Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL
1992

Ein Artikel, der nicht erschienen ist

DIE ÄNDERUNG DES GRUNDRECHTS AUF ASYL
EIN SINNLOSES VERFASSUNGSOPFER

Die Redaktion "metall", der Zeitschrift der Industriegewerkschaft Metall, hatte mit Termin 20. November 1992 einen Artikel zur Änderung des Grundrechts auf Asyl erbeten. Der untenstehende Artikel wurde von der Redaktion nicht angenommen.

INHALT
Im Vorfeld des Sonderparteitages der SPD über die Änderung des Grundrechts auf Asyl hat sich der Justitiar der IG Metall, Prof. Michael Kittner entgegen den Beschlüssen des Gewerkschafts-kongresses für eine Änderung von Artikel 16 des Grundgesetzes stark gemacht. Eingriffe in die Verfassung an einer Stelle bereiten den Boden für Veränderungen an anderer Stelle.

Man stelle sich vor: Franz Steinkühler verkündigt zum Weihnachtsfest, die IG-Metall stimme angesichts der katastrophalen wirtschaftlichen Lage in Ostdeutschland und unter dem Druck der Bundesregierung, der Arbeitgeber und der Öffentlichkeit gesetzlichen Öffnungsklauseln für untertarifliche Billiglöhne zu. Dies geschähe schweren Herzens. Einer dadurch notwendigen Verfassungsänderung stimmte die IG-Metall zu. Die Basis ist empört; gestern klang alles noch ganz anders. Steinkühler wehrt sich mit dem Hinweis, die Rechtsabteilung habe ihm grünes Licht gegeben: Recht und Rechtswirklichkeit des Tarifrechts stimmten nicht mehr mit der Rechtswirklichkeit und den Motiven aus der Zeit seiner Einführung überein. Zu deutsch: Anpassung an die Verhältnisse ist angesagt.

Die Rechtsabteilung wird sich natürlich hüten beim Tarifrecht eine solche Empfehlung zu geben, beim Asylrecht tut sie es ungeniert (vgl. Der Gewerkschafter, 10/92, S.14f). Die obengenannte Begründung stammt nämlich von Professor Kittner, dem Justitiar der IG Metall. "Asylrecht" wurde von mir nur durch "Tarifrecht" ersetzt.

Im Vorfeld des Sonderparteitages der SPD über das Asylrecht haben sich Rechts- und Grundsatzabteilung entgegen den Beschlüssen des Gewerkschaftskongresses für eine Änderung von Artikel 16 GG stark gemacht. Könnte es sein, daß sie für weitere Verfassungsänderungen auch in Bereichen, die die Gewerkschaften unmittelbar betreffen, ihren Widerstand aufgeben? Eingriffe in die Verfassung an einer Stelle bereiten den Boden für Veränderungen an anderer Stelle. Jedenfalls wird der Widerstand erheblich geschwächt,

Die Bundesrepublik ist auf dem Weg nach rechts, die konservativen Kräfte ziehen die SPD am Nasenring einer möglichen großen Koalition hinter sich her. Das erste Opfer auf dem Altar der Regierungsfähigkeit ist gebracht: Die SPD hat in der Bonner Beethovenhalle in einer überraschend großen Harmonie einer Veränderung des Grundrechts auf Asyl zugestimmt. Allerdings hat sie es verstanden, sich und der Öffentlichkeit weiszumachen, sie bliebe bei dem individuellen Recht auf Asyl und bei seiner Einklagbarkeit vor Gericht.

Die Parteien rücken nach rechts, um dem Rechtsruck zu begegnen. Sie sind der Auffassung, daß sie den Rechtsextremismus nur neutralisieren können, wenn sie der gewalttätigen Straße ideologisch entgegenkommen. Lehrt nicht die Geschichte, daß bei solchem Rechtsruck nicht nur die Fremden, die Flüchtlinge und andere Minderheiten daran glauben müssen, sondern daß gerade auch die Gewerkschaften und ihre in Jahrzehnten erkämpften Rechte in Gefahr geraten? Es ist höchste Aufmerksamkeit angesagt, wenn auch in den Gewerkschaften die Rechten das Sagen bekommen und die Linken in ihren Positionen lächerlich gemacht werden. Für einen mit den Gewerkschaften sympathisierenden Nicht-Gewerkschafter schrillen längst die Alarmglocken, wenn er zur Kenntnis nehmen muß, was in der Gedankenschmiede der IG-Metall diesbezüglich produziert wird.

Wie kann ich es wagen, mich so in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaften einzumischen? Weil ich als Sprecher von PRO ASYL seit Hoyerswerda bis Rostock die Gewerkschaften als wichtigste Stütze gegen den Rechtsextremismus und gegen den Abbau des Grundrechts auf Asyl erfahren habe. Die Gewerkschaften zeigten sich als die einzigen Großorganisationen, die in der nötigen Distanz zum parteipolitischen Geschehen und gehörig empfindsam für die Verwerfungen in unserer Gesellschaft entschiedenen Widerstand geleistet haben. Hierbei haben die bitteren Erfahrungen der Nazi-Zeit eine wichtige Rolle gespielt.

Unzählige Gewerkschafterinnen und. Gewerkschafter sind in eine beeindruckende Solidarität mit Flüchtlingen eingetreten, haben und ihre Rechte verteidigt. Tausende haben sich an den großen Demonstrationen von Berlin, Stuttgart, München und Bonn beteiligt. Rednerinnen und Redner aus den Gewerkschaften sind auf vielen Veranstaltungen hervorgetreten und haben den uneingeschränkten Erhalt des Grundrechts auf Asyl gefordert. Die hunderttausenden Menschen, die friedlich auf der Straße gegen Gewalt und für den Erhalt von Artikel 16 demonstriert haben, sind Ausdruck einer neuen und bedeutsamen Bürgerrechtsbewegung. Ihr fällt offensichtlich eine besondere Aufgabe zu, die zu leisten die Parteien derzeit nicht in der Lage sind. Sie muß eine verhängnisvolle Entwicklung verhindern helfen: Einen Staat, der der Gewalt und dem Druck der Straße nachgibt, einen Staat, der bereit sein könnte, nicht nur das Grundrecht auf Asyl und das Tarifrecht einzuschränken, sondern der willens ist, die Gewalttätigen, die Mächtigen und die Reichen als die Rechthaber dieser Gesellschaft endgültig zu etablieren.

Bei der Änderung des Asylrechts geht es vor allem auch darum, den Flüchtling als Person zu entrechten und dem Staat wieder mehr Einfluß auf die Gewährung von Asyl zu geben. Der unbedingte Fortschritt von Artikel 16 gegenüber der Genfer Flüchtlingskonvention ist nämlich der, daß letztere nur den Staat zu einem bestimmten Handeln verpflichtet. So darf er politische Flüchtlinge nicht in ihr Verfolgerland zurückschicken, Beim Grundrecht auf Asyl geht es aber darum, daß der einzelne Mensch als Rechtsträger gesehen wird, der dem Staat gegenüber ein Recht zu fordern und einzuklagen hat. Dies ist Ausfluß der durch Nazi-Terror erzwungenen Überzeugung, daß der Mensch Subjekt und niemals mehr Objekt des Staates oder staatlichen Handelns sein darf. Wer diesen Grundsatz an einer Stelle aufgibt, unsere ganze Rechtskultur. Mehr Staat und weniger Persönlichkeitsrechte, das ist schon ein Rückfall; ob ein barbarischer, das sei dahingestellt.

Es kommt noch ein wichtiger Gesichtspunkt hinzu. Jeder, der sich mit dem Asylrecht und der Zuflucht von Menschen befaßt hat, weiß erstens: Der Artikel 16 schützt nur einen Teil der Flüchtlinge, die "politischen" im strengen Sinne des Wortes. Neben dem Artikel 16 werden Flüchtlinge geschützt durch die Genfer Flüchtlingskonvention, den Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes von der Würde des Menschen und seinen personalen Rechten der Selbstentfaltung, durch darauf aufbauende Paragraphen des Ausländergesetzes, er wird geschützt durch die Europäische Menschenrechtskonvention, die die Rückführung von Menschen in ein Land verbietet, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, er wird geschützt durch die Anti-Folter Konvention, die Ausweisungen bei drohender Folter verbietet. Nicht zuletzt gibt es einen gesetzlichen Schutz für Menschen, die in ihrer Heimat die Todesstrafe befürchten müssen. Rechtsgelehrte behaupten in diesem Zusammenhang, es werde sich an dem Rechtsschutz für Flüchtlinge auch nach der völligen Abschaffung des Asylgrundrechts kaum etwas ändern. Kurzum: bei aller Bedeutung von Artikel 16, unsere Verfassung verpflichtet zu einem wesentlich umfassenderen Schutz von Flüchtlingen, als in der ganzen Asyldebatte deutlich wird.

Zweitens, auch das weiß jeder Eingeweihte, wird sich wenig ändern an den Zahlen der Flüchtlinge, die nach einer Änderung von Artikel 16 in die Bundesrepublik kommen und wie etwa die Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge vor Ausweisung sicher sind.

Warum dann überhaupt eine Änderung von Artikel 16 ?? Die Antwort lautet: Um der falsch informierten Wählerschaft das Signal zu geben, die Politik sei noch handlungsfähig, wenigstens Flüchtlingen gegenüber.


metall
Zeitschrift der Industriegewerkschaft Metall
Nr. 22, Frankfurt 16. November 1992, Jahrgang 44
S. 8

Die Angst wird geschürt

Kaum ein Problem hat die Öffentlichkeit in den letzten Monaten so erregt wie die Debatte um das Asylrecht. Politiker reagieren hilflos und stricken mit an der Legende, daß die Ausländer das eigentliche Problem seien und nicht etwa der brutale Umgang mit ihnen. Quer durch alle Parteien scheint die Preisgabe oder zumindest Änderung des Asylrechts als beschlossen.

Metallerinnen und Metaller haben sich anders entschieden: Auf dem Gewerkschaftstag sprachen sie sich für die Beibehaltung des Artikels 16 aus. Diese Position wurde jetzt bekräftigt durch die Aussagen von Richtern, die sich mit der Asylpraxis befassen.

(Vorspann zu dem Artikel des Redaktionsmitgliedes Gabriele Prein)


Der Gewerkschafter

Monatsschrift für die Funktionäre der IG Metall, Nr. 10, Oktober 1992, 40. Jahrgang, Frankfurt Main, S. 14-16

Schwere Sünden der bisherigen Politik

Zwei fundamentale Irrtümer kennzeichnen eine weit verbreitete Bewußtseinslage: Zunächst ist festzuhalten, daß Recht und Rechtswirklichkeit des Asylrechts mit der Rechtswirklichkeit und den Motiven aus der Zeit seiner Einführung nicht mehr übereinstimmen.
(S. 14)

Tatsache ist nun einmal, daß sich Hunderttausende unter dem Vorwand des Asyls nach Deutschland begeben, weil hier sogar die Sozialhilfe die heimischen Verdienst- und Lebensmöglichkeiten deutlich übersteigt.
(S. 15)

(Prof. Michael Kittner, Justitiar der IG Metall)