Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL

Das Kirchenasyl und die Bürgerrechts- bewegung
Die Ablehnung staatlicher Deregulierung im Flüchtlingsbereich

INHALT

Das Kirchenasyl ist eine besonders begünstigte und prädestinierte Form einer bürgerrechtlichen Intervention. Ihrem Charakter gemäß ist sie eine Basisaktivität, damit eine Aktivität, die in der Verantwortung des einzelnen bzw. einer kleineren Gruppe liegt. Sie ist im Grunde eine Variante sonstigen zivilen Ungehorsams.

Der Bayerische Innenminister Günther Beckstein zeigte sich bisher unnachgiebig, wenn es bei drohender Abschiebung um eine humanitäre Entscheidung gegangen wäre. So mußte es überraschen, als er im Sommer 1995 mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit trat, der Bundesgesetzgeber solle den Großkirchen die Möglichkeit einräumen, für rechtskräftig abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis zu erwirken. Dem jeweiligen Wunsch der Kirchen möge bundesweit in einer Größenordnung bis zu 1000 Fällen seitens der Landesregierungen entsprochen werden. Allerdings dürften keine "öffentlichen Gründe" wie etwa Straftaten gegen ein solches Zugeständnis sprechen. Entscheidender Punkt bei diesem Verfahren wäre allerdings die Bereitschaft der Kirche(n), die vollen Kosten und zwar ohne zeitliche Befristung für den Aufenthalt solcher Kontingentausländer zu übernehmen.

Becksteins Vorschlag hat unterschiedliche Reaktionen in und außerhalb der Kirche ausgelöst. Es überwog Ablehnung vorzugsweise mit dem Argument, daß der Staat sich bei einer solchen Lösung aus seiner humanitären Verantwortung stehle; außerdem werde mit einer solchen Lösung den Kirchen ein Sonderstatus eingeräumt, der ihnen weder zustehe noch von ihnen in Anspruch genommen würde.

Besondere Bedeutung dürfte aber die Einschätzung haben, daß das rigorose Bayern mit diesem Vorschlag ein politisch wichtiges Eingeständnis gemacht habe, daß nämlich das neue Asylrecht dem humanitären Anspruch unseres Staates in vielen Fällen nicht mehr genüge. Beckstein habe den scharfen Kritikern der Asylrechtsänderung im gewissen Sinn Recht geben müssen. Wenn dies zutrifft, würde Bayern mit seinem Vorstoß seine Rolle als Vertreter einer harten Linie künftig deutlich geschwächt haben.

Der Kontingentvorschlag - auch das klang bei der Auseinandersetzung darüber gelegentlich an - stehe im Zusammenhang mit der Privatisierungsdebatte und der staatlichen Deregulierung im sozialen Bereich. Diesen Aspekt hat interessanterweise eine hochrangige Vertreterin der FDP herausgestellt, einer Partei, die entsprechenden gesellschaftlichen Veränderungen vornehmlich das Wort redet. So hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg - wohl durch die parteiinternen Auseinandersetzungen für diesen Aspekt besonders sensibilisiert - ihre Kritik bei einem runden Tisch in der Evangelischen Akademie Tutzing geäußert. Danach gehe es nicht an, Probleme des Asylrechts "quasi zu privatisieren" und sich als Staat zurückzuziehen ( Frankfurter Rundschau vom 21.7.1995).

Es gibt gute Gründe, die Kirchenasyl-Initiativen als Teil der Bürgerrechtsbewegung zu betrachten. Damit käme ihnen keine einmalige Sonderstellung zu, ihr Tun würde unter "zivilem Ungehorsam" eingeordnet. Der hierzu bisher geführte politische Diskurs würde sie einbeziehen und wäre für sie - unabhängig von der kirchlich-biblischen Begründungsebene - u.U. sehr hilfreich. Dies könnte auch verhindern, daß das kirchliche Vorgehen zu isoliert betrachtet wird, und daß sich andere Kräfte der Bürgerrechtsbewegung ungerechtfertigterweise von ähnlichen Aktionen entlastet fühlten.

Mit dieser Einordnung des Kirchenasyls steht auch der Kontingentvorschlag in einem größeren Zusammenhang. Es geht dabei - vielleicht sogar vorrangig - um die spezifische Rolle, die die Bürgerrechtsbewegung im heutigen Staat angesichts neuer gesellschaftlicher Verwerfungen zu spielen hat. Bisher versteht sie sich nämlich nicht als Kompensation für fehlendes staatliches Handeln geschweige denn als verlängerter Arm des Staates. In der Natur des Kirchenasyls, das in einem Rechtsstaat gewährt wird, liegt es, daß sich, bisweilen in einem mühsamen Prozeß, über den humanitären Ansatz hinaus eine politische Stoßrichtung entwickelt. Dabei geht es weder um weniger Staat noch um ein Handeln neben dem Staat oder am Staat vorbei. Genauso wenig kann das Kirchenasyl etwas übernehmen, was Sache des Staates ist. Vielmehr soll der Staat mit seinem behördlichen Handeln auf seine Aufgaben und dessen ethische Grundlagen verwiesen werden. Würden die Kirchen an dieser Stelle den bürgerrechtlichen Impetus verlieren und sich im Vollzug des Kontingentvorschlages auf die soziale Begleitung einzelner Fälle einstellen, begäben sie sich einer entscheidenden Funktion in der Gesellschaft. Sie hörten an dieser Stelle auf, einen wichtigen bürgerrechtlichen Auftrag zu erfüllen.

Dabei mag ohne nähere Analyse zugestanden werden, daß die Kirchen nicht als Großorganisationen, sondern nur von der Basis her zu einer solchen Aufgabe fähig sind. Auch soll nicht näher auf die Sorge der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsorganisationen eingegangen werden, ein Konfliktkurs könne negative Auswirkungen auf die Alimentierung ihrer sozialen Aufgaben haben.

Wenn es richtig ist, daß das Kirchenasyl in seiner politischen Zielsetzung Teil der größeren Bürgerrechtsbewegung ist, kommt ihm aus diesem säkularen Raum und nicht nur von der kirchlichen Tradition her eine bestimmte Aufgabe zu.

Das Wissen darum muß mit einer höheren Aufmerksamkeit darüber gepaart sein, wie sich staatliches Handeln bisher entwickelt hat und noch künftig entwickeln wird. Auch der sich demokratisch und sozialrechtlich verstehende Staat tendiert seit gewisser Zeit dahin, sich seiner sozialen Verpflichtungen immer mehr zu entledigen oder sie doch zu minimieren. Dabei gerät der Versuch die Interessen des Marktes und die soziale Daseinsvorsorge aufeinander abzustimmen stärker denn je aus der Balance. Der Entstaatlichung entspricht in vielen, gerade auch sozialen Bereichen eine "Durchkapitalisierung" staatlichen Handelns und Vorgehens (vgl. hierzu Wolf-Dieter Narr/Alexander Schubert, Weltökonomie - Die Misere der Politik, Frankfurt 1994, S. 162). Die immer größere Abhängigkeit von den Standort- und Inverstionsentscheidungen transnationaler Konzerne macht jeden Staat allzu geneigt sein Handeln vorwiegend an ökonomischen Faktoren auszurichten. Der Weltsozialgipfel in Kopenhagen hat deutlich genug gezeigt, daß auch die westliche Staatengemeinschaft diesem Trend nichts Entscheidendes entgegenzusetzen hat. Ihr Versuch, dem Weltmarkt soziale Komponenten beizugeben, ist gescheitert. Gerade die Schwellenländer, die kaum Rücksichten auf soziale Belange nehmen, sahen in diesem Wunsch der Industrieländer nur ein imperialistisches und kolonialistisches Interesse.

Die Zwangsläufigkeit, mit der dieser Prozeß vorangeht und in der Bundesrepublik bereits zu einer Zweidrittelgesellschaft geführt hat, macht den Staat immer anfälliger dafür, sich aus sozialen Verpflichtungen zu lösen und die verbleibenden Aufgaben irgendwelchen Hilfsagenturen zu überlassen. Hierzu zählen in erster Linie natürlich auch die Kirchen.

Beim Weltsozialgipfel ist dieser Trend sehr deutlich geworden. Dies hat dazu geführt, daß das Forum der sogenannten Nichtregierungsorganisationen an Bedeutung gewonnen hat. Diese Organisationen sehen sich wie nie zuvor von staatlichen Vertretern konsultiert. Durch ein geschicktes Lobbying mag es ihnen auch gelingen, die eine oder andere zentrale Forderung in Beschlußpapieren unterzubringen. Dieser Prozeß, der auch bei anderen Weltgipfeln schon länger im Gange ist, scheint den bürgerrechtlichen Organisationen - Beispiel Greenpeace - ein neues Gewicht zuweisen zu wollen. Der Staat sieht sich zunehmend außerstande seiner sozialen Aufgabenstellung nachzukommen. Die Bürgerrechtsbewegung könnte - zumindest einmal theoretisch gesehen - versucht sein, einzuspringen und bestimmte Aufgaben übernehmen zu wollen. Dies wäre aber nicht nur eine Überschätzung ihrer Kräfte und Möglichkeiten, sondern eher noch eine Fehleinschätzung ihrer Funktion. Es kann nicht darum gehen, dem Staat - bei aller Kritik an bisheriger Überregulierung - Aufgaben abzunehmen, die in seinen klassischen Bereich fallen. Die immer wichtiger werdende Aufgabe der bürgerrechtlichen Einflußnahme dürfte vielmehr darin bestehen, dafür Sorge zu tragen, daß der Staat tut, was des Staates ist. Vor allem muß verhindert werden, daß der Staat zu einer Agentur der internationalen Wirtschaft wird.

Daß Becksteins Vorschlag nicht aus heiterem Himmel kommt, läßt sich damit belegen, daß mit dem Beginn der Fluchtbewegung aus Bosnien- Herzegowina die Einführung des Visumszwanges verfügt und die Aufnahme von Flüchtlingen zur Privatsache erklärt wurde. Flüchtlinge konnten nur dann ein Einreisevisum erhalten, wenn sich Privatpersonen oder Wohlfahrtseinrichtungen dazu bereit fanden, alle Kosten des gesamten Aufenthalts für Flüchtlinge zu übernehmen. Damals herrschte eine große Bereitschaft bedrohte Menschen aufzunehmen. Die Bundesregierung nutzte die öffentliche Stimmungslage, um ein sicher schon länger gehegtes Konzept in die Tat umzusetzen. Damit sollten Forderungen an Bund und Länder nach weiterer Aufnahme von Flüchtlingen auf die private Hilfsbereitschaft umgelenkt werden. Dies hatte den doppelten Effekt: einmal den der moralischen und finanziellen Entlastung von Bund und Ländern und vor allem den, die Stimmen zum Verstummen zu bringen, die sich für die weitere Offenheit der Bundesrepublik einsetzten. Über diese neue Akzentsetzung in der Flüchtlingspolitik wurde keine Grundsatzdiskussion geführt. Damit wurde die Flüchtlingspolitik in ein System eingefügt, daß sein Ziel in der weitgehenden Privatisierung staatlicher Aufgaben sieht.

Es ist zu fragen, ob es möglich und rechtsstaatlich vertretbar ist, daß so weitgehende Selbstverpflichtungen verlangt werden können. Besonders problematisch ist dies für den Bereich der Übernahme des Krankheitsrisikos. Zwar haben sich hier einige Länder nicht dem Argument verschlossen, daß dies eine Überforderung für den einzelnen sein muß. So erklärten sie sich bereit die möglicherweise anfallenden Kosten für eine medizinische Versorgung zu übernehmen. Dennoch blieb ein weites Feld unkalkulierbarer Risiken. Dazu gehörten nicht zuletzt auch die psychologischen. Am Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen bestand allgemein die Euphorie, daß die Aufnahme von Flüchtlingen vielleicht eine Angelegenheit von drei Monaten sein würde. Dies war nur eine der großen Fehleinschätzungen, die aus der mangelnden Kenntnis der wirklichen Konfliktlage herrührten. Dadurch haben sich ungezählte Familien, vor allem auch aus dem Bereich der nach Deutschland ausgewanderten Ethnie, wohnungs- und versorgungsmäßig übernommen. Immerhin bestand in solchen Fällen die Möglichkeit, nachträglich einen Asylantrag zu stellen, um damit Unterbringung und Versorgung doch noch an die öffentlichen Hände abgeben zu können. Unbeschadet dieser Schwierigkeiten stellen die privaten Leistungen gegenüber den Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina ein Ruhmesblatt für die hiesige Gesellschaft dar.

Das Engagement von einzelnen oder von Gruppen gegenüber Flüchtlingen ist in jedem Fall erforderlich, auch dann, wenn Staat und Behörden ihren von der Verfassung genormten Verpflichtungen nachzukommen versuchen. Vieles ist vom Staat oder von den Behörden nicht leistbar und ruft nach der privaten Initiative. Dies gilt erst recht, wenn die öffentliche Seite sich nicht in dem erforderlichen Maß einsetzt. Ungezählte Gruppen, Gemeinden und Einzelpersonen haben sich in den vergangenen Jahren einen beachtlichen Einsatz gegenüber Flüchtlingen geleistet. Doch sollte dieser Einsatz immer auch in seinem bürgerspezifischen Rahmen gesehen werden. Das Bewußtsein als Bürgerin und Bürger in einer eigenständigen Kompetenz zu agieren, muß immer bestimmend bleiben. Diese Zuständigkeit ist vorstaatlich und unterliegt damit weder einer staatlichen Reglementierung noch einer Instrumentalisierung. Dennoch bleibt immer ein politischer Bezug, der sich besonders deutlich beim Kirchenasyl zeigt. Es geht darum, die Öffentlichkeit, die Politik ggf. auch die Gesetzgebung so zu beeinflussen, daß alle Instanzen ihren richtigen Part spielen und sich nicht von ihren sozialethischen und - rechtlichen Verpflichtungen verabschieden.

Genau dies findet in der Bundesrepublik statt. Dabei ist die rigorose Abschottungs- und Abschiebepolitik Ausdruck eines politischen Dilemmas, das wieder auf einen tieferen Zusammenhang verweist. Deutschland will kein Einwanderungsland sein. Die dauernde Aufnahme von Flüchtlingen in größeren Zahlen widerspricht dieser politischen Zielvorgabe. Angesichts der Krisenlage in den Herkunftsgebieten der Flüchtlinge ist mit deren baldiger Rückkehr nicht zu rechnen. Dies hat sich besonders deutlich an Bosnien-Herzegowina gezeigt. Je länger eine Krise dauert, umso eher wird aus der Flüchtlingsaufnahme und dies ganz zwangsläufig - eine indirekte Einwanderung. Sie nach Jahren - gerade auch dann, wenn es um Kinder geht - durch Rückwanderung oder Abschiebung wieder rückgängig machen zu wollen, ist weder bei den Betroffenen noch in ihrer Umgebung durchsetzbar. Dieses Phänomen zeigt sich gerade beim Kirchenasyl. In dem Zielkonflikt, daß die Bundesrepublik kein Einwanderungsland ist (eine Vorstellung, die aus anderen Gründen allein völlig unrealistisch ist), andererseits Flüchtlinge, die möglicherweise auf diese Weise einwandern, aufgenommen werden müssen, entscheidet sich der Staat gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Wenn wir die Leitidee vom Nichteinwanderungsland, die sicher auch nationalistisches Gepräge hat, dem ökonomischen Entscheidungsspektrum des Staates zuordnen, die Asylpolitik aber eher dem sozial-humanitären Wertekanon, dann entscheidet sich Deutschland an dieser - und nicht nur an dieser Stelle - gegen seine moralischen Prinzipien.

Die Neubewertung des Ökonomischen und Sozialen im Hinblick auf weltwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit ist die besondere Herausforderung für die Bürgerrechtsbewegung. So sollte auch das Kirchenasyl nicht isoliert gesehen werden, weil es sich um einen historisch einmalig begründeten Vorgang handelt und weil den Kirchen in unserer Gesellschaft eine besondere Stellung eingeräumt wird. Es ist vorwiegend als ein Aufbäumen dagegen zu sehen, daß sich der Staat im Rahmen der Deregulierung und Privatisierung von einer seiner wichtigen sozialen Aufgaben und zwar durch Abschottung oder durch Verlagerung zurückzieht. Es geht nicht zuletzt darum, daß Menschlichkeit, wie sie gerade auch gegenüber Flüchtlingen geboten ist, nicht wirtschaftlichen Überlegungen geopfert wird.

Der Synodale und CSU-Minister Beckstein dürfte dieses Dilemma politisch und persönlich empfunden haben. Seine Antwort mit dem Kirchenkontingent soll ihm wohl dabei Entlastung bringen. Würden die Kirchen darauf eingehen, was nicht zu erwarten ist, begäben sie sich einer ihrer wichtigsten Aufgaben, nämlich Minderheitenschutz politisch und gesetzlich einzufordern und zwar unter erschwerten Rahmenbedingungen.

Dabei wäre das Kirchenasyl eine besonders begünstigte und prädestinierte Form einer bürgerrechtlichen Intervention. Ihrem Charakter gemäß ist sie eine Basisaktivität, damit eine Aktivität, die in der Verantwortung des einzelnen bzw. der face to face-Gruppe liegt. Sie ist auch nur eine Variante sonstigen zivilen Ungehorsams, so daß , wie die Erfahrung lehrt, u.U. auch andere Formen der Asylgewährung in Schulen, Universitäten, Fabriken und Gewerkschaftshäusern denkbar wären. Daß es das Hausasyl, also das Asyl in Privatwohnungen längst gibt, ist bisher nicht genügend bekannt geworden, trägt seiner Natur nach auch eher den Nimbus des Heimlichen. Dies ist übrigens neben den Versuchen, Flüchtlingen ein Überleben in einem Nachbarland zu ermöglichen, die vielleicht letzte und schwierigste Möglichkeit Menschen zu helfen. Dieser Einsatz wirft den Hilfeleistenden in unerhörter Weise auf sich selbst zurück, und zwar auf eine Weise, die an die Rettung jüdischer Menschen im Dritten Reich gemahnt. Dies ist die radikalste Anforderung an den Bürgersinn, der sich sowohl seiner Verantwortung wie auch seiner Autonomie bewußt ist.


Artikel in: PAX CHRISTI, Probleme des Friedens 4/95 ,Kirchenasyl, Idstein 1995