Vorreiter in der EU-Asylpolitik
Während die Bundesrepublik dazu beiträgt, den internationalen Flüchtlingsschutz abzubauen, bleibt sie selbst hinter den geltenden Standards zurück. So hat sich In Deutschland eine Rechtsprechung durchgesetzt, die den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention verengt. Verfolgt sollen nur diejenigen sein, deren Verfolgung vom Staat ausgeht.

Diese Rechtsprechung ignoriert die Entstehungsgeschichte der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese entstand mit dem Ziel, alle diejenigen Menschen zu schützen, die durch den Wegfall des zuvor gewährten staatlichen Schutzes schutzlos geworden sind - unabhängig davon, ob der Auslöser der Untergang des Herkunftsstaates oder eine Verfolgung durch staatliche Organe ist. Eine Änderung der deutschen Praxis ist erforderlich. Von UNHCR ist in den vergangenen Jahren die entsprechende Beachtung der GFK immer wieder gefordert worden.

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