EUROPÄISCHE UNION
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei erfolgt vorwiegend über das Schengener Informationssystem (SIS), dessen Zentralrechner in Strassburg steht. Zehntausende Endgeräte in den Vertragsstaaten werden zur Speicherung und zur Suche von Personen- und Objektdaten eingesetzt. Die Eingaben erfolgen nach einem bestimmten Schema. Sie umfassen bei der Registrierung von Personen Name, Vorname, besondere Merkmale, den Anfangsbuchstaben des 2. Vornamens, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht, Nationalität, ob bewaffnet, ob gewalttätig, den Speicherungsgrund und die vorgesehene Massnahme.
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Die polizeiliche Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten beinhaltet auch die Möglichkeit bei bestimmten kriminellen Delikten und unter genau festgelegten Voraussetzungen grenzüberschreitend tätig zu werden, sei es durch eine grenzüberschreitende Observation oder durch die sog. Nacheile.

Die in den gemeinsamen Grenzgebieten tätigen Polizeidienststellen haben die Möglichkeit, insbesondere durch den Austausch von Funkgeräten miteinander zu kommunizieren.

Durch ständige Verbindungsbeamte wird die Bearbeitung von Ersuchen um polizeiliche Unterstützung sowie von Rechtshifleersuchen verbessert. Die Schengen-Staaten verfügen auch über eine bedeutende Anzahl von Verbindungsbeamten in europäischen und aussereuropäischen Drittstaaten.