Herbert Leuninger ARCHIV KIRCHE
1979

BISCHÖFLICHES ORDINARIA LIMBURG
Dezernat Kirchliche Dienste
Limburg/Hofheim 29.1.1979
GESPRACH DER KIRCHE MIT DEM DGB-LANDESBEZIRK HESSEN
am 30.1.1979 in Königstein/Ts.

INHALT
Gemeinsame Aufgaben in der Integrationspolitik

TISCHVORLAGE für das Vorbereitungsgespräch

1. Der DGB (Bundesvorstand) hat die Ausländerpolitik der Bundesregierung in den letzten Jahren maßgeblich beeinflusst.
Diese Politik ist von der Kirche deswegen kritisiert worden, weil sie

  • zu sehr eine Ausländerbeschäftigungspolitik war,
  • die Manipulierbarkeit der nichtdeutschen Arbeiterbevölkerung aufrecht erhielt, und
  • den Prozess der faktischen Einwanderung nicht akzeptiert hat.

2. Die vom DGB bis in Einzelheiten mitgetragene und am 1.10.1978 in Kraft getretene Veränderung des aufenthaltsrechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer (nach 5 Jahren unbefristete Aufenthaltserlaubnis, nach 8 Jahren Aufenthaltsberechtigung) wird an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft:

  • besondere Arbeitserlaubnis,
  • Erfüllung der Schulpflicht bei den Kindern,
  • angemessene Wohnung,
  • Deutschkenntnisse.

Beim DGB und bei den Kirchen bestehen mittlerweile Befürchtungen, daß eine restriktive, bürokratische und uneinheitliche Ausführung der neuen Bestimmungen in den einzelnen Ländern die vorgesehene Statusverbesserung für die ausländische Wohnbevölkerung verhindert.

3. Zwischen dem DGB-Landesbezirk Hessen und der Konferenz der Caritasverbände in Hessen bestehen im Landesausschuss für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien beim Sozialministerium weitgehende Übereinstimmungen (z.B. Befürwortung einer konsequenten Integrationspolitik, einer gemeinsamen Erziehung von deutsch( und nichtdeutschen Kindern in Kindergarten und Schule, die Anerkennung der Bundesrepublik als Einwanderungsland).

4. Die Forderungen der gemeinsamen Resolution der Kirchen und des DGB in Wiesbaden basieren - bis auf die Forderung nach dem Kommunalwahlrecht - auf den Vorstellungen der Gemeinsamen Synode (Recht auf Daueraufenthalt, Recht auf Arbeit für die nachgereisten Familienangehörigen).

5. Gemeinsame Aufgaben

  • Basis- und Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines integrationsfreundlichen Klimas bei Deutschen und Nichtdeutschen,
  • Einwirkung auf die Landesregierung, um die in der Regierungserklärung angekündigte Verbesserung des Personalbestandes in Kindergärten mit hohem Ausländeranteil zu finanzieren,
  • Einwirkung auf das Kultusministerium, den im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Erlass zum "Unterricht für Kinder ausländischer Eltern" im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung des Schulerfolges für die nichtdeutschen Schüler durchzuführen,
  • die Überprüfung der Möglichkeit, die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung nur an das Erfordernis einer bestimmten legalen Aufenthaltsfrist zu binden,
  • Überprüfung der Möglichkeit, die Einführung des Kommunalwahlrechte: im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission voranzutreiben (hier liegt ein ablehnendes Votum des DGB-Vorstandes vor).