ANORDNUNGEN
UND EMPFEHLUNGEN DER GEMEINSAMEN SYNODE |
REALISIERUNG
IM BISTUM LIMBURG |
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ALLGEMEINE
BEMERKUNGEN
- Der Diözesansynodalrat
hat am 28.9.1974 ein Konzept zur
Verwirklichung des Synodenbeschlusses
über die ausländischen
Arbeitnehmer verabschiedet, das
auf je verschiedene Weise in die
Arbeit und in die Entscheidungsprozesse
des Bistums eingegangen ist.
- Die bleibende Anwesenheit der
Katholiken anderer Muttersprache,
vor allem die der 2 und 3 Generation
der Einwanderer ist zu einer pastoralen
Strukturkonstante gewordene
- Die entscheidende Schwierigkeit
bei der Verwirklichung des Synodenbeschlusses
liegt in der unzulänglichen
Integrationsfähigkeit der
Pfarreien gegenüber ihren
anderssprachigen Gemeindemitgliedern.
Dies wiederum ist vornehmlich in
der Tatsache begründet, daß
die den Gesamtrahmen setzende Ausländerpolitik
die Bundesrepublik als Nicht-Einwanderungsland
betrachtet und nur eine zeitlich
und inhaltlich begrenzte Integration
befürwortet.
- Die weitere Verwirklichung des
Synodenbeschlusses wird im Bistum
vorrangig über die von der
Synodalordnung vorgesehene, institutionalisierte
Kooperation zwischen Ortskirche,
den Katholiken anderer Muttersprache,
ihren Gemeinden und ihrem Rat auf
Bistumsebene vorangetrieben.
- Die Gemeinsame Konferenz (*)
sollte die in dem Synodenbeschluß
gemachten Aussagen über die
Integration unterstreichen und
auf die von der Synode vorgeschlagenen
Änderungen den Ausländergesetzes,
besonders im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen
Absicherungen bestehen.
Auf die Kirche hin könnte
die Gemeinsame Konferenz den Bistümern
eine reklamierbare und überprüfungsfähige
Institutionalisierung der Zusammenarbeit
zwischen Deutschen und Nichtdeutschen
nahelegen.
(*) Von der Würzburger
Synode beschlossenes Gremium
der Deutschen Bischofskonferenz
und des Zentralkomitees der
Deutschen Katholiken
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Die
pastorale Verantwortung der Kirche
1.2
Anordnung
In jedem Bistum wird - möglichst
im Seelsorgeamt - ein besonderes
Referat für die Ausländerseelsorge
eingerichtet, dessen Leitung ein
geeigneter Priester innehat (Instr.
n. 29). Ihm obliegt die Koordination
aller Bemühungen in der Ausländerseelsorge,
die Anregung der Pfarrgemeinden in
allen Fragen der Seelsorge an den
Ausländern, vor allem ihrer
Eingliederung in die örtlichen
Gemeinden. Er faßt die in der
Diözese tätigen ausländischen
Seelsorger zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammen.
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Referat
für Katholiken anderer Muttersprache
Im Bistum besteht seit 1972 ein eigenes,
mit einem Priester besetztes Referat,
dessen Aufgabenstellung auf die gesamte
kirchliche Arbeit für die Menschen
anderer Muttersprache bezogen ist.
Arbeitsgemeinschaft
der Priester anderer Muttersprache
Diese
Arbeitsgemeinschaft wird nach Bedarf,
wenigstens, einmal im Jahr einberufen.
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1.3
Anordnung
In den Diözesen, Regionen, Dekanaten
und Pfarreien, in denen katholische
Ausländer in größerer
Zahl leben, sind besondere Ausschüsse
für Ausländerfragen zu
bilden, in denen Ausländer der
verschiedenen Nationalitäten
angemessen vertreten sein sollen.
Wo Ausländer nicht nur vereinzelt
leben, sollen sie auch in den Gremien
kirchlicher Mitverantwortung auf
Diözesan-, Regional-, Dekanats-
und Pfarrebene vertreten sein.
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Die
Katholiken anderer Muttersprache
und Gremien kirchlicher Mitverantwortung
Die Synodalordnung sieht vor:
- generell
Die Katholiken anderer Muttersprache
haben das aktive und passive Wahlrecht
für die synodalen Gremien auf
Pfarrei-, Bezirks- und Bistumsebene.
-
Gemeinde
In den Gemeinden von Katholiken anderer
Muttersprache ("missiones cum
cura animarum") werden analog
zu den Pfarrgemeinderäten eigene
Gemeinderäte gebildet.
In Pfarreien mit großem
Anteil von Katholiken anderer Muttersprache
ist einer von ihnen zu den Sitzungen
des Pfarrgemeinderates einzuladen.
In solchen Pfarreien
muß außerdem ein Ausschuß
für die Belange der anderssprachigen
Mitbürger gebildet werden. Katholiken
anderer Muttersprache sollen darin
angemessen vertreten sein.
-
Bezirk
Der Bezirksversammlung gehören an die Leiter der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache und die Vorsitzenden der Gemeinderäte, die ihren Sitz im Bereich des Bezirks haben.
Dem Bezirkssynodalrat gehören zwei im Bezirk ansässige Vertreter der Katholiken anderer Muttersprache an. Sie werden auf Vorschlag des Rates der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache gewählt.
-
Bistum
Es wird ein Rat der Gemeinden von
Katholiken anderer Muttersprache
gebildet. Ihm gehören je zwei
Vertreter jeder anderssprachigen
Gemeinde an. Der Rat vertritt die
im Bistum lebenden Katholiken anderer
Muttersprache.
Dieser Rat entsendet zwei Vertreter
in den Diözesansyno- dalrat,
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1.4
Empfehlung
Die Erwachsenenverbände sollen
den ausländischen Mitchristen
gegenüber eine bewußt
offene Haltung einnehmen, sie zu
ihren Veranstaltungen und zur Mitarbeit
einladen und ihnen auch die volle
Mitgliedschaft ermöglichen.
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Erwachsenenverbände
Der Diözesansynodalrat hat die
Arbeitsgemeinschaft der katholischen
Erwachsenenverbände gebeten,
im Sinne der Empfehlung 1.4 vorzugehen
und dem Diözesansynodalrat darüber
zu berichten.
Dieser Bericht liegt nicht vor.
|
1.5
Empfehlung
In Gemeinden, in denen katholische
Ausländer in größerer
Zahl leben, sollen im Jugendausschuß
des Pfarrgemeinderates jugendliche
Ausländer und Mitarbeiter der
Ausländerseelsorge vertreten
sein. Das gleiche sollte für
Leitungskreise, Kuratorien von Jugendheimen,
Offene Türen und Teiloffene
Türen gelten.
1.6
Empfehlung
Die katholischen
Jugendverbände sollen sich darum
bemühen, jugendliche Ausländer
als Mitglieder ihrer Gruppen zu gewinnen.
In den Gremien der Jugendverbände
auf allen Ebenen sollen jugendliche
Ausländer wenigstens zur ständigen
Beratung hinzugezogen werden.
1.7
Empfehlung
Diözesanjugendämter
und katholische Jugendzentralen auf
Stadt- und Kreisebene sollen regelmäßige
Kontakte zu den Vertretern der Ausländerseelsorge
und den dort tätigen Sozialberatern
pflegen.
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Jugendarbeit
(Empfehlungen 1.5, 1.6 und 1.7)
Der Diözesansynodalrat hat das
Dezernat Jugend gebeten, den Bereich
"Ausländische Jugend" im Bildungsprogramm
für die Verantwortlichen in
der Jugendarbeit besonders zu berücksichtigen.
Ein Bericht hierüber liegt nicht
vor.
Der Vorschlag des Diözesansynodalrates,
im Dezernat Jugend ein Referat "Ausländische
Jugendliche" einzurichten, wurde
nicht verwirklicht, weil das Dezernat
Jugend die Voraussetzungen hierfür
auf Pfarrei- und Bezirksebene als
nicht gegeben betrachtete.
Eine Zusammenarbeit
zwischen Katholischem Jugendamt und
dem Jugendpfarrer der Italienischen
Gemeinde Frankfurt wird gepflegt.
Im ganzen sind die
Empfehlungen 1.5, 1.6. und 1.7 kaum
aufgegriffen worden.
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2.1
Anordnung
Der Diözesanbischof beauftragt
in Zusammenwirken mit dem Katholischen
Auslandssekretariat und den zuständigen
Delegaten für die Ausländerseelsorge
in ausreichender Zahl geeignete Seelsorger
für die in seinem Bistum vorhandenen
Sprachgruppen und Nationalitäten,
wobei auch kleinere Gruppen nicht
unberücksichtigt bleiben dürfen
(Instr. n. 31, §§ 1 und 2).
In enger Zusammenarbeit
mit den Heimatdiözesen, die
durch ständige Kontakte der
betroffenen Bischofskonferenzen gefördert
werden soll, sollen alle, die für
die Auswahl und die Anstellung der
ausländischen Missionare verantwortlich
sind, darum bemüht sein, daß
nur solche Priester entsandt werden,
die gute pastorale Eignung und Erfahrung
haben und flexibel genug sind, sich
den Erfordernissen der Ausländerseelsorge
anzupassen.
Der Ortsbischof ist
mitverantwortlich dafür, daß
alle, die in der Ausländerseelsorge
tätig sein sollen, eine gründliche
Vorbereitung und Ausbildung erhalten,
um ihren Dienst wirksam erfüllen
zu können (Instr. n. 36,§ 4)
|
Einsatz
von Priestern und Mitarbeitern anderer
Muttersprache
Es wurde ein mittelfristiger Personalbedarf
ermittelt, der Grundlage für
die Schaffung von Planstellen war.
Stellen für Priester
sind derzeit ausreichend vorhanden.
Stellen für Verwaltungsangestellte
sind ausreichend vorhanden.
Es fehlen noch Stellen
für pastorale Mitarbeiter.
Besondere Schwierigkeiten
bereitet es, für Verwaltung
und pastoralen Dienst geeignete Mitarbeiter,
die über die notwendigen Qualifikationen
verfügen, zu finden.
|
2.2
Anordnung
Der Ausländerseelsorger ist
während seiner Tätigkeit
in der Diözese mit allen Rechten
und Pflichten den Diözesanpriestern
gleichgestellt. Er ist ebenso wie
diese berechtigt und verpflichtet,
an den dlözesanen Zusammenkünften
wie z.B. Konventen, Pastoralkonferenzen
und Studientagungen teilzunehmen.
Die Ausländerseelsorger wählen
ihre(n) Vertreter in den Priesterrat.
|
Stellung
der Priester anderer Muttersprache
Die prinzipielle Gleichstellung ist
gegeben.
Die Zusammenarbeit
mit der Ortskirche ist unzulänglich.
Gründe hierfür sind nicht
ausreichende Sprachkenntnisse, die
Randstellung der Katholiken anderer
Muttersprache, die fehlende Bereitschaft
der Pfarreien und Pfarrer, sich stärker
mit den Belangen der Katholiken anderer
Muttersprache zu befassen.
Weiterbildung
der Priester
Zur Empfehlung
2.1
Ein
neu anzustellender Priester anderer
Muttersprache ohne ausreichende Deutschkenntnisse
ist gehalten, an einem 2-3monatigen
Sprachkurs auf Internatsbasis teilzunehmen
und anschließend in einer Ortspfarrei
zu hospitieren.
Zur
Empfehlung 2.2
Durch die
eigenen Pastoraltagungen der Priester
der verschiedenen Nationalitäten
ist es schwierig, für die weitere
Teilnahme an Pastoraltagungen zu
werben.
Ein
gründlich vorbereiteter Versuch
mit dem Theologisch- Pastoralen Institut
einen Wochenkurs "Ausländerseelsorge"
für deutsche und nichtdeutsche
Priester durchzuführen, ist
an der fehlenden Teilnahmebereitschaft
deutscher Pfarrer gescheitert.
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2.3
Anordnung
Die Strukturen der Ausländerseelsorge
sollen sich den jeweiligen konkreten
Verhältnissen und den personellen
Möglichkeiten anpassen. In Ausnahmefällen
ist die Errichtung einer nationalen
Personalpfarrei möglich (Instr.
n. 33, § 1). In der Regel soll jedoch
überall, wo in einem Bistum
oder einem Bezirk ständig eine
größere Zahl von Ausländern
derselben Sprache seelsorglich zu
betreuen ist, eine seelsorglich eigenständige
Mission errichtet werden (Instr.
n. 3, § 2). Wo die Errichtung einer
Ausländermission oder einer
Personalpfarrei nicht tunlich ist,
wird doch die See/sorge an den Ausländern
einem Priester der gleichen Sprache
übertrugen (Instr. n. 33, §
4).
|
Strukturen
Alle Missionen, die die erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt haben,
sind als "missiones cum cura
animarum" eingerichtet worden.
Sie werden aber offiziell
nicht mehr als Missionen, sondern
als Gemeinden. bezeichnet.
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2.4
Anordnung
Der Diözesanbischof stellt für
die Ausländerseelsorge in ausreichendem
Maße Gottesdiensträume,
günstige Gottesdienstzeiten
und Diensträume zur Verfügung
und fördert die Schaffung von
Einrichtungen, die dem Gemeinschaftsleben
und der Bildungsarbeit dienen. Im
Rahmen der jeweiligen Gegebenheiten
ist von den Bistümern auch die
Einstellung von Mitarbeitern zu fördern,
die für eine wirksame Seelsorge
erforderlich sind, z. B. Seelsorgehelfer,
Diakone und Sozialarbeiter. Die organisatorischen
Voraussetzungen und die finanzielle
Ausstattung müssen denen entsprechen,
die unter vergleichbaren Verhältnissen
den deutschen Gemeinden zugestanden
werden.
|
Gottesdiensträume
Gottesdienstzeiten, Diensträume
Gottesdiensträume stehen allen
Gemeinden zur Verfügung.
Gottesdienstzeiten
liegen teilweise ungünstig.
Durch Amtsblatterlaß sind die
Pfarreien darauf hingewiesen worden,
daß es durchaus zumutbar ist,
einen Gottesdienst wegen. einer Messe
für Katholiken anderer Muttersprache
zu verlegen.
Einstellung
von Mitarbeitern
(s. zu Anordnung 2.1 Ausländerpastoral)
Finanzielle
Ausstattung
Die zu den deutschen Gemeinden analoge
Behandlung soll über die Haushaltspläne
erreicht werden.
Es stellt sich heraus,
dass die Anforderungen in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen sind.
Diesen Ansprüchen
wird der Tendenz nach zu entsprechen
versucht. Dies wird aber in einer
Reihe von Gemeinden nicht als ausreichend
angesehen.
Zentren
und Begegnungsstätten
Die meisten Gemeinden sind ausreichend
mit Räumen versorgt.
Für zwei Gemeinden
fehlen eigene Begegnungsmöglichkeiten.
Sie sollen noch geschaffen werden.
In einigen Fällen
ist die Versorgung mit Räumen
nicht ausreichend.. Auch hier sind
Verbesserungen geplant. Vor allem
soll künftig das vorhandene
Raumpotential der Ortspfarreien durch
Zusammenlegung mit Gemeinden anderer
Muttersprache mitgenutzt werden.
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2.5
Empfehlung
Ausländer, die innerbalb deutscher
katholischer Organisationen für
ihre Landsleute tätig sind,
sollen als qualifizierte Sprecher
der Ausländer innerhalb der
sie anstellenden Institution gelten.
Sie sollen In Teamarbeit die Ziellinien
mitbestimmen können, die bei
der Durchführung von Mailnahmen
berücksichtigt werden müssen.
|
Qualifizierte
Sprecher
Diesem Anliegen wird vor allem durch
die synodalen Strukturen Rechnung
getragen.
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2.6
Empfehlung
Wenn die Ausländerseelsorge
auch am besten durch Priester derselben
Muttersprache und Nationalität
ausgeübt wird, so sollen diese
um einer möglichst intensiven
Seelsorge willen durch deutsche Priester,
welche die betreffende Sprache beherrschen
oder lernen, haupt- oder nebenamtlich
unterstützt werden. Die Probleme
der Ausländerseelsorge müssen
daher Gegenstand der priesterlichen
Aus- und Fortbildung sein.
Für die deutschen
Studierenden der Theologie und Sozialarbeit
sowie für Priester, die sich
besonders der Ausländerseelsorge
widmen wollen, sollen entsprechende
Sprachkurse sowie Praktika in den
jeweiligen Ländern und in der
Ausländerarbeit in der Bundesrepublik
eingerichtet werden. lies würde
auch der stetig sich ausweitenden
Tourismus-Seelsorge förderlich
sein.
|
Deutsche
Priester
Außer in einem Falle sind alle
in der Ausländerpastoral stehenden
Priester Nichtdeutsche.
Aus-
und Fortbildung in der Pastoral für
anderssprachige Katholiken
Die Philosophisch-Theologische Hochschule
St. Georgen greift die Fragen der
Pastoral für die anderssprachigen
Katholiken in Seminaren auf und hat
sie auch in Fortbildungsmaßnahmen
einbezogen.
Pastoralpraktika deutscher
Theologen in den Gemeinden anderssprachiger
Katholiken sind angeregt worden.
Ein Interesse hierfür hat sich
aber bei den Priesteramtskandidaten
nicht gezeigt.
Bei den Studierenden
der Sozialarbeit wird das Thema Ausländerarbeit
oft aufgegriffen und bearbeitet.
|
2.7
Empfehlung
Die Anwesenheit so vieler Ausländer
bedeutet auch eine ökumenische
Chance. Zum ersten Mal leben weit
über eine halbe Million orthodoxer
Christen unter uns. Mit ihnen und
ihren in der Bundesrepublik Deutschland
wirkenden Bischöfen und Priestern
müssen wir Katholiken in möglichst
vielfältiger Weise Begegnung
und Zusammenarbeit suchen, die uns
bereichern, es ihnen aber erleichtern,
in einer ihnen fremden Umwelt heimisch
zu werden. Mit der in Deutschland
errichteten orthodoxen Metropolie
und den orthodoxen Bistümern
und Gemeinden in der Bundesrepublik
Deutschland müssen Formen wirksamer
Zusammenarbeit entwickelt werden.
Eine andere Aufgabe entsteht durch
den Zustrom von Gläubigen des
Islam und ostasiatischen Religionen.
Hier bedarf es der Offenheit und
Sensibilität iür eine ganz
anders geprägte Mentalität.
Wo katholische Steilen angegangen
werden, sollten sie diesen Gruppen
Hilfe gewähren und - falls möglich
- auch Räume für den Gottesdienst
und Veranstaltungen außerhalb
des Gottesdienstes überlassen
werden.
|
Orthodoxe
Christen, Gläubige des Islam
und ostasiatische Religionen
Der Diözesansynodalrat hat den
Pfarreien im Bistum empfohlen, Christen
orthodoxen Glaubens, Anhängern
des Islam und anderer Religionen
Räumlichkeiten gerade auch für
die Jugendlichen zur Verfügung
zu stellen.
Über den Erfolg
dieser Empfehlung liegen keine Informationen
vor.
|
Sozial-
und gesellschaftspolitische Aufgaben
und Forderungen
|
|
1.1 - 2.4
Ausländerrecht/Sozialrecht
etc. |
Ausländerrecht
/ Sozialrecht etc.
Hier erfolgte ein Einsatz auf verschiedenen
Ebenen:
November 1975
Schreiben des Generalvikars an alle
Verantwortlichen in der pastoralen
Arbeit, sich für die Verbesserung
der Situation der Arbeitsmigranten
in der Wirtschaftskrise einzusetzen.
18.1.1976
Resolution der Diözesanversammlung
zur gleichberechtigten. Behandlung
der Arbeitsmigranten bei der Arbeitsplatzbeschaffung.
Pfingsten 1976
Brief des Bischofs an die Gemeinden
sich dafür zu verwenden, daß
den Arbeitsmigranten eine sichere
Zukunftsplanung ermöglicht wird.
März 1977
Stellungnahme der Diözesanversammlung
des Bistums Limburg zur Situation
der ausländischen Arbeitnehmer
und ihrer Familien
- Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit des Referates
für die Katholiken anderer Muttersprache
in Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Dessen Beteiligung bei einschlägigen
Tagungen, Konferenzen und Foren
- Mitglied der Konferenz
der Caritasverbände, im Landesausschuß
zur sozialen Integration der ausländischen
Arbeitnehmer beim Hessischen Sozialminister.
- Schreiben der Konferenz
der Caritasverbände, Hessen
an den. Hessischen Sozialminister
und an das Bundesarbeitsministerium
- Mitglied im Initiativausschuß
"Ausländiscbe Mitbürger
in Hessen"
- Mitglied im "Katholischen
Arbeitskreis für Fragen ausländischer
Arbeitnehmer" beim Kommissariat
der Katholischen Bischöfe in
Bonn
- Mitglied der Konferenz
der Diözesancaritasreferenten
für die ausländischen Arbeitnehmer
beim Deutschen Caritasverband in
Freiburg.
|
2.5
Empfehlung
Die kirchlich orientierten gemeinnützigen
Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaften
sollten verstärkt Modelle für
die Wohnungsbeschaffung für
Ausländer entwickeln, die ein
reibungsloses Zusammenleben der Nationalitäten
ermöglichen.
Von den Ausländern
ist die Bereitschaft zur Bildung
von Selbsthilfeorganisationen und
die Entfaltung von Eigeninitiative
zu fordern, damit die Wohnungsversorgung
auch auf diese Weise ergänzt
wird. Die Mitgliedsunternehmen des
Katholischen Siedlungsdienstes sind
bereit, hierbei Hilfe zur Selbsthilfe
zu leisten.
2.6
Empfehlung
Die Bistümer sollten ihren Siedlungsträgern
verstärkt Hilfen für Bauprogramme,
zur Gewinnung sonstigen Wohnraums
und für die Durchführung
von Gruppen- und Gemeinwesenarbeit
mit Ausländern zur Verfügung
stellen.
|
Hilfen
für Bauprogramme
Caritasverband und Bistum Limburg
haben in den Jahren 1971 bzw. 1972
DM 500.000,-- .als zinsloses Darlehen
zum Bau von Wohnungen für ausländische
Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt.
Damit konnte der Bau von 56 Wohnungen
gefördert werden.
Der Diözesansynodalrat
hat seinen Ausschüssen Finanzen
und Kirchliche Dienste den Auftrag
gegeben zu prüfen, wie jährlich
etwa DM 300.000,-- als zinsloses
Darlehen zum Bau von Wohnungen für
ausländische Arbeitnehmer und
ähnliche Projekte im Haushaltsplan
des Bistums ausgewiesen werden können.
Dies ist bisher nicht erfolgt.
Das Gemeinnützige
Siedlungswerk wurde vom Diözesansynodalrat
gebeten, der Wohnraumbeschaffung
für ausländische Arbeitnehmer
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
|
3.2
Empfehlung
Die ausländischen Arbeitnehmer
sollten von allen dafür geeigneten
Einrichtungen und Verbänden
ohne Rücksicht auf Mitgliedschaft
über Fragen des Arbeits- und
Sozialrechts beraten werden. Letztere
sind auch aufgefordert, die allgemeine
Schulungs- und Bildungsarbeit unter
den ausländischen Arbeitnehmern
zu verstärken.
|
Schulungs-
und Bildungsarbeit
Sprachkurse, Veranstaltungen für
Erwachsenenbildung, berufsbildende
Kurse mit qualifiziertem Schulabschluß
werden in verschiedenen Zentren von
der Sozialberatung, bzw. von den
Gemeinden anderssprachiger Katholiken
veranstaltet.
Als wohl erste deutsche
Einrichtung hat das Katholische Familienbildungswerk
Frankfurt ein umfassendes Bildungsprogramm
für anderssprachige Eltern entwickelt.
Die Frankfurter Sozialschule
hat Bildungsveranstaltungen für
anderssprachige Mitbürger veranstaltet.
Sonstige Bildungseinrichtungen
des Bistums haben bisher kaum Angebote
für anderssprachige Mitbürger
ausgewiesen.
Der Diözesansynodalrat
hat das Dezernat Erwachsenenbildung,
die Frankfurter Sozialschule, die
KAB (Katholische Arbeiterbewegung)
und das Kolpingwerk gebeten, Veranstaltungen
und Kurse speziell für anderssprachige
Bürger oder auch solche mit
Deutschen zusammen anzubieten.
|
4.1
Empfehlung
Bei der Aufnahme in die Tageseinrichtungen
und Kindergärten muß die
Gleichbehandlung von
ausländischen und deutschen
Kindern gewährleistet sein.
Bei der Beurteilung der Dringlichkeit
der Aufnahme sollte berücksichtigt
werden: die häufige, außerhäusliche
Berufstätigkeit der Mütter,
die in der Regel schlechteren Wohnverhältnisse
der ausländischen Familien,
die allgemeinen Schwierigkeiten bei
der Eingliederung, die Notwendigkeit,
die deutsche Sprache zu lernen, und
die in der Regel fehlende Möglichkeit
einer frühzeitigen Voranmeldung
des Kindes.
|
Kindergärten
Der Diözesansynodalrat hat bereits
im August 1973 die Träger kirchlicher
Kindergärten aufgerufen zur
verstärkten Aufnahme von nichtdeutschen
Kindern.
Der Anteil der nichtdeutschen
Kinder in den kirchlichen Kindergärten
hat sich vor allem in Frankfurt erhöht,
liegt aber im gesamten noch 50 %
unter dem Versorgungsgrad der deutschen
Kinder.
Die Konferenz der Caritasverbände
in Hessen hat im Mai 1977 ein Konzept
zur besseren Integration der nichtdeutschen
Kinder in den Kindergärten verabschiedet,
das auch einen zusätzlichen
Personaleinsatz erfordert.
|
4.2
Empfehlung
Da der Bedarf an Kindergarten- und
-hortplätzen nur langfristig
gedeckt werden kann, sind Übergangslösungen
zu schaffen. In Jugendfreizeitheimen
und anderen Einrichtungen sollten
entsprechende Räume zur Verfügung
gestellt werden. Eine fachgerechte
Betreuung sowie eine dem allgemeinen
Kindergartenwesen entsprechende finanzielle
Förderung derartiger Übergangslösungen
muß gesichert sein.
|
Spiel-
und Lerngruppen
Ein Experiment mit einer Spiel- und
Lerngruppe für deutsche und
nichtdeutsche Kinder wurde im Jahre
1974 durchgeführt und vom Bistum
mit DM 40.000.-- finanziert, Weitere
Versuche wurden nicht unternommen.
|
4.3
Empfehlung
Auf die Einrichtung von nationalen
Kindergärten sollte im Interesse
der ausländischen Kinder in
der Regel verzichtet werden, wenn
die Möglichkeit besteht, Kinder
verschiedener Nationalitäten
zusammen mit deutschen Kindern in
einem gemeinsamen Kindergarten unterzubringen.
|
Nach wie vor bestehen
einige nationale Kindergärten
Internationale Kindergärten,
die ebenfalls bestehen, werden von
deutschen Kindern praktisch nicht
frequentiert.
|
4.8
Empfehlung
Außerschulische Hilfen sind
verstärkt einzurichten. Dabei
ist ein Schwergewicht auf die Aufgabenhilfe
zu legen. Diese ist aus öffentlichen
Mitteln zu fördern. Zum Angebot
außerschulischer Hilfen sind
besonders auch die deutschen Pfarrgemeinden
aufgerufen.
|
Außerschulische
Hilfen
Im August 1974 hat das Präsidium
der Diözesanversammlung an die
Pfarrgemeinderäte ein Schreiben
gerichtet, sich für eine verstärkte
Hausaufgabenhilfe für ausländische
Schüler einzusetzen.
Hierfür gab es
Arbeitshilfen des Synodalamtes.
Im Bistum werden seit
mehr als fünf Jahren ca. 800
bis 900 nichtdeutsche Kinder durch
über 100 Helfer bei den Hausaufgaben
unterstützt. Wesentliche Finanzierung
dieser Arbeit erfolgt über das
Hessische Kultusministerium.
|
6.1
Empfehlung
In jeder Diözese bzw. bei jedem
Diözesan-Caritasverband muß
ein fachkundiger Referent für
die Fragen der ausländischen
Arbeitnehmer tätig sein. Ihm
obliegt vor allem die Planung der
Gesamtarbeit innerhalb der Diözese,
die Koordinierung der verschiedenen
kirchlichen und außerkirchlichen
Aktivitäten und die kirchliche
Öffentlichkeitsarbeit in diesem
Bereich.
|
Diözesan-Caritasreferent
Der Diözesan-Caritasverband
und die Stadtcaritasverbände
Frankfurt und Wiesbaden haben jeweils
einen Referenten für die Fragen
der nichtdeutschen Arbeitnehmer.
|
6,2
Empfehlung
Die Zahl der von der Kirche und ihren
Verbänden, von Konsulaten, Kommunen,
Betrieben und von anderen Verbänden
der freien Wohlfahrtspflege eingesetzten
Berater und Beratungsstellen bedarf
dringend der Ausweitung. Grundsätzlich
sollte für höchstens 2.000
bis 3.000 Ausländer ein Sozialberater
zur Verfügung stehen, dem eine
Bürokraft zuzuordnen ist. Bei
der Meßzahl sind die räumliche
Struktur, die Streuung der Ausländer
und ihre soziologische Gliederung
zu berücksichtigen. Durch sorgfältige
Auswahl, sprachliche und fachliche
Vorbereitung und Weiterbildung sowohl
der deutschen als auch der ausländischen
Mitarbeiter ist eine Qualifizierung
und Differenzierung der Arbeit anzustreben.
Gleichzeitig sind die Beratungsstellen
so zu strukturieren, daß durch
eine gewisse räumliche Zusammenfassung
der Berater in Zentralbüros
neben der allgemeinen Beratung auch
fachspezielle Beratung angeboten
werden kann, ein verstärkter
Informationsaustausch ermöglicht
und eine gegenseitige Abstützung
der Berater erreicht werden. Eine
Ausweitung und Qualifizierung der
Arbeit könnte auch durch eine
verstärkte Mitarbeit ehrenamtlicher
Fachleute, z. B. von Rechtsanwälten
und sonstigen Juristen, Pädagogen,
Steuerberatern, Geistlichen, Sozialarbeitern,
Sozialpädagogen, Psychologen
und Soziologen erfolgen.
|
Personalbedarf
in der Sozialarbeit
Der Diözesansynodalrat hat eine
mittelfristige Personalplanung verabschiedet.
Der Bedarf für
die bisherige konventionelle Sozialberatung
ist im Wesentlichen gedeckt.
Erforderlich ist eine
stärkere Umstellung auf Erziehungs-
und Eheberatung. Hier fehlt es weithin
noch an den entsprechenden Planstellen
und dem qualifizierten Personal,
Eine vorbildliche Arbeit
leistet vor allem das Internationale
Familienzentrum in Frankfurt. (in
katholischer Trägerschaft).
Die fachliche Qualifizierung
der Sozialberater ist in den letzten
Jahren erheblich verbessert worden,
|
6.3
Empfehlung
Die Fachhochschulen für Sozialwesen
und Fachschulen für Sozialpädagogik
sind aufgerufen, die Arbeit mit ausländischen
Arbeitnehmern und deren Familien
im Rahmen des Lehr-/Lernstoffes aufzugreifen
und - ergänzt durch Projektarbeit
- den Studenten als Praxisfelder
der Sozialarbeit und Sozialpädagogik
nahezubringen.
|
Fachhochschule
für Sozialwesen und Fachschule
für Sozialpädagogik
Der Diözesansynodalrat hat die
Fachhochschule in Mainz und die Fachschule
für Sozialpädagogik in
Oberursel und Limburg gebeten, die
Arbeit mit nichtdeutschen Arbeitnehmern
und deren Familien aufzugreifen.
|
6.4
Empfehlung
Die für die deutsche Bevölkerung
eingerichteten Beratungsstellen in
freier, staatlicher und kommunaler
Trägerschaft, wie z. B. Ehe-
und Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen
der Gesundheitsvorsorge, Rechtsberatungsstellen,
sollten auch den Ausländern
durch den Einsatz von solchen Fachkräften
zugänglich gemacht werden, die
Sprache und Mentalität der ausländischen
Klienten verstehen.
|
Spezielle
Beratungsdienste
Hier zeichnet sich das Bemühen
ab zwischen der Sozialberatung und
den vorhandenen kirchlichen Erziehungs-
und Eheberatungsstellen eine stärkere
Zusammenarbeit au pflegen. Hierfür
ist aber geschultes, zweisprachiges
Personal notwendig.
|
7.2
Empfehlung
Die Kirchen-, Bistums- und Verbandspresse
sowie die Pfarrbriefe der Gemeinden
sollten verstärkt über
die Lage der Ausländer in ihrem
Verbreitungsgebiet berichten, und
vor allem auch Mitteilungen und Kurzartikel,
z. B. über Gottesdienst- und
Beichtgelegenheiten, Beratungsmöglichkeiten,
Veranstaltungen in den Landessprachen
der ausländischen Arbeitnehmer
veröffentlichen oder beifügen,
damit die deutschen Katholiken diese
Beiträge den Ausländern
zur Verfügung stellen können.
Ausländer sollten
verstärkt zur Mitarbeit bei
der Gestaltung von Pfarrmitteilungen
herangezogen werden. Damit könnte
Ihr Interesse an einer sachgerechten
Information ihrer Landsleute im Bereich
der Gemeinde entsprechend berücksichtigt
und das Problembewußtsein der
deutschen Gemeindemitglieder geschärft
werden.
|
Informationsaustausch
Der Informationsaustausch zwischen
der deutschen und der nichtdeutschen
Seite ist immer noch unzulänglich.
Er hat sich aber in den letzten Jahren,
vor allem für die Kirchenpresse,
verbessert.
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7,3
Empfehlung
Sozialberater, Geistliche und andere
in der Arbeit für Ausländer
Tätige sollten stärker
als bisher persönlichen Kontakt
zu Redaktionen, Redakteuren und freien
Mitarbeitern der Medien suchen, ihnen
Informationen zukommen lassen. die
deren spezielle Bedürfnisse
berücksichtigen und ihnen Hinweise
für mögliche Sendungen
und Artikel geben.
7.4
Empfehlung
Für die in der Ausländerarbeit
tätigen Sozialberater, Geistlichen
und sonstigen Verantwortlichen sollten
in den Akademien und Bildungsstätten
Kurzseminare eingerichtet werden,
in denen von Journalisten Einführungen
und praktische Hinweise für
den Umgang mit den Massenmedien,
besonders mit der Presse, gegeben
werden.
|
Schulung
in Pressearbeit
Der Diözesansynodalrat hat den
HA Öffentlichkeitsarbeit gebeten
Vorschläge zu machen, wie für
die nichtdeutschen Priester und Sozialberater
Schulungen für Informations-
und Öffentlichkeitsarbeit veranstaltet
werden können.
Ein entsprechender
Vorschlag wurde ausgearbeitet, stieß
aber nicht auf das erforderliche
Interesse bei den. Priestern und
Sozialberatern anderer Muttersprache.
|