Initiativausschuss
"Ausländische Mitbürger in Hessen"
Geschäftsstelle Hofheim
(Büro Leuninger) 2.11.1977
STELLUNGNAHME
zur
ILLEGALEN BESCHÄFTIGUNG AUSLÄNDISCHER
ARBEITNEHMER
Die illegale Beschäftigung ausländischer
Arbeitnehmer ist ein Krebsgeschwür
unserer Gesellschaft, das sich in der Rezession
eher ausgebreitet
als zurückgebildet hat. Werden Fälle
illegaler Beschäftigung nichtdeutscher
Arbeitnehmer aufgedeckt, droht den betroffenen
Arbeitnehmern, daß sie wie Kriminelle
in Abschiebehaft genommen werden und möglichst
schnell abgeschoben werden, ohne Möglichkeit,
noch etwa bestehende Ansprüche an
die Arbeitgeber geltend zu machen.
Als Kriminelle haben die Arbeitgeber zu
gelten, die ausländische Arbeitnehmer
illegal beschäftigen. Die Arbeitnehmer
sind arbeitswillige Menschen, die in einer
konspirativen Zusammenarbeit von deutschen
Arbeitgebern und international organisierten
Sklavenhändlern ausgebeutet werden.
Für sie werden keine Sozialabgaben
entrichtet, sie arbeiten daher ohne jegliche
soziale Sicherung. Ohnedies erhalten sie
keine Tariflöhne und müssen überdies
bis zu 50% ihres Arbeitsentgelts an die
sie vermittelnde Organisation entrichten.
Sie genießen keinerlei rechtlichen
Schutz.
Der Personenkreis
der illegal Beschäftigten setzt sich
im wesentlichen zusammen aus
- beschäftigungslosen, unterbeschäftigten
oder unterbezahlten Arbeitnehmern. Sie
werden in Nicht-EG-Ländern rekrutiert,
in denen die Arbeitslosigkeit wesentlich
höher ist, als in der Bundesrepublik.
- Ehepartnern und Kindern nichtdeutscher
Arbeitnehmer, die seit Jahren hier regulär
arbeiten,
- Verwandten und Nachbarn regulär
arbeitender, nichtdeutscher Arbeitnehmer,
- nichtdeutschen Arbeitnehmern, die
vor Jahren von der Bundesrepublik angeworben,
mittlerweile arbeitslos geworden sind.
Die Ursachen
illegaler Beschäftigung sind unter
anderem
- das Vorhandensein unattraktiver Dauer-
oder Saisonarbeitsplätze, die trotz
der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik
nicht besetzt werden können,
- das Festhalten an einer Arbeitsmarktpolitik,
durch die deutsche Arbeitskräfte
gezwungen werden sollen, die Arbeitsplätze
einzunehmen, die bisher von Ausländern
besetzt waren,
- das Abdrängen von mehr als 650.000
ausländischen Arbeitnehmern vom
deutschen Arbeitsmarkt seit 1973,
- die Bereitschaft von Arbeitgebern,
unter Umgehung und Bruch von Gesetzen,
Arbeitnehmern zu beschäftigen,
- die Zwangsbewirtschaftung des Teilarbeitsmarktes
"ausländische Arbeitnehmer" durch
die Bundesanstalt für Arbeit über
den Anwerbestopp hinaus.
(Nichtverlängerung oder Nichterteilung
von Arbeitserlaubnissen für ausländische
Arbeitnehmer, nachrangige Vermittlung
von ausländischen Arbeitnehmern
und Jugendlichen, Stichtagsregelung für
nachgereiste Jugendliche, Beseitigung
des abgeleiteten Anspruchs auf Erteilung
einer Arbeitserlaubnis für Ehepartner
etc.)
Der Initiativausschuss "Ausländische
Mitbürger in Hessen" erhebt im Zusammenhang
mit der illegalen Ausländerbeschäftigung
folgende Forderungen:
- Zwangsbewirtschaftung von Arbeitskraft
bei regulär angeworbenen ausländischen
Arbeitnehmern und ihren nachgereisten
Familienangehörigen wird aufgehoben.
- Die illegale Beschäftigung wird
für die betroffenen Arbeitnehmer
entkriminalisiert. Unterlassen wird die
Abschiebung bzw. Ausweisung für
regulär angeworbene ausländische
Arbeitnehmer und ihre nachgereisten Familienangehörigen.
- Illegal angeworbene ausländische
Arbeitnehmern können solange in
der Bundesrepublik bleiben, bis die Hintergründe
ihrer illegalen Vermittlung aufgedeckt
sind und sie ggfs. ihre berechtigten
Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber
geltend gemacht haben.
- Illegal angeworbene ausländische
Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber und
die sie vermittelnde Person, bzw. Organisation
anzeigen, erhalten eine 6- monatige Duldung,
um einen regulären Arbeitsplatz
zu finden.
- Die seit dem 25. April 1975 geltenden
verschärften Strafandrohungen für
die illegale Anwerbung und Vermittlung
oder Beschäftigung werden bis zur
Verhängung von Gefängnisstrafen
von 5 Jahren angewendet (bislang ist
kein Fall bekannt, daß Gefängnisstrafen
für illegale Beschäftigung
rechtswirksam verhängt wurden).
- In den Problemgebieten illegaler Beschäftigung
werden polizeiliche Spezialeinheiten
gebildet, die in Zusammenarbeit mit Interpol
internationale Menschenhändlerringe
zu sprengen versuchen.
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