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Die Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union ist seit Jahren durch Abwehr geprägt. Die Liste aus den Jahren 94/5 muss mittlerweile ergänzt werden. 1996 hat der Rat eine Empfehlung zur Zusammenarbeit bei der Ausweisung beschlossen, aus dem gleichen Jahr stammt eine Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen und eine Entscheidung zur Überwachung der Einhaltung der früher beschlossenen Massnahmen. Durch den Amsterdamer Vertrag, der 1997 beschlossen wurde, tritt in der Asyl- und Migrationspolitik eine stärkere Übertragung der Kompetenz auf die Gemeinschaft ein. Allerdings hat die Bundesrepublik dafür gesorgt, dass in der fünfjährigen Übergangsphase verbindliche Entscheidungen nur einstimmig erfolgen können. Damit wollte Deutschland verhindern, gerade in Fragen von Asyl und Migration durch einfache Mehrheiten in seiner restriktiven Haltung korrigiert zu werden. |
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Grafik:PRO ASYL - Folie 800x600 -
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