRIEBE
"Die
Angriffe der CDU auf das Asylgrundrecht nehmen immer mehr den Charakter
verfassungsfeindlicher Umtriebe an", erklärte Herbert Leuninger, Sprecher
der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL.
Gab man
bisher vor, wenigstens noch im Ansatz das Individualrecht auf Asyl aufrechtzuerhalten,
so wolle man es nach den von CDU-Generalsekretär Peter Hintze vorgestellten
Plänen ganz abschaffen und nur noch die Genfer Flüchtlingskonvention gelten
lassen. "Diese ist zwar ein bedeutendes internationales Schutzabkommen für
Flüchtlinge. Es gewährt aber nicht ein Recht auf Asyl sondern letztlich nur den
Schutz vor Abschiebung in das Verfolgerland", erklärte Leuninger.
In der
langen Liste der Rechtsverschlechterungen für Flüchtlinge sei die nun
angestrebte Verfassungsänderung ein nur vorläufiger Tiefpunkt. Nach der bisher
von den C-Parteien eingeschlagenen Strategie
müsse mit weiteren Angriffen auf unseren Rechtsstaat gerechnet werden. So seien
zwei weitere entscheidende Rechtsgüter bereits für den Müll der Geschichte
vorgesehen. Längst nämlich sei eine Verfassungsänderung der Rechtsweggarantie
von Artikel 19,4 Grundgesetz im Gespräch. Bei den Plänen, ein eigenes
Leistungsgesetz für die Versorgung von Flüchtlingen zu verabschieden, gehe es
zwar nicht direkt gegen das Grundgesetz sondern gegen eine der großen sozialen
Errungenschaften der Bundesrepublik, das Bundessozialhilfegesetz. Geschaffen,
um jedem Menschen in der Bundesrepublik die Führung eines Lebens zu
ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, sollten die Flüchtlinge
künftig davon ausgenommen und die Sozialhilfe für sie drastisch gekürzt werden.
"Dies
macht Flüchtlinge nun endgültig zu Menschen zweiter Klasse", erklärte
Herbert Leuninger für PRO ASYL; "Die CDU/CSU will offensichtlich eine
andere Republik und zieht SPD und FDP hinter sich her."
Das
Grundrecht auf Asyl ist ein Menschenrecht! Damit fehlt dem Bundestag - selbst
bei einer Zweidrittelmehrheit - die Kompetenz Artikel 16 Grundgesetz
substantiell zu verändern.
Zum Wesen
eines Menschenrechtes gehört es, daß es universell gilt und ein angeborenes,
unveräußerliches Recht für jedes Individuum darstellt. Es muß unter jeder
vorstellbaren historischen Situation beachtet werden. Als elementares Recht ist
es vorstaatlich und vorverfassungsmäßig.
Das
Menschenrecht auf Asyl ergibt sich aus dem ersten aller Menschenrechte nämlich
dem der Wahrung der Menschenwürde. Hiermit ist wesensgemäß das Recht auf Leben
und die Unversehrtheit der Person gemeint. Daraus leiten sich alle weiteren
Menschenrechte ab, u.a. das, nicht getötet und keiner Folter unterworfen zu
werden und vor allem das, sein Leben durch Flucht in ein anderes Land retten zu
können.
Das
Grundgesetz beginnt damit, jedem Menschen eine angeborene, unverlierbare,
unantastbare und auch durch andere Verfassungsnormen oder Gesetze nicht
beschränkbare Würde zuzuerkennen. Artikel 16 Abs.2 ist eine zwingend gebotene Konkretisierung
dieser Grundnorm. Er wurde ohne Einschränkung, vor allem auch ohne einen
gesetzlichen Vorbehalt in unsere Verfassung aufgenommen und zwar in den
zentralen, über jede tagespolitische Veränderung erhabenen Grundrechtsteil
Im
Unterschied zur Weimarer Verfassung geht das Grundgesetz von vorgegebenen
Menschenrechten aus. Diese werden ihrer Natur nach nicht eingeräumt oder
großzügig zugestanden, sondern sie können im Prinzip nur erklärt, d.h. in
feierlicher Form deklariert werden. Sie gelten unabhängig von jeder
Gesetzgebung, normieren diese sogar. Während der Weimarer Zeit galten
Grundrechte nur nach Maßgabe der Gesetze. Das Grundgesetz hat demgegenüber
einen fundamental anderen Ansatz: Alle Gesetze gelten nur nach Maßgabe der
Grundrechte.
Menschenrechte
fallen nicht als formulierter Kanon vom Himmel und sind auch nicht Bestandteil
eines kollektiven Menschheitsgewissens. Sie müssen durch tausendfach erlittenes
Unrecht .ins menschliche Bewußtsein gehoben und unter größten Anstrengungen im
politisch-rechtlichen Horizont verankert werden. Es handelt sich u.U. um
Entwicklungen aus einer regionalen Erfahrung heraus, die dann die
unaufschiebbare Macht einer weltweiten Durchsetzung und Beachtung entfaltet. So
muß dies auch für das Menschenrecht auf Asyl mit seiner langen Geschichte
gesehen werden. Hier ist dem Nachkriegsdeutschland eine historische Aufgabe
zugefallen, die es sich nicht aussuchen und der es sich nicht entziehen kann.
Die Eltern
des Grundgesetzes haben mit Artikel 16 ganz &xnbsp;bewußt eine spezifische Konsequenz
aus der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft ziehen wollen. Es war eine
Art Dank an die Völkergemeinschaft für die Aufnahme von 800.000 Flüchtlingen
aus Hitlerdeutschland, aber auch eine Selbstverpflichtung dazu, keinesfalls,
wie in Tausenden anderen Fällen während der Nazi-Zeit auch geschehen,
Flüchtlinge an der Grenze abzuweisen. Man kann ohne Übertreibung sagen, die
Bundesrepublik habe in einer historischen Verantwortung mit diesem Artikel über
alle geltenden Menschenrechtskonventionen hinaus einen neuen Standard gesetzt,
indem sie einzelne Menschen nicht nur als Flüchtlinge aufnimmt und schützt,
sondern ihre Aufnahme zu einem Recht ausgestaltet, das mit allen
Rechtsweggarantien, die ein heutiger Rechtsstaat seinen Bürgern gewährt,
versehen ist.
Bundestag
und Bundesregierung sind aus geschichtlicher Verantwortung heraus verpflichtet
sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Deklarierung des
Asylrechts als Menschenrecht einzusetzen. Die Bundesrepublik hat auf der Genfer
Asylkonferenz 1977 den Versuch unternommen, eine ähnliche Erklärung wie die des
Artikels 16 international durchzusetzen. Sie ist damals mit diesem Versuch
gescheitert, ohne ihn je wieder aufzunehmen.
"Rostock
ist eine Eskalation der Fremdenfeindlichkeit, eine Metastase des Nationalismus,
wie er sich derzeit in brutalster Weise auf dem Balkan austobt", erklärte
Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL.
"Dabei sind alle Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende die gräßliche
Begleitmusik zur Bereitschaft der SPD-Spitze, das Grundrecht auf Asyl zu
kippen,"
PRO ASYL
fordert in dieser Situation eine große Koalition für und nicht gegen
Flüchtlinge. Diese müsse sich mit aller Kraft dem gefährlicher werdenden
Rechtsextremismus entgegenstemmen. Dabei sollten sich die Parteien aber bewußt
bleiben, daß nicht die Flüchtlinge das Problem Nr.1 dieser Republik sind,
sondern die wachsende Arbeitslosigkeit und Armut in Ostdeutschland.
"Unmittelbar erforderlich sind", so Leuninger, "ausreichender
Polizeischutz für gefährdete Wohnheime, die menschenwürdige Unterbringung von
Asylbewerbern, die Auflösung von Großlagern und der Stopp der nutz- und
hilflosen Asyldiskussion".
19. August
1992
PROTEST
GEGEN ROMA-ABSCHIEBUNG
PRO ASYL
verurteilt die Mißachtung des Kirchenasyls in Münster durch einen rigorosen
Polizei-Einsatz und die Verhaftung der Roma-Familie Mustafoy.
Es ist mit
humanitären Vorstellungen unvereinbar, daß Angehörige einer im ehemaligen Jugoslawien
diskriminierten Minderheit nun in eine durch Nationalismus und Terror bestimmte
Krisen-Region abgeschoben werden sollen.
PRO ASYL
setzt sich für ein Bleibe-Recht für alle Roma ein.
PRO ASYL
zeigt sich besorgt darüber, daß der Asyl- bzw. Abschiebeschutz für Asylbewerber
aus Vietnam wegen eines Regierungsabkommens zwischen der Bundesrepublik und Vietnam
entfallen könnte. Hierüber wird das
Verwaltungsgericht Wiesbaden
am Mittwoch den 19. August 1992
um 11.45 Uhr im Raum 32
befinden.
Es geht um die Klage von vietnamesischen Asylbewerbern, deren Antrag auf Anerkennung als
politische Flüchtlinge von Zirndorf abgelehnt wurde und die ihre Anerkennung,
zumindest aber einen Abschiebeschutz nach § 51 Ausländergesetz gerichtlich zu
erreichen suchen.
Hierbei
wird das "Abkommen über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und
beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik
Vietnam" , das die Bundesregierung am 9.Juni 1992 mit dein kommunistischen
Staat abgeschlossen hat, eine entscheidende Rolle spielen. Es sieht
personenbezogene Leistungen für vietnamesische Fachkräfte vor, die freiwillig
nach Vietnam zurückkehren &xnbsp;In einem Protokollvermerk verzichtet die
vietnamesische Seite für diesen Personenkreis auf jegliche Ahndung von
Verstößen gegen die eigenen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Ausreise
aus Vietnam und dem Aufenthalt in Deutschland. Eine Amnestie für alle
Rückkehrer ist dabei nicht vorgesehen.
Was dieses
Abkommen asylrechtlich zu bewerten und wie die Gefährdungslage für
vietnamesische Rückkehrer einzuschätzen ist, dazu liegen dem Wiesbadener
Gericht gegensätzliche Gutachten vor.
Nach PRO
ASYL wächst unter vietnamesischen Asylbewerbern die Angst, sie müßten mehr oder
weniger freiwillig in das Reintegrationsprogramm eintreten, um einer
Abschiebung zuvorzukommen. Dabei vertraut niemand von ihnen darauf, daß die
Heimatregierung ihre Zusagen einhält. Ohnehin sind deutscherseits keine
Kontrollmaßnahmen vorgesehen.
Stellungnahme
für den
HESSISCHEN
RUNDFUNK, Hörfunk
Bürgerkriegsflüchtlinge
- verstehe es, wer will - sind keine politischen Flüchtlinge. Daher macht es
sich der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten einfach. Gegen Anerkennungen,
die ohnehin schon restriktiv genug erfolgen, klagt er formelhaft. So macht er
es bei Flüchtlingen aus Sri Lanka, so hat er es bei Asylbewerbern aus Eritrea
gemacht, so wird er es bei Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina halten, sollten
denn welche doch noch als asylberechtigt anerkannt werden.
Er muß es
wohl tun, denn er ist von &xnbsp;Gesetzes wegen an die Weisungen des
Bundesinnenministers gebunden. Dessen und seiner Vorgänger Politik ist es aber,
die Anerkennungsquote möglichst niedrig zu halten.
Wie anders
ist dagegen das Amt des Bundesbeauftragten für Aussiedler! Der darf und soll
sich einsetzen für Aussiedler. Davon können Asylbewerber nur träumen.
Ein
Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten, das persönliche Element ist bereits
im Namen eliminiert, ist gemessen an anderen Bundesbeauftragten und ihrer
Schutzfunktion fast eine Perversion. Im Rahmen einer wirklichen Beschleunigung
der Verfahren hätte man auf einen solchen Beauftragten leicht verzichten können.
Er zieht Tausende Verfahren unnötig in die Länge und dies noch auf eine
rechtsstaatlich bedenkliche Weise.
Offener
Brief
per Telefax
An den
Bundesminister
des Innern
Herrn
Rudolf Selters
Graurheindorfer
Str. 198
5300-Bonn 1
Protest
gegen Visa-Prozedur für Balkan-Flüchtlinge
&xnbsp;Sehr
geehrter Herr Bundesminister Seiters!
Hiermit
protestiere ich als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL in aller Schärfe
gegen die bürokratischen Hürden, die Sie für die Erteilung eines Visums für
Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina errichtet haben.
Ein Frankfurter Mitglied von PRO ASYL, das in der vergangenen Woche versucht hat,
einen mit ihm verwandten Flüchtling aus Bosnien am deutsch/österreichischen
Grenzübergang Suben/Neuhaus (BAB) abzuholen, hat unserem Büro unter dem
5.6.1992 folgende Vorgänge zu Protokoll gegeben!
1.Juni
Frankfurt
- Nachricht,
daß dem Verwandten die Flucht nach Österreich geglückt ist.
- Beratung
durch Rechtsanwälte und das Büro des Flüchtlingshochkommissariates in Bonn.
2. Juni, Nachmittag,
Grenzübergang Suben/Neuhaus (BAB)
- Fahrt
nach Österreich unter Mitnahme einer Verdienstbescheinigung, einer
Kostenübernahmegarantie und einer Kopie des Hessischen Duldungserlasses für
Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina.
- Der
Beamte am Grenzübergang Suben/Neuhaus verweigert die Ausstellung eines Visums.
- Der
Grenzbeamte führt ein Telefongespräch mit Ihrem Haus. Er wird
angewiesen, die Zurückweisung zu verfügen.
- Information
durch den Beamten: Ein Visum könne nur ausgestellt werden,
wenn die Ausländerbehörde von Frankfurt eine "Vorabzustimmung"
erteilt und an die Grenzstation faxt.
- Inzwischen
ist es 18.00 Uhr. Übernachtung in Österreich.
3.Juni,
Grenzübergang Suben/Neuhaus
- Die
erforderlichen Unterlagen werden über das Fax-Gerät einer hilfsbereiten
Baufirma nach Frankfurt gefaxt. (Die umliegenden Postämter verfügen über keine
entsprechenden Geräte).
- Die
Frankfurter Ausländerbehörde erklärt sich gegen 12 Uhr grundsätzlich dazu
bereit eine "Vorabzustimmung" zu erteilen. Zuvor müsse aber beim
Ausländerzentralregister in Bonn angefragt werden.
- Gegen 13
Uhr teilt die Frankfurter Behörde mit, wegen eines technischen Defektes könne
die Auskunft beim Ausländerzentralregister derzeit nicht eingeholt werden.
4.Juni,
Grenzübergang Suben/Neuhaus
- Um 8.30
liegt die Vorabzustimmung bei der Grenzbehörde vor. Die Grenzbehörde erteilt
gegen eine Gebühr von DM 40,-- ein touristisches Ausnahmevisum mit dem Vermerk
"Erwerbstätigkeit nicht gestattet".
Sehr
geehrter Herr Minister, dieser Vorgang spottet jeder Beschreibung und erinnert
eher an die Abschottungspraxis der früheren DDR. Dies alles hat nichts mehr mit
der durch unsere Verfassung und die Genfer Flüchtlingskonvention gebotenen Aufnahme
von Flüchtlingen zu tun. Wie soll ein "normaler" Flüchtling, der keinen
Asylexperten zur Seite hat, unter diesen Bedingungen auf legale Weise in die
Bundesrepublik kommen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir und der Öffentlichkeit
dies erläutern könnten.
Mit
freundlichen Grüßen!
gez. H. Leuninger
Sprecher
Einen
Hammelsprung für Flüchtlinge an der deutschen Grenze lehnt die
Flüchtlingsorganisation PRO ASYL entschieden ab. "Alle Flüchtlinge, die
serbischem Terror oder ethnischer Massakrierung entkommen sind, müssen
aufgenommen werden", forderte PRO ASYL Sprecher Herbert Leuninger. Ohnehin
gelte dies unabhängig von einem Visum für jeden Flüchtling, der Asyl beantragt.
Es dürfe
kein Aussortieren von Flüchtlingen nach bestimmten Kriterien wie
verwandtschaftliche Beziehungen oder der Grad einer Verwundung geben.
"Wenn Schweden in der Lage ist, täglich 1000 Flüchtlinge aus dem Balkan
aufzunehmen, könnten es in der Bundesrepublik - auf die Zahl der Bevölkerung
bezogen - jeden Tag Tausende
sein", erklärte der PRO ASYL Sprecher.
Sollte
hierfür das normale politische Instrumentarium nicht ausreichen, wären
Krisenstäbe zu bilden. Sie müßten, mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet,
Flüchtlinge notfalls auch gegen den Widerstand von Bürgermeistern in
öffentlichen Gebäuden unterbringen.
FRÜHKOMMENTAR
Im
Saarländischen Rundfunk
Die
Brutalität des serbisch-bosnischen Krieges ist kaum noch zu überbieten. Sie
stellt das meiste in den Schatten, was an Greueln aus anderen Krisengebieten
der Welt gemeldet wird. Inzwischen sind mehr als eine Million Menschen auf der
Flucht.
Die Beamten
des Bundesgrenzschutzes haben aus Bonn Anweisung, keine Flüchtlinge aus
Bosnien-Herzegowina ohne Visum in die Bundesrepublik zu lassen.
Es handelt
sich um eine Perversion der Menschlichkeit. Um Bosnien-Herzegowina vor den
serbischen Kriegsverbrechern zu schützen, hat die Bundesrepublik das kleine
Land kürzlich völkerrechtlich anerkannt.
Jetzt wird den Flüchtlingen daraus ein Strick gedreht, weil dieses Land noch nicht
auf der Positivliste der Länder steht, die von der Visapflicht ausgenommen
sind.
Gestern nun
hat die bayerische Staatsregierung an die Bundesrepublik appelliert, in
Abstimmung mit Österreich und der Schweiz eine Aufnahmeaktion für bosnische
Flüchtlinge zu starten und vor allem Verwundete, Waisenkinder und Frauen mit
Kindern aufzunehmen. Selbst dieser humanitär begründete Vorschlag bleibt weit
hinter den Aufnahmeverpflichtungen der Bundesrepublik zurück. Bayern will
nämlich nur eine Aufnahme von Flüchtlingen entsprechend den zur Verfügung
stehenden Unterbringungsmöglichkeiten.
Sind diese
nicht, wie es seit Monaten aus Bayern tönt, längst erschöpft?
Sowohl die
Genfer Flüchtlingskonvention als auch das Grundgesetz verbieten eine
Zurückweisung von Flüchtlingen, die an Leib und Leben bedroht sind. Da wird
auch nicht nach den Aufnahmekapazitäten gefragt. Die müssen irgendwie geschaffen
werden.
Schweden
nimmt derzeit täglich 1000 Flüchtlinge aus Bosnien auf. Gemessen daran müßte
die Bundesrepublik aufgrund ihrer Bevölkerungszahl jeden Tag fast 10000
aufnehmen.
Sollten
weiterhin Flüchtlinge aus Bosnien und anderen Kriegsgebieten
an unserer Grenze zurückgewiesen werden, verliert
die Bundesrepublik jedes Recht sich noch als humanitären Staat zu bezeichnen.
Mit den
Forderungen, die Grenzblockade für Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien
sofort zu beenden und den Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet
zu verlängern, hat sich die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL an Bundesinnenminister
Rudolf Seiters gewandt.
Flüchtlinge
aus Bosnien-Herzegowina, aber auch aus den Terrorregionen des früheren
Jugoslawien an der Grenze zur Bundesrepublik zurückzuweisen, sei weder mit dem
Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention noch mit dem Grundgesetz
und dem dort garantierten Recht auf Leben vereinbar, heißt es in dem Schreiben
von PRO ASYL an Seiters.
Gleichzeitig
fordert PRO ASYL, dass der Innenminister einen&xnbsp; generellen Abschiebstopp für
Flüchtlinge aus dieser Krisenregion erlässt, die sich geduldet in der
Bundesrepublik aufhalten. Die Besetzung von Schulen und Gemeinden durch
feindliche Truppen, die Zerstörung und Brandschatzung ganzer Regionen, drohende
Hungersnöte wegen einer zusammen gebrochenen Versorgung, würden für noch nicht
absehbare Zeit jede Abschiebung verbieten.
„Rufen Sie
den Bundesgrenzschutz an der Grenze und die Behörden im Inland auf, alles nur
Erdenkliche zu tun, um Flüchtlinge aufzunehmen und zu versorgen“, fordert PRO
ASYL- Sprecher Herbert Leuninger von Seiters. Das diplomatische Versagen der
Europäischen Gemeinschaft den Krieg zu stoppen, dürfe nicht in einem inhumanen
Desaster gegenüber Flüchtlingen enden. Die größte Flüchtlingskrise in Europa
seit dem 2. Weltkrieg und einer der brutalsten Kriege der jüngsten Zeit
verlange eine qualitativ andere Antwort als eine humanitätsvergessene
Abwehr.&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;&xnbsp;
"Als
mit den Zielen sozialer Organisationen kaum vereinbar ist die Übernahme von
Trägerschaften der neuen Großlager für Flüchtlinge". Dies erklärte Herbert
Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL zu den in allen
Bundesländern eiligst eingerichteten Sammelunterkünften. Anlaß für diese
Stellungnahme ist die Anfang März an die Wohlfahrtsverbände gerichtete
Ausschreibung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Übernahme der Betreuung und
Versorgung der Asylbewerber in einer der 14 vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen
des Landes.
"Die
Sammellager sind Einrichtungen mit Internierungscharakter. Nach dem geplanten
Asylverfahrensgesetz erhält die Lagerverwaltung Polizeibefugnisse. Ein
Flüchtling darf das Lager nur aus zwingenden Gründen verlassen. Bei Verstößen
hiergegen kann er im Wiederholungsfall mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr verurteilt werden. Ein Flüchtling wird zur Fahndung ausgeschrieben, wenn
er sich nicht rechtzeitig im Lager einfindet oder länger als eine Woche
abwesend ist. Familien droht eine getrennte Unterbringung. In den Lagern werden
alle Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt. Auch sind zur Beschleunigung
des Verfahrens Lagerrichter vorgesehen."
Da es sich
in der Mehrheit der Fälle auch um freiwerdende Militärunterkünfte handele,
könne das asylpolitisch verfehlte Großexperiment nur als Kasernierung mit
bedenklichem historischen Hintergrund bezeichnet werden. Dies stelle eine
Belastung für die Flüchtlinge dar und dürfte ablehnende und fremdenfeindliche
Reaktionen aus der Bevölkerung hervorrufen, so PRO ASYL-Sprecher Leuninger.
Nicht
einmal einer Fußnote wert sind der SPD die rechtsstaatlichen Bedenken gegen das
geplante Asylverfahrensgesetz. Ihre Änderungswünsche beziehen sich lediglich
auf die finanzielle Entlastung der Länder (kostenlose Überlassung der Kasernen
und volle Zuständigkeit des Bundes bei der Abwicklung der Verfahren).
Jeder
Experte weiß, daß das Gesetz mit den vorgegebenen Fristen nicht funktionieren
kann. Es dennoch in dieser Form vorzulegen, zeigt das schamlose Bemühen der
großen Parteien, das Wahlvolk wie eine Herde dummer Schafe vor sich her an die
Urnen zu treiben.
Das
politische Desaster einer fehlenden Opposition in diesem für unsere Verfassung
sensiblen Bereich zwingt zu verstärkter Bürgeraktion. PRO ASYL unterstützt den
wachsenden Protest durch Aktionsaufrufe, Annoncen in verschiedenen
Publikationsorganen und durch die gezielte Verbreitung eines Flugblattes.
Hierbei geht es um die Sammlung von Unterschriften, die dem Innenausschuß des
Deutschen Bundestages anläßlich der Beratungen des Gesetzes überreicht werden
sollen.
PRO ASYL
fordert die Herausnahme des Entwurfes aus dem Gesetzgebungsverfahren. Dafür
sollte das vorhandene Kontingentflüchtlingsgesetz auf Flüchtlinge aus Kriegs-
und Krisengebiete angewendet werden. Damit könnten allein mindestens 70.000
Flüchtlinge aus dem kroatischen Bürgerkriegsgebiet vom Asylverfahren
ausgenommen werden, in das sie durch behördlichen Asylmißbrauch gedrängt
wurden. Allerdings müßte dann auch, wie es die Hessische Familienministerin
Iris Blaul gefordert hat, ein Sozialfonds zur Versorgung dieser Flüchtlinge
geschaffen werden.
"Das
Zusatzabkommen von Schengen, dem das Bundeskabinett heute zugestimmt hat, ist
der erste internationale Vertrag nach dem 2.Weltkrieg, der gegen Flüchtlinge
gerichtet ist", erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
PRO ASYL. Er diene auch widerrechtlich als Vorwand, Artikel 16 Grundgesetz in
seiner Substanz zu verändern.
Die
Einführung einer gemeinsamen Visa-Pflicht für über hundert Staaten, die
Abweisung von Flüchtlingen an den neuen Außengrenzen, und die Bestrafung von
Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne ausreichende Reisedokumente befördern,
ziele auf die Abschottung vor Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten. Ein
vorgesehener Datenaustausch über Asylbewerber und ihre Verfahren schließe den Mißbrauch
und dabei vor allem den Zugriff fremder Geheimdienste auf Informationen nicht
aus. Dadurch würden Angehörige und Freunde in der Heimat gefährdet.
Mit
Schengen werde überdies nicht nur die Mitsprache des Europäischen Parlaments
sondern auch die Einschaltung des Europäischen Gerichtshofes ausgeschlossen.
"Auch
Schengen ändert nichts an den Fluchtursachen, sondern bedeutet für ungezählte
Flüchtlinge bei Abweisung an der Grenze Gefahr für Leib und Leben",
erklärte PRO ASYL.
Die Flüchtlingshilfeorganisation
Pro Asyl und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälte-Verein haben die
Bonner Pläne zur Neuregelung der Asylverfahren als einen Angriff auf die
Verfassung verurteilt. Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Rudolf Seiters
sei in mehreren Einzelpunkten verfassungswidrig und zur Beschleunigung der
Asylverfahren völlig ungeeignet, sagte der Sprecher von Pro Asyl, Pfarrer
Herbert Leuninger, am Mittwoch in Frankfurt.
Der
Regierungsentwurf mit knapp 100 Paragraphen sehe die Einführung einer Art
Sonderjustiz für Asylverfahren vor, die höchst bedenklich sei, erklärten die
Sprecher beider Organisationen. Die Einsetzung obligatorischer Einzelrichter
ohne Möglichkeit zur Anfechtung des Verfahrens verstoße gegen die Verfassung.
Einen weiteren gravierenden Verstoß bedeute die Vorschrift, daß Asylverfahren
automatisch als beendet gelten sollen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats
betrieben werden. Schließlich sei auch die geplante Einrichtung von Sammellagern
und die Festsetzung eines neuen speziellen Haftgrunds für Asylbewerber
unannehmbar. So solle nach dem Willen von Seiters gegen Asylbewerber, die die
Sammellager ohne Genehmigung verließen, eine Haftstrafe verhängt werden.
Leuninger
äußerte die Befürchtung, mit dem Gesetzentwurf solle inhaltlich und taktisch
eine Grundgesetzänderung zum Asylrecht vorbereitet werden. Der Frankfurter
Rechtsanwalt Helmut Bäcker vertrat die Auffassung, vor allem Mißmanagement der
Behörden und Personalmangel seien verantwortlich für die lange Dauer der
Asylverfahren.
Die
Abschiebung von Kurden in die Türkei gehört zur grausamen Gesetzeslogik des Jahres
1992." Dies erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
von PRO ASYL zu der gestrigen Abschiebung eines kurdischen Familienvaters aus
Hofheim nach Istanbul.
Morgens vor sechs Uhr habe, so Leuninger nach einem Gespräch mit
der Frau des abgeschobenen Kurden, die Polizei auf Veranlassung der Ausländerbehörde
des Main- Taunus-Kreises Herrn U. abgeholt, dessen Asylantrag rechtskräftig
abgelehnt worden war. Seine Frau und die dreijährige Tochter konnten vorerst
bleiben. Für die Familie, deren bescheidene Unterkunft in der Nacht zum Buß- und Bettag
von rechtsextremen jungen Männern angegriffen worden war, sei die Ausweisung
noch bedrohlicher als die in ihre Küche geschleuderte und mit Farbe gefüllte
Flasche, erklärte Leuninger
Die mit der Trennung von der Familie verbundene Ausweisung des
Familienvaters nach Istanbul stoße diesen in ein soziales Niemandsland und
beraube ihn jeder Möglichkeit,
seine Familie zu unterstützen. Leuninger forderte
die Rückkehr von Herrn U., der seit Monaten durch eigener Hände Arbeit über das notwendige Einkommen
verfüge.
"PRO ASYL appelliert an
Bundesinnenminister Rudolf Seiters, den mit dem 31.12.1991 abgelaufenen
Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei zu verlängern, bis dort die Einhaltung
der Menschen- und Minderheitenrechte gegenüber Kurden gewährleistet ist",
erklärte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. In der Südost-Türkei herrsche praktisch
ein Bürgerkrieg, in dem Polizei und Militär brutal alle Bestrebungen selbst kultureller und politischer Selbstbestimmung unterdrückten. Für
jeden Kurden sei die Türkei
mittlerweile ein Besatzungsregime.
Eine
Anhörung von Rechts- und Asylexperten zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung
des Asylverfahrens fordert die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL vom Bundestag.
"Der
den Ländern und Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen vom
Bundesinnenministerium vorgelegte Entwurf strotzt vor
Rechtsverschlechterungen", erklärte PRO ASYL-Sprecher Herbert Leuninger.
Diese gingen weit über das hinaus, was in dem bereits als bedenklich
einzustufenden Asylkompromiß von CDU/CSU, FDP und SPD zu Schnellverfahren und
Sammellagern vereinbart worden sei. So enthalte der Arbeitsentwurf u.a.
Bestimmungen, mit denen Asylbewerbern mit ungeklärter Identität - das ist ein
großer Teil - Gefängnis drohe. Auch ließen die verkürzten Fristen kaum noch die
Chance einer anwaltlichen Vertretung zu. "Der Gesetzesentwurf ist ein
Machwerk der Flüchtlingsabwehr", so Leuninger.
Angesichts
der großen Koalition in der Asylpolitik bestehe die Gefahr, daß auch SPD und
FDP rechtswidrige Kröten schluckten. Erfahrungsgemäß seien selbst
Bundestagsabgeordnete, die sich als mit der Materie vertraut betrachteten,
höchst überrascht, wenn ihnen Experten die Augen über die Konsequenzen
einzelner Paragraphen öffneten.
Sollten
Bundesinnenministerium oder Bundestag keine Anhörung anberaumen, will PRO ASYL
ein entsprechendes Hearing in Bonn über andere Organisationen erreichen.
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