| EUROPÄISCHE UNION | ||
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei erfolgt
vorwiegend über das Schengener Informationssystem (SIS),
dessen Zentralrechner in Strassburg steht. Zehntausende Endgeräte
in den Vertragsstaaten werden zur Speicherung und zur Suche von
Personen- und Objektdaten eingesetzt. Die Eingaben erfolgen nach
einem bestimmten Schema. Sie umfassen bei der Registrierung von
Personen Name, Vorname, besondere Merkmale, den Anfangsbuchstaben
des 2. Vornamens, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht, Nationalität,
ob bewaffnet, ob gewalttätig, den Speicherungsgrund und die
vorgesehene Massnahme.
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Grafik:PRO ASYL -
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Die polizeiliche Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten beinhaltet
auch die Möglichkeit bei bestimmten kriminellen Delikten
und unter genau festgelegten Voraussetzungen grenzüberschreitend
tätig zu werden, sei es durch eine grenzüberschreitende
Observation oder durch die sog. Nacheile.
Die in den gemeinsamen Grenzgebieten tätigen Polizeidienststellen
haben die Möglichkeit, insbesondere durch den Austausch von
Funkgeräten miteinander zu kommunizieren. Durch ständige Verbindungsbeamte wird die Bearbeitung von Ersuchen um polizeiliche Unterstützung sowie von Rechtshifleersuchen verbessert. Die Schengen-Staaten verfügen auch über eine bedeutende Anzahl von Verbindungsbeamten in europäischen und aussereuropäischen Drittstaaten. | ||