Herbert Leuninger ARCHIV ASYL
2011

3. September 2011
Frankfurt/Main, "Haus am Dom"
Laudatio
zur Verleihung des Menschenrechtspreises 2011
der Stiftung PRO ASYL
an Julia Kümmel

STRG+
FILM
dreiteilig
(Film: Jugendnetz Wetzlar)

Wir sehen das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkündigung. Richterinnen und Richter in scharlachrote Roben gekleidet.

Sie wurden in den 50er Jahren von einem Münchener Kostümbildner entworfen, der als Vorbild eine Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert wählte. Man beachte auch die langen weißen Halsbinden, die evangelischen Beffchen ähneln. Bei ihrer säkularen Liturgie tragen die Richterinnen und Richter als Hüter der Verfassung auch ihre Barette, die sie aber

nach dem Einzug feierlich ablegen. Man könnte meinen, es würde ihnen zu heiß unter ihrer Kopfbedeckung. Nein, es ist wohl – auch wieder angelehnt an kirchliche Rituale – das Zeichen des Respekts vor dem Volk, in dessen Namen sie Recht sprechen.

In unserem Fall ist es der Respekt vor einer Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland, Julia Kümmel, sich hier

in ziemlich fescher Weise auf den Bundesadler stützend. Sie trägt keine Kopfbedeckung, erst recht keinen Schleier, sondern einen Wuschelkopf, ihr Markenzeichen, erinnernd an den eindrucksvollen Kopfschmuck von Angela, von Angela Davis, der Black Power Frau aus den Vereinigten Staaten.

Die Fotomontage könnte eigentlich als Laudatio genügen. Sie wäre vielleicht schon das Bild, das 1000 Worte ersetzt, die ich aber doch noch hinzufügen möchte, hinzufügen muss.

Julia Kümmel beginnt ihre politische Karriere autonom, ich übersetze: selbstgesetzgeberisch. Sie gehört zur Anti-Atomkraftbewegung, salopp gesagt: Kümmel gegen Krümmel. Damit zählt sie heute nach dem bundesdeutschen Ausstieg aus der Atomkraft zu den großen Siegerinnen, ihr zweiter Sieg mit langem Atem. Und dieser lange Atem ist wohl besonders charakteristisch für Julia Kümmel.

Als sich in der Bundesrepublik der Rassismus und die Fremdenfeindlichkeit und dabei vor allem die Flüchtlingsabwehr epidemisch ausbreiteten, wechselte sie Thema und Umfeld. Sie war entsetzt über die Anschläge auf Flüchtlinge und MigrantInnen in den 90er Jahren, beschäftigte sich mit Nationalismus und Rassismus im wiedervereinigten Deutschland und war empört über die Debatte „das Boot ist voll “.

Ich habe in all den Jahren ihres politischen Einsatzes Julia Kümmel nie persönlich kennen gelernt. Wir sind uns erst dieser Tage in der Kaffeebar Express im Bahnhofsviertel unmittelbar begegnet. Dabei stellte es sich heraus, dass Julia Kümmel immer wieder an Demonstrationen teilgenommen hat, bei denen PRO ASYL mit von der Partie war. Es ist daher mehr als passend, dass gerade Julia Kümmel heute am Tage des Silberjubiläums von PRO ASYL den diesjährigen Menschenrechtspreis der SITFTUNG PRO ASYL erhält.

Am 3. Oktober 1992 fand eine Großdemonstration im Bonner Hofgarten gegen Rassismus und für das Grundrecht auf Asyl mit weit über 100.000 Menschen statt. Allerdings war Julia Kümmel – unverständlicherweise – nicht dabei. Die Kundgebung war organisiert worden vom Bonner Netzwerk Friedenskooperative. U.a. traten die „Toten Hosen" aus Düsseldorf auf. Gerade von einer Welttournée zurückgekehrt, waren sie schockiert darüber, dass inzwischen Molotowcocktails und Baseballschläger das Verhältnis zu Ausländern und Flüchtlingen prägte. Mit den Toten Hosen hat sich übrigens im Laufe der Zeit eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit PRO ASYL entwickelt, bis zu einer gemeinsamen CD und einem Link auf deren Homepage, über der das Logo des Bundesadlers, allerdings des skelettierten, schwebte. Bei der Demo war mir als Sprecher von PRO ASYL das Schlusswort und zwar nach dem fulminanten Auftritt des Sängers Herbert Grönemeyer zugefallen. Mit knappen Sätzen habe ich den bundesdeutschen Verfassungsschutz auf´s Korn genommen. Dieser, so sagte ich, kümmere sich um vieles andere, nur nicht um die Verfassung. Deswegen seien wir als Bürgerinnen und Bürger unmittelbar aufgerufen. Stakkato brüllte ich ins Mikrofon: „Wir - sind – der – Verfassungsschutz!" Großer Beifall. Verfassungsschützerin h.c., könnte das nicht der Ehrentitel von Julia Kümmel sein?

Es kommt der 26. Mai 1993, der Tag der Änderung des Grundrechts auf Asyl. Eine riesige Menge blockiert den Bonner Bundestag. Unter ihnen Julia Kümmel und ich. Die Abgeordneten erreichen nur noch über eine Schiffsanlegestelle am Rhein den Bundestag. PRO ASYL hatte damals aus seinem Rechtsstaatsverständnis heraus nicht zur Blockade aufgerufen und eher auf ein symbolisches Happening gesetzt. Zwei Schauspieler sollten als Asylbewerber mit dem Fallschirm aus einem Kleinflugzeug abspringen und auf dem Flugplatzgelände Bonn-Hangelar vor einem „Beamten“ des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, der hinter einem Schreibtisch saß, ihren Asylantrag stellen. Damit sollte den Medien Bilder zur Veranschaulichung der Grundgesetzänderung angeboten werden. Schließlich hatte das Wochenblatt DIE ZEIT unter den Worten des Jahres 1992 die PRO ASYL-Aussage aufgeführt, Flüchtlinge könnten künftig in der Bundesrepublik nur noch einen Asylantrag stellen, wenn sie mit dem Fallschirm absprängen. Für die Aktion lag die notwendige Genehmigung vor. Offensichtlich war aber das Bundesinnenministerium dagegen. Zwei Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes blockierten die Startbahn.

1994 starb Kola Bankole, ein Nigerianer, der seinen vierten Abschiebungsversuch nicht überlebt hatte. Damals demonstrierte Julia Kümmel zum ersten Mal am Flughafen. Von diesem Zeitpunkt datiert wohl auch ihre Mitgliedschaft bei der „Initiative gegen Abschiebung“, die sich regelmäßig im Dritte-Welt-Haus in Frankfurt traf. Vernetzt war die IGA im Aktionsbündnis gegen Abschiebung Rhein-Main, in dem verschiedene antirassistische Gruppen u.a. aus Frankfurt, Hanau, Wiesbaden, Darmstadt und Friedrichsdorf zusammengeschlossen waren. Auch beteiligte sie sich an der Kampagne „Kein Mensch ist illegal“ hierzu. Immer wieder fanden Demonstrationen am Flughafen statt. Dabei ging es um die katastrophalen Bedingungen im dort eingerichteten Internierungslager, besonders auch um Abschiebungen und nicht zuletzt um tragische Todesfälle.

So sollte Ende Mai 2000 eine Gedenktafel im Flughafengebäude ihren Platz finden. Das Aktionsbündnis hatte sie anfertigen lassen. Gedacht wurde auf ihr an Kola Bankole, außerdem an den Sudanesen Aamir Ageeb, der ein Jahr zuvor bei seiner Abschiebung durch massive Einwirkung von Gewalt erstickt war, und an die Algerierin Naimah Hadjar, die Anfang des Monats nach 238 Tagen im Abschiebetrakt des Bundesgrenzschutzes aus Angst vor der drohenden Abschiebung sich das Leben genommen hatte. Mir war damals die Trauerrede angetragen worden.

Am 28. April 2001 ist Julia dann mit vielen Gleichgesinnten in Ingelheim um die fünf Meter hohe Mauer des neuerbauten Abschiebegefängnisses von Rheinland-Pfalz gezogen. Dabei hat sie mich fotografiert, wie ich mit Hut und Mantel auf einem Stuhl gestanden und gerufen hätte: Die Mauer muss weg! Auch ich habe damals fürs Internet Fotos gemacht. Mir ist sie aber auch auf dem Foto nicht aufgefallen, bei dem ich nachträglich das Gesicht eines Teilnehmers verpixeln musste, weil er berufliche Nachteile befürchtete.

Als Julia Kümmel und fünf Mitbeteiligte im März 2003 die Abflughalle des Frankfurter Flughafens betraten, wollten sie auf Flugblättern über den unfreiwilligen Abtransport eines kurdischen Flüchtlings nach Athen informieren. Am Flughafenschalter der Lufthansa sollte es zu einem Kontakt mit der Crew kommen. Doch statt der Crew tauchten der Sicherheitsdienst und der Bundesgrenzschutz auf und verwiesen sie des Gebäudes. Anderntags erteilte die Fraport AG, Frau Julia Kümmel per Einschreiben ein Hausverbot für die "unberechtigte Nutzung" des Flughafens. Ihre erste, aber auch langandauernde Reaktion war Wut. Ja, sie fühlte sich sogar wie ein Löwe im Käfig eingesperrt. Fraport hatte sich wohl die Falsche ausgesucht, eine wütende – und wie ich als feministischer Spätzünder sagen möchte – eine wütende Löwin.

Es kam danach zu intensiven Gesprächen in der IGA, ob man juristisch gegen das Hausverbot vorgehen solle oder nicht. Die Erfolgschancen wurden als nicht sehr hoch eingeschätzt. War es nicht ein Kampf Davids gegen Goliath? Doch entschied sich die Gruppe schließlich, die rechtliche Auseinandersetzung aufzunehmen. Und sie konnte dazu keine bessere Frontfrau haben als Julia Kümmel. Sie durfte in den kommenden Jahren jederzeit mit der Unterstützung der Mitglieder ihrer Gruppe rechnen. Außerdem hatte sie stets hervorragende Juristen an ihrer Seite. Je länger der ganze Prozess dauerte, desto mehr Menschen und Organisationen schlossen sich ihm an. So hatte sie nach eigenem Bekunden auch nie das Gefühl, einen einsamen Kampf zu kämpfen, wobei sie ihren Gegner durchaus als überausmächtig einstufte. Die Gruppe ihrerseits erlebte Julia als eine sehr mutige und starke Frau, die die sich nie unterkriegen ließ. Sie habe - so die Beurteilung aus der Gruppe - immer aus voller Überzeugung gegen alles, was sie als ungerecht empfand, agiert und dabei aber niemals die eigene Profilierung gesucht. Die Eltern sagen übrigens von ihrer Tochter, ihr sei es immer schon darum gegangen, dass es gerecht zugehe unter den Menschen.

Es folgten die Termine vor Gericht:

Die erste Klage beim Amtsgericht (2003): abgewiesen

Dann die Klage beim Landgericht (2004): abgewiesen

2006 die Klage beim Bundesgerichtshof: abgewiesen

Und daraufhin die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, bei dem es fast fünf Jahre dauerte, bis es zu einer Verhandlung kam.

Vor der Verhandlung beim Bundesgerichtshof am 20. Januar 2006 hatte das "Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main" zu einer Kundgebung außerhalb des Flughafengebäudes aufgerufen. Für PRO ASYL habe ich damals gesagt: Wenn Staat und Behörden ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit nicht mehr täten, falle den Bürgerinnen und Bürgern die Aufgabe zu, die Einhaltung der Menschenrechte mit allem Nachdruck einzufordern. Dies sei kein privates Hobby, dies sei eine öffentliche Aufgabe.

Nach dem negativen Urteil des Bundesgerichtshofes war für Julia Kümmel die Sache eigentlich abgeschlossen. Sie war schon so weit, sich mit einer als endgültig eingeschätzten Niederlage abzufinden. Zwei junge Juristen drangen aber darauf, einen letzten Versuch mit dem Bundesverfassungsgericht zu wagen. Dabei bestand nach der Ablehnung vor dem Bundesgerichtshof für die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nur eine Frist von wenigen Wochen zur Verfügung. Die beiden Juristen setzten in dieser Zeit eine 50-seitige Klageschrift auf und besorgten sich die Unterschrift zweier renommierter Jura-Professoren. Mit diesem Packen unter dem Arm reiste die moderne Schwester des unerbittlich rechtsuchenden Michael Kohlhaas nach Karlsruhe, um die Klageschrift noch termingerecht dem Pförtner zu übergeben; immer in der Angst, jemand könnte ihr unterwegs das kostbare Gut aus einer Fehleinschätzung seines Inhalts noch entreißen.

Ihre Einlassung vor dem Bundesverfassungsgericht hat Julia Kümmel frei vorgetragen. In ihrem Manuskript heißt es am Ende: solange der Flughafen ein Ort von Asylverfahren, Inhaftierungen, Abschiebungen und Menschenrechtsverletzungen sei, sähe sie es als notwendig an, genau dort präsent zu sein, um Unrecht zu verhindern. Für dieses Engagement habe sie und viele andere von der Fraport ein unbefristetes Hausverbot bekommen. Die Empörung hierüber begleite sie noch immer. Sie sei froh, heute die Gelegenheit zu haben, hier ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuklagen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Februar d.J., in dem Julia Kümmel Recht bekam, enthält die Passage, in der die Vorstellungen von Fraport geradezu genüsslich zurück gewiesen werden: „Deshalb kann das Verbot des Verteilens von Flugblättern insbesondere auch nicht auf den Wunsch gestützt werden, eine ‚Wohlfühlatmosphäre‘ in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt“. Und weiter: “ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.“

Das Medienecho auf dieses Grundsatzurteil war phänomenal, eine Laudatio der besonderen und nicht mehr zu überbietenden Art. PRO ASYL begrüßte in einer Erklärung vom gleichen Tag das Urteil. Es habe klar gestellt, dass deutsche Flughäfen (und Bahnhöfe, wie ich hinzu füge) mit ihren öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen keine grundrechtsfreien Räume seien. Damit sei die von FRAPORT selbst so titulierte Flughafenerlebniswelt der Airport City demokratisiert worden.

Zum Tag des Flüchtlings am 20. Juni erfolgte dann wieder die erste größere Demonstration im Terminal A, B und C des Frankfurter Flughafens. Ein Triumphzug! Julia Kümmel hatte angesichts der zahlreichen Teilnahme vor allem von jungen Leuten - so wörtlich - „ein tolles Gefühl, mit dazu beigetragen zu haben, dass es wieder möglich ist, im Flughafen selbst auf die Abschiebungen aufmerksam zu machen.“ Gefreut hat sie sich aber auch, dass die bayerischen TeilnehmerInnen an dieser Demonstration sich angeregt gefühlt hatten, kurz danach in ähnliche Weise am Flughafen München-Riem zu demonstrieren.

Julia Kümmel hat diesen Hürdenlauf über den juristischen Parcours der Bundesrepublik auf sich genommen, ist bereit gewesen, gleichsam ihren Kopf oder besser ihren Schopf hinzuhalten, weil sie sich zutiefst im Recht fühlte. Aber es gab noch einen besonderen und wichtigen Grund darüber hinaus, diesen Weg bis zum Letzten durchzustehen. Denn jeder Gerichtstermin bot auch die große Möglichkeit zusammen mit der wachsenden Zahl ihrer SympathisantInnen das Anliegen der Flüchtlinge und die Aktionen und Gründe für die Verhinderung von skandalösen Abschiebungen wirkungsvoll in die Öffentlichkeit zu vermitteln. Und dies funktionierte offensichtlich ausgezeichnet. Hier war Julia Kümmel ihre berufliche Tätigkeit als Tontechnikerin beim Hessischen Rundfunk von großem Nutzen. Sie wusste schließlich aus unmittelbarem Erleben, wie Medienarbeit taktisch funktioniert. Überdies ist Julia Kümmel natürlich ein in der Wolle gefärbter politischer Mensch.

Mein Resümee: Julia Kümmel ist der Prototyp einer selbstbewussten und verfassungstreuen Bürgerin dieses Staates, die als Mitglied der großen Menschenrechtsbewegung den ihr zukommenden Part überzeugend, für uns stellvertretend und für viele ansteckend gespielt hat.

Julia Kümmel ehren, heißt, wie es PRO ASYL empfiehlt, nun auch das Demonstrationsrecht voll zu nutzen. Es heißt aber auch, von einer Verliererin siegen lernen, wie es in dem bekannten Song heißt: lose to win!

Herzliche Gratulation meinerseits, Julia Viktoria!