Herbert Leuninger

ARCHIV KIRCHE
1978

BISCHÖFLICHES ORDINARIAT LIMBURG
Dezernat Kirchliche Dienste
Referat Katholiken anderer Muttersprache

Katholiken und Ausländer in einer Gemeinde
Der pastorale und gesellschaftspolitische Aspekt der Eingliederung von Ausländern durch die Gemeinde

Referat vor dem Kontaktclub des Katholischen Büros Saarland am Donnerstag, den 21. September 1978 in der Italienischen Mission Saarbrücken

INHALT

  1. Kirche und Mobilität der Menschen
  2. Die Entwicklung einer Nebenkirche
  3. Notwendigkeit eines Mentalitätswandels
  4. Modelle der Kooperation
  5. Das Beispiel einer Gemeinde

1. Kirche und Mobilität der Menschen

Geradezu noch druckfrisch ist ein römisches Dokument vom Mai dieses Jahres mit dem Titel: "Die Kirche und die Mobilität der Menschen". In ihm werden die pastoralen Grundfragen angesichts einer ständig anwachsenden Mobilität in der Welt behandelt. Zu den Hauptgruppen "der Menschen unterwegs" zählen die Emigranten, die ihre Heimat verlassen, um in einem anderen Land neue Lebensmöglichkeiten zu finden. Neben Studenten, Flüchtlingen und Ausgewiesenen sind es vor allem Arbeitnehmer.

Mobilität sei allgemeines Schicksal geworden und bedeute in ihrer weltweiten Ausdehnung eine tiefgreifende Veränderung. So dieses Dokument. Es ist schlechterdings unmöglich, der dadurch bedingten Vermischung von Rassen, Zivilisationen, Kulturen und Ideologien gleichgültig gegenüberzustehen. "Die Welt ist ein Dorf" ("viviamo tutti in un solo villaggio" heißt es wörtlich.

Es ist für die bei uns fälligen Entscheidungen von Bedeutung, das sogenannte Gastarbeiterproblem aus seiner politischen und auch kirchlichen Engführung herauszuholen. Hierbei kann das genannte Dokument insofern nützlich sein, als es auch die Arbeitsmigration in einen Zusammenhang stellt, der unsere  g e m e i n s a m e  Zukunft (vgl. hierzu das Motto des diesjährigen Tages des ausländischen Mitbürgers* "Für eine gemeinsame Zukunft") betrifft. Unsere Pfarreien etwa werden sich nur auf einem breiteren gesellschaftlichen und spirituellen Hintergrund besser als bisher motivieren lassen, sich der Anwesenheit von Großgruppen anderer nationaler Herkunft, Kultur, Sprache und Mentalität zu stellen. Bisher sind sie doch im Wesentlichen nur soweit vorgestoßen, daß sie die unzulänglichen Wohn- und Ausbildungsverhältnisse der nichtdeutschen Arbeitnehmer in den Blick bekamen, und sich gern einmal anläßlich unverbindlicher Pfarrfeste Paella, Cevapcici oder italienische Folklore vorsetzen ließen.

Es geht doch wohl um mehr. "Die Kirche", so heißt es in dem Dekret der päpstlichen Kommission für die Seelsorge am Menschen unterwegs, "fühlt sich einbezogen in die gesellschaftlichen Entwicklungen, deren bedeutender Bestandteil die Mobilität ist und sie will sich den Anforderungen einer neuen Welt stellen". Es ist sogar von einem besonderen Abschnitt auf dem geschichtlichen Weg der Kirche die Rede.

Das Heil des Menschen und zwar des ganzen Menschen, seine umfassende Befreiung sind auch in diesem Bereich Ziel der Verkündigung. Die Kirche versteht sich in einer mobilen Welt als "Anwalt der Menschlichkeit", d.h. sie ist verpflichtet, in feierlicher Form die grundlegenden Rechte der Menschen zu verkündigen und ihre prophetische Stimme dann zu erheben, wenn diese Rechte mit Füßen getreten werden.

Aus der Würde der menschlichen Person werden universal geltende und unwiderrufliche Rechte abgeleitet, wie das, auswandern zu dürfen, sich aus legitimen Gründen in einem anderen Land niederzulassen und überall mit seiner Familie zusammenzuleben. Auch das Recht auf das eigene ethnische kulturelle und sprachliche Erbe wird hier aufgezählt. Die Ausübung dieser Rechte stehe über jeglichem Klassen- und Nationalegoismus.

Mit solchen Perspektiven ist der sozialpolitische Auftrag der Kirche und der Gemeinden umschrieben, wie dies auf die ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien hin die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik bereits 1973 mit einem eigenen Beschluß auf überzeugende Weise getan hat.

Der spezifische Beitrag der Kirche zur gesamtpolitischen Bewältigung der Mobilität ist die unaufhörliche Reklamation der Menschenrechte gegen jedwede Form der Diskriminierung. Noch tiefer aber reicht ihr göttlicher Auftrag, dessen Herausstellung zu den Sternstunden des II. Vatikanischen Konzils gehört, daß nämlich die Kirche vom Wesen her "Zeichen und Instrument der Einheit der ganzen Menschheit" ist. Im Vorgriff auf die eschatologisch zu verstehende Einheit aller Völker und Rassen hat die Kirche eine solche Einheit in ihrem Bestand und Leben bereits zu verwirklichen und zwar nicht zu ihrer eigenen Glorie, sondern rein und ausschließlich zum Nutzen der Welt. Roms jüngste Direktiven fordern eine Pastoral ohne Grenzen, ein Streben nach universaler christlicher Brüderlichkeit. Ein Zitat: "Die Pfarrei ist der Ort, der über die Grenzen hinwegreicht, wo das Sakrament der Einheit, die Eucharistie, in Freude und gegenseitiger Verbundenheit gefeiert wird".

In der Kirche gebe es keine Außenstehenden. In ihrer auf Universalität eingestellten Struktur werde niemand als Fremder oder Gast betrachtet. Und wenn es im Gefolge der Mobilität in der Gesellschaft zu Diskriminierungen und An-den-Rand-Gedrängtsein komme, so dürfe es dies in der Kirche nicht geben. Solche auf die Kirche anwendbaren Begriffe würden diese selbst disqualifizieren und die christliche Auffassung von Brüderlichkeit bedeutungslos machen. So gesehen führen die Mobilität im allgemeinen und die Arbeitsmigration im Besonderen die Kirche in der Bundesrepublik - und gewiß nicht nur sie - an die Wurzeln ihrer Existenzberechtigung.

2. Die Entwicklung einer Nebenkirche

Wie steht es nun um die Bewältigung der Mobilität in der Bundesrepublik? Sie hat es seit mehr als zwei Jahrzehnten mit Einwanderungswellen zu tun, die durch einen hohen Arbeitskräftebedarf ausgelöst wurden. Dem hat die kath. Kirche dadurch Rechnung zu tragen versucht, daß sie für die hereingeholten Arbeiter und ihre Angehörigen aus Italien, Spanien, Jugoslawien und Portugal ein flächendeckendes Netz von sogenannten "Missionen" als Para-Gemeinden eingerichtet und hierfür Priester aus den Auswanderungsländern angestellt hat. Mittlerweile gibt es 315 solcher Missionen mit ca. 360 Priestern. Die Missionare verfügen weitgehend über die gleichen Kompetenzen wie die Ortspfarrer. Es entspricht den Vorstellungen, die in der römischen Kirche Geltung haben, daß die pastoralen Einrichtungen für die Zuwanderer einen ergänzenden, kompensatorischen Charakter haben, ohne die Zuständigkeiten der Ortskirche zu tangieren. Wir haben somit eine doppelte, konkurrierende Zuständigkeit von Mission und Pfarrei. Keineswegs soll also den Ortspfarreien ihre Verantwortung für die in ihrem Gebiet lebenden Katholiken gleich welcher Sprache genommen oder vermindert werden. Im Prinzip bleibt trotz besonderer Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache die Hauptzuständigkeit bei der Wohngemeinde.

Dennoch hat diese Doppelzuständigkeit dazu geführt, daß sich die Pfarreien mit ihren Pfarrern im Wesentlichen von der Verantwortung gegenüber ihren anderssprachigen Gemeindegliedern entlastet fühlten und die Missionen als Alibi verstanden. So konnten und mußten sich diese zu einer Art Kirche in der Kirche, oder was noch schlimmer ist, zu einer Nebenkirche mit inferiorem Status entwickeln. Dies hat sich allerdings nicht nur aus ihrer Alibi-Funktion ergeben, sondern auch aus verschiedenen anderen Gründen.

Maßgeblich für die Fehlentwicklung ist vor allem die nicht zwangsläufige Grundentscheidung für die Pastoral der nichtdeutschen Arbeiter, keine einheimischen sondern nichtdeutsche Priester der Auswanderungsländer einzusetzen. Obwohl hier ein Einsatz unter extremsten Bedingungen geleistet wurde, der ein Ruhmesblatt priesterlichen Engagements im Nachkriegsdeutschland darstellt, konnte er die kirchliche Ghetto-Bildung nicht verhindern, sondern hat sie verstärkt. Diese Priester konnten mit all ihrem Idealismus die Defizite nicht ausgleichen, mit denen sie selbst in die Arbeit einstiegen. Bis auf Ausnahmen waren sie auf die neue Tätigkeit nicht ausreichend vorbereitet, verfügten und verfügen nicht über gute Sprachkenntnisse, sind selbst fremd und desintegriert, kannten weder die deutsche Gesellschaft noch die deutsche Kirche. Ohne eine ihnen zur Verfügung gestellte pastorale Konzeption, mit unzulänglicher räumlicher, finanzieller und personeller Ausstattung, sollten sie für einen Personenkreis tätig werden, der sozial und rechtlich minder eingeschätzt, nur provisorisch hier geduldet und als Konjunkturpuffer eingesetzt eine nicht integrierte Nebenbevölkerung darstellt.

Obwohl dieser Bevölkerungsteil den für ihn gedachten pastoralen Einsatz mit der Kirchensteuer gut finanziert – in den ersten 10-15 Jahren vielleicht sogar überbezahlt – hat , sind wir an einer Arme-Leute-Kirche nicht vorbeigekommen. Wären von Anfang an auch deutsche Priester – wenigstens zur Hälfte oder zu einem Drittel – zusammen mit ihren nichtdeutschen Kollegen in der Pastoral für die Katholiken anderer Muttersprache tätig geworden, hätte diese sicher jetzt einen anderen Integrationsstand und wäre auf andere Weise in der Ortskirche präsent.

Die Fehlentwicklung ist in den kirchlichen Führungskreisen mittlerweile erkannt, und man sinnt auf Abhilfe. Sie verlangt meiner Ansicht nach einen Struktur- und Mentalitätswandel.

3 Notwendigkeit eines Mentalitätswandels

Der Mentalitätswandel kann weitgehend mit den eingangs zitierten Passagen des vatikanischen Mobilitätspapiers umschrieben werden. Die Hemmnisse bei den Pfarreien gegenüber einer größeren Annahme und Aufnahme fremdsprachiger Menschen hängen nicht zuletzt mit der Wertung zusammen, die die nichtdeutschen Arbeiter in unserer Gesellschaft und Politik erfahren. Sie stellen eine Restgröße dar, mit denen zahlenmäßig je nach Konjunkturlage kalkuliert wird. Eine solche arbeitsmarktpolitische Wertung schlägt selbstverständlich da, wo sie nicht reflektiert wird, auf die gesellschaftstragende Großgruppe Katholische Kirche durch. Hier müssen die Pfarreien erst die Spiritualität der eigenen Synode einholen, die darauf gedrungen hat, den Menschen wirklich als Menschen zu sehen und nicht als bloße Arbeitskraft zu behandeln.

Integration in die Gemeinde wird aber auch dadurch behindert, daß sich die Bundesrepublik nach wie vor nicht als Einwanderungsland versteht, sondern als "Aufenthalts für Ausländer, die in der Regel nach einem mehr oder weniger langen Aufenthalt aus eigenem Entschluß in ihre Heimat zurückkehren". Auch hier wäre die Synode zur Kenntnis zu nehmen, die bereits 1973 davon gesprochen hat, es sei offensichtlich. daß sich ein Teil der ausländischen Arbeitnehmer endgültig bei uns niederlassen will. Für sie sei die Bundesrepublik faktisch zum Einwanderungsland geworden. Trotz des Rückgangs der Ausländerbeschäftigung in der Größenordnung von über 700.000 Personen ist die nichtdeutsche Wohnbevölkerung mit ca. 4 Millionen fast gleich geblieben. 57,4% von ihnen sind sechs Jahre und länger in der Bundesrepublik. Nimmt man noch die unter sechsjährigen Kinder hinzu, so haben wir nahezu 70% eines potentiell ansässig werdenden Bevölkerungsteils. Ein Zur-Kenntnisnehmen dieser Fakten verändert bereits Mentalität.

Für eine bessere innerkirchliche Eingliederung stehen sich die Pfarreien aber selbst im Wege. Im Synodenbeschluß "Jugendarbeit" wird z.B. festgestellt, daß die Kirche ihren Haupteinfluß derzeit vor allem in der Mittelschicht und Teilen der oberen Unterschicht ausübe, während sie in den übrigen Schichten und Gruppen nur wenig präsent sei. Zwangsläufig ist sie damit auch stärker nur an der Interessenlage der ihr nahestehenden Schichten interessiert, und das sind nicht die Arbeiter und erst recht nicht die nichtdeutschen. Spricht nicht der Synodentext "Kirche und Arbeiterschaft" von dem noch immer fortwährenden Skandal, daß die Kirche die Arbeiterschaft verloren hat? Wo sollte da ohne gehörige Mentalitätsänderung eine echte Solidarisierung mit der anderssprachigen Arbeiterbevölkerung erfolgen?

Sie sehen bereits an dieser Stelle, daß es gar nicht nur um die "Ausländer" geht, sondern um die allgemeine Integrationsfähigkeit einer christlichen Gemeinde. Sie wird bereits durch jeden Neuzugezogenen selbst deutscher Zunge auf die Probe gestellt. Der Schweizer Pastoraltheologe Alois Müller hat dieses Phänomen sehr nüchtern analysiert.

Die Pastoral der Kirche baue auf einer Seßhaftigkeitskultur auf. Von daher gebe es die Aufteilung in die Lokalpfarreien. Durch das Wohnprinzip fasse die Pfarrei alle Menschen gleich welcher Herkunft, welchen Standes oder welcher Sprache zusammen. Dieses Prinzip schaffe vom Anspruch her eine kaum zu überbietende Universalität. Tatsächlich werde aber die Ortsgemeinde von ihren Gliedern als lokale Traditionsgemeinschaft aufgefasst, als eine Gruppe der Alteingesessenen. „Kommen in eine Pfarrei dann `Neuzuzügler` ", so Müller, „ist es natürlich, daß man sie zunächst wie Fremde, wie Gäste, jedenfalls nicht wie Ebenbürtige behandelt." Das sei natürlich, aber nicht christlich. Die natürliche Gruppenreaktion müsse also immer wieder durch ein christliches, gesamtmenschliches Solidaritätsgefühl überboten werden.

Der Schweizer Theologe warnt allerdings davor, die Pfarreien hinsichtlich der Verwirklichung der Universalität zu überfordern. Er neigt zu einer Lösung, die einen besseren Zugang der Ortsgemeinde zur Ausländer-Gemeinde eröffnet und beide in eine stärkere Kooperation treten lässt. Das entspräche auch wiederum unserer Synode, die die Strukturen der bisherigen Ausländerseelsorge nicht in Frage stellt, sondern sie stützt, Diözesen, Regionen, Dekanate und Pfarreien zur Bildung von Ausschüssen für Ausländerfragen aufruft und im eigenen Bereich Modelle der Kooperation, Partnerschaft und Eingliederung empfiehlt.

4. Modelle der Kooperation

Ich möchte Ihnen jetzt solche Modelle der Kooperation und die exemplarische Ausländerarbeit einer Pfarrei aus dem Frankfurter Raum - also Erfahrungen und Bestrebungen aus meinem Arbeitsbereich – vorstellen.

Das Bistum Limburg hat im vergangenen November eine eigene Synode abgehalten, auf der eine endgültige Verfassung für alle synodalen Gremien vom Diözesansynodalrat bis zum Pfarrgemeinderat erarbeitet und vom Bischof in Kraft gesetzt wurde. Aufgrund von Anträgen, die von italienischen und kroatischen Mitgliedern der Synode kamen, und eine heftige Diskussion auslösten, wurde beschlossen, das Wort „Ausländer" für den kirchlichen Sprachgebrauch im Bistum zu eliminieren und durch die Bezeichnung „Katholiken bzw. Mitbürger anderer Muttersprache" zu ersetzen. Daher bin ich z.B. nicht mehr Ausländerreferent, sondern Referent „Seelsorge und Sozialdienst an Katholiken anderer Muttersprachen". Die an sich umständliche Sprachregelung entspricht dem kirchenamtlichen Ausdruck „fideles diversi sermonis" und unterstreicht die theologische Vorstellung, daß Nationalität und Paß in der Kirche keine unterschiedlichen Merkmale sind, geschweige denn unterschiedliche Rechte begründen.

Mit einer weiteren Sprachregelung wurde der Ausdruck „Missionen" zugunsten der Bezeichnung „Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache" abgeschafft. – Elemente für einen Bewusstseinswandel, der angestrebt wird.

In den Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache sind in Analogie zu den Pfarreien Gemeinderäte zu bilden. Der Katholik einer anderen Muttersprache besitzt demnach ein aktives und passives Doppelwahlrecht.

Auf Bistumsebene bilden diese Gemeinderäte den Rat von Katholiken anderer Muttersprache. Ihm gehören je zwei Vertreter jeder anderssprachigen Gemeinde an. Der Rat vertritt die im Bistum lebenden Katholiken anderer ethnischer Herkunft. Vor allem entsendet er zwei Vertreter in das oberste synodale Gremium des Bistums, in den Diözesansynodalrat. Eine ähnliche Regelung ist auch für die Synodenräte auf der regionalen Ebene vorgesehen. Hierbei hat der Rat der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache ein Vorschlagsrecht.

In den Pfarreien mit großem Anteil anderssprachiger Gemeindemitglieder ist einer von ihnen, falls ein solcher nicht bereits gewählt wurde, zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderates einzuladen. Außerdem ist der von der Gemeinsamen Synode angeordnete Ausschuß für Ausländerfragen zu bilden, in dem die Betroffenen angemessen vertreten sein sollen.

Die Anwesenheit ethnischer Minderheiten erfordert einen besonderen Minderheitenschutz, der ihnen genuine Rechte gegenüber gesellschaftlicher Übermacht, die ja auch immer durch Mehrheiten legitimiert wird, garantiert. Die Regelungen, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe, sind eine Art Minderheitenrecht. Sie schaffen oder respektieren Nebenstrukturen. Diese sollen aber so angelegt sein, daß ein völliges Nebeneinander oder auch eine Deklassierung gegenüber den Hauptstrukturen verhindert wird und zwar vor allem dadurch, daß die Nebenstrukturen mit den Hauptstrukturen verknüpft sind. Damit ist Minderheiten nicht nur das Recht auf die eigenständige Gestaltung und Ausformung der Gruppenidentität ermöglicht, sondern auch eine wirksame Form kollektiver Selbstvertretung. Wenn die Kirche sich im Unterschied etwa zu den Gewerkschaften entschieden hat, Para-Strukturen zuzulassen und sogar zu fördern, kommt sie an spezifischen Formen der Interaktion und Kommunikation zwischen Mehrheit und Minderheit nicht vorbei. Große Erfahrungen liegen hierfür nicht vor und die gemachten Erfahrungen sind nicht unbedingt ermutigend.

Weitere Tendenzen für eine Zusammenarbeit zwischen Ortsgemeinde und anderssprachiger Gemeinde sind theoretisch fixiert. So will die italienische Gemeinde in Frankfurt mit der einen oder anderen Ortsgemeinde, die über einen signifikanten Anteil italienische Gemeindeglieder verfügt, gemeinsame Teams bilden für die Planung einer Zusammenarbeit für Kinder, Jugendliche und Eltern. Würden sich in einer Stadt wie Frankfurt etwa weitere Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache diesem Konzept anschließen, könnten eine größere Anzahl von Pfarreien in eine kontinuierliche Zusammenarbeit einbezogen werden.

In Wiesbaden zeichnet sich ein Kooperationsmodell ab, das noch weitergeht. Hier solle eine Verzahnung von Pfarrei und anderssprachiger Gemeinde dadurch erfolgen, daß Büros und Funktionsräume der beiden Gemeinden möglichst nahe zusammengelegt werden und daß eine vertraglich geregelte gemeinsame Nutzung der Kirche, des Saales und der Jugendräume erfolgt. Zusammenarbeit wird hierbei konfliktträchtig, bietet vor allem aber – und das ist für die Zukunft der entscheidende Gesichtspunkt – eine gegenseitige Durchlässigkeit für die zweite und dritte Generation. Gemeinsamer Kindergarten, gemeinsame Jugendgruppen und gelegentlich gemeinsame Gottesdienste müßten eine Selbstverständlichkeit sein.

Eine dritte Möglichkeit institutionalisierter Zusammenarbeit - und auch hierfür ist die Bistumsleitung bereits gewonnen – wäre die Übernahme einer Ortspfarrei durch einen geeigneten Pfarrer einer nichtdeutschen Gemeinde, der damit gleichzeitig Leiter von zwei Gemeinden wäre. Die Leitungsfunktionen in Personalunion sind sicher ebenso delikat wie optimal, vor allem dann, wenn zweisprachige Mitarbeiter hinzukämen.

Es ist schwer zu entscheiden, ob Mentalitätswandel Strukturwandel bewirkt oder umgekehrt. Mir will scheinen, es kommt zu einer gegenseitigen Beeinflussung im Sinne eines Regelkreises. Es müßten wohl beide Ansätze gleichzeitig aufgegriffen werden, um eine Dauer-Ghettoisierung zu verhindern. Das wäre natürlich auch ein entscheidender Beitrag für unsere Stadtgesellschaften, die unmerklich in ihrem Kern und in bestimmten Stadtteilen zu nationalen und internationalen Ghettos zu werden drohen, wenn sie es nicht vielleicht schon irreversibel sind.

Strukturwandel hin, Mentalitätswandel her, vor allem der von oben geplante. Wenn sich auf der Gemeindeebene nicht auch ohne diese verstärkte Initiativen zeigten, wären wir bald am Ende. Deswegen zum Ende meiner Ausführungen ein wegen seiner Einmaligkeit hoffentlich nicht entmutigendes Beispiel.

5. Das Beispiel einer Gemeinde

Vor ein paar Wochen ist ein Buch mit dem Titel herausgekommen: Ein Jahr Gottes in Werkstatt, Eine Gemeinde macht neue Erfahrungen. Es ist eine Art Tagebuch der Pfarrei Eschborn bei Frankfurt, das der Pfarrer Heinz-Manfred Schulz geführt hat. Es ist erstaunlich, was sich in dieser Gemeinde alles abspielt, und welche Prozesse gemeinsamer Glaubenserfahrung dort ablaufen. An knapp 20 Stellen des Buches sind auch die Aktivitäten mit und für die nichtdeutschen Gemeindeangehörigen aufgezeichnet.

Es besteht ein Ausschuß „Ausländerkontakte", in dem selbstverständlich die Betroffenen maßgeblich beteiligt sind, und der einen eigenen Tag des ausländischen Mitbürgers plant, der problemorientiert und nicht einfach folkloristisch abläuft. Im darauffolgenden Januar gehen Briefe mit ausländischen Forderungen an die drei im Landtag und Bundestag vertretenen Parteien, an die zuständigen Sozial- und Arbeitsministerien in Wiesbaden und Bonn. Brief ähnlichen Inhalts mit der Bitte um Solidarisierung erhalten die kirchlichen Gremien in Bezirk und Bistum, dazu das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken. Geplant werden Einzelgespräche mit den für Eschborn zuständigen Bundestagsabgeordneten (es sind keine geringeren als Wolfgang Mischnick (FDP), Heinz Riesenhuber (CDU) und Karsten Voigt (SPD)).

Sie kommen, und zwar zu verschiedenen Terminen. Die Gespräche verlaufen sehr intensiv. Alle drei können für einen späteren Zeitpunkt zu einer Podiumsdiskussion im Gemeindezentrum gewonnen werden. Zwischendurch veranstaltet die Gemeinde gesellige, internationale Abende. Im April setzt sich die Kommission für gesellschaftliche Aufgaben der Kirche beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz für das Verbleiben eines spanischen Jesuiten als geistlichen Assistenten der spanischen KAB (HOAC) ein, dessen Stelle gestrichen worden war.

Im selben Monat kommt es zur Einrichtung eines Spanischunterrichtes für Kinder spanischer Eltern. Das Fronleichnamsfest steht unter dem Leitwort „Platz am gemeinsamen Tisch". Es geht hierbei vor allem um die Integration der 2. und 3. Generation. Bei der Messe führen Kinder verschiedenster nationaler Herkunft einen von der Gemeindeassistentin ausgedachten Integrationstanz auf. Die Gemeinde klatscht begeistert. Am Nachmittag ist eine öffentliche Diskussion mit Lehrern, Schulleitern und betroffenen Eltern über die Schulsituation der nichtdeutschen Schüler.

Während des ganzen Juni ist in den Räumen des Gemeindehauses eine Ausstellung kritischer Grafiken zum Thema Gastarbeiter des kroatischen Künstlers Dragutin Trumbetas zu besichtigen.

Am 1. Juni findet dann das Podiumsgespräch mit den drei Bundestagsabgeordneten statt. Es kommt zu einem offenen und harten Gespräch mit den anwesenden Ausländern, bei dem die Politiker immer nachdenklicher werden. Fernsehen und Presse sind anwesend.

Im Herbst folgt eine ähnliche Diskussionsrunde und zwar diesmal mit den zuständigen Landtagsabgeordneten über die Schulprobleme der Einwanderer. Was dieser Gemeinde trotz aller Aktivitäten aber immer noch nicht befriedigend gelungen ist, dies hat mir der Pfarrer vor kurzem sehr nachdenklich gesagt, ist die wirkliche Eingliederung oder Beheimatung nicht nur vereinzelter nichtdeutscher Familien in dieser aufgeschlossenen Gemeinde. Da liegt nach wie vor die Herausforderung an die Kirche, auch an die Ortskirche von Eschborn.

Bescheiden wünschte ich mir jedoch wenigstens 30 Eschborns in der Bundesrepublik und davon 3 anteilig im Saarland.