Herbert Leuninger

ARCHIV KIRCHE
1976

Pfingstfest und Völkerverständigung
Brief des Bischofs von Limburg Wilhelm Kempf zum Pfingstfest 1976

INHALT
Die Kirche kennt unter ihren Gliedern keine Rechtsunterschiede zwischen Fremden und Einheimischen. Jede Gemeinde ist Teil der einen Kirche. Wer sich zu ihr zählt, ist überall auf der Welt vollgültiges Mitglied der jeweiligen Wohnpfarrei.

Liebe Gemeinden!

Pfingsten stellt eine Welt dar, wie Gott sie will. In ihr ist die Einheit der Menschen verwirklicht. Unterschiede, die aus Rasse, Sprache, Nationalität oder Herkunft abgeleitet werden, sind überwunden. Die Gleichheit der Menschen vor Gott wird sichtbar. Erfüllt vom Heiligen Geist bezeugen Petrus und die Apostel die Großtaten Gottes, und Menschen aus aller Herren Länder verstehen sie und fühlen sich verstanden.

Pfingsten ist der Tag der Völkerverständigung. Die Kirche ist ein unübersehbares Zeichen der Einheit, das Gott in der Welt aufgestellt hat. Alle Menschen sollen unter der Herrschaft Gottes geeint werden, welche die menschliche Herrschaft in ihren Dienst nimmt und jedem Menschen sein Recht zukommen läßt.

Das Pfingstfest 1976 soll für unsere Gemeinden Anlaß sein, ein deutliches Zeichen der Einheit vor unsere Gesellschaft zu setzen. Es geht dabei wesentlich auch um die Einheit zwischen Deutschen und Ausländern. Die Verfassung der Kirche kennt unter ihren Gliedern keine Rechtsunterschiede zwischen Fremden und Einheimischen. Jede Gemeinde ist Teil der einen Kirche. Wer sich zu ihr zählt, ist überall auf der Welt vollgültiges Mitglied der jeweiligen Wohnpfarrei. Daher besitzen ausländische Katholiken bei uns u.a. auch das aktive und passive Wahlrecht für die Gremien auf der Ebene von Pfarrei, Bezirk und Bistum.

Die Gemeinsame Synode sagt: "In der innerkirchlichen Solidarität setzt die Kirche das Zeichen für die Einheit der ganzen Menschheit" ("Die ausländischen Arbeitnehmer - eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft", B,I.). Die Einheit unter Menschen fordert die Angleichung von Rechten und Chancen. Daher ergibt sich für die Kirche die Aufgabe, "sich zum Anwalt jener Menschen zu machen, deren Rechte und Freiheit durch gesellschaftliche Verhältnisse in ungerechter Weise eingeengt oder beschnitten werden" (a.a.O. B,I.).

Die jüngste Wirtschaftskrise mit ihrer hohen Arbeitslosigkeit hat deutlich gemacht, wie ungesichert die Lage gerade der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen ist. Dabei darf es auf' keinen Fall bleiben; denn zu einem Leben, das der Würde des Menschen entspricht, gehört gemäß der Synode "ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, ein größtmögliches Maß an eigener Entscheidungsfreiheit und Mitwirkung, volle Gleichheit der Chancen und sozialen Sicherung" (a.a.0. B, II, 2).

Daher müssen wir uns vor allem dafür einsetzen, daß bei den seit Jahren hier lebenden ausländischen Arbeitnehmern die Voraussetzungen geschaffen werden, für sich und ihre Familien eine möglichst sichere Zukunftsplanung vorzunehmen. Dazu gehört u. a. die Möglichkeit

  • mit der Familie zusammenzuleben, und die Familie z.B. nicht dadurch auseinanderzureißen, daß die Bewerbung ihrer Kinder um Lehr- und Arbeitsstellen durch die Verweigerung der Arbeitserlaubnis behindert wird,
  • sich nach Abwägung aller Umstände für einen Verbleib in der Bundesrepublik zu entscheiden,
  • nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldes auch Arbeitslosenhilfe zu erhalten,
  • bei der Vermittlung neuer Arbeit nicht benachteiligt zu werden,
  • auch bei längerer Arbeitslosigkeit nicht durch administrative Maßnahmen zur Ausreise gezwungen zu werden
  • und in die Planungen und Maßnahmen zur Sicherung und Beschaffung von Arbeitsplätzen einbezogen zu werden (vgl. a.a.O. C,II, Empfehlungen 1.1, 1.2, 1.3).

Liebe Gemeinden!

Der Heilige Geist ist die Kraft, die die Welt verändert. Er öffnet unsere Augen für das, was in unserem Verhalten und den gesellschaftlichen Verhältnissen dem Willen Gottes entsprechen sollte. Er begeistert uns für die Einheit aller Menschen. Er will die Kirche als ein vorausweisendes Zeichen der in Christus geeinten Menschheitsfamilie.

Limburg/Lahn, den 1. Juni 1976
Az. 5639/76/1

+ Wilhelm
Bischof von Limburg

(Entwurf: Herbert Leuninger)