Herbert Leuninger | ARCHIV KIRCHE 1979 | ||
BISCHÖFLICHES ORDINARIA LIMBURG Dezernat Kirchliche Dienste Limburg/Hofheim 29.1.1979
GESPRACH DER KIRCHE MIT DEM DGB-LANDESBEZIRK HESSEN
am 30.1.1979 in Königstein/Ts. | |||
TISCHVORLAGE für das Vorbereitungsgespräch 1. Der DGB (Bundesvorstand) hat die Ausländerpolitik der Bundesregierung
in den letzten Jahren maßgeblich beeinflusst.
2. Die vom DGB bis in Einzelheiten mitgetragene und am 1.10.1978 in Kraft getretene Veränderung des aufenthaltsrechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer (nach 5 Jahren unbefristete Aufenthaltserlaubnis, nach 8 Jahren Aufenthaltsberechtigung) wird an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft:
Beim DGB und bei den Kirchen bestehen mittlerweile Befürchtungen, daß eine restriktive, bürokratische und uneinheitliche Ausführung der neuen Bestimmungen in den einzelnen Ländern die vorgesehene Statusverbesserung für die ausländische Wohnbevölkerung verhindert. 3. Zwischen dem DGB-Landesbezirk Hessen und der Konferenz der Caritasverbände in Hessen bestehen im Landesausschuss für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien beim Sozialministerium weitgehende Übereinstimmungen (z.B. Befürwortung einer konsequenten Integrationspolitik, einer gemeinsamen Erziehung von deutsch( und nichtdeutschen Kindern in Kindergarten und Schule, die Anerkennung der Bundesrepublik als Einwanderungsland). 4. Die Forderungen der gemeinsamen Resolution der Kirchen und des DGB in Wiesbaden basieren - bis auf die Forderung nach dem Kommunalwahlrecht - auf den Vorstellungen der Gemeinsamen Synode (Recht auf Daueraufenthalt, Recht auf Arbeit für die nachgereisten Familienangehörigen). 5. Gemeinsame Aufgaben
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